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Finanzkolumne

Stiftungen – eigennützig und wohltätig zugleich ...von Portfolio Concept Vermögensmanagement GmbH

Statistisch gesehen werden in Deutschland jeden Tag drei neue Stiftungen gegründet. Viele Vermögende oder Unternehmer wollen über den Tod hinaus der Gemeinschaft oder der Familie etwas hinterlassen. Das transparente deutsche Stiftungsmodell ist dafür sehr gut geeignet und bietet darüber hinaus noch legale Steuervorteile. Daneben bietet eine Stiftung gerade für Unternehmer eine sehr gute Möglichkeit den Fortbestand des eigenen Unternehmens langfristig zu sichern. Insbesondere, wenn der Wunschkandidat für die Nachfolge an der Firmenspitze nicht in Sicht ist, oder wenn eine hohe Erbschafts- oder Schenkungssteuer droht. Eine der aufsehenerregendsten Stiftungsgründungen in Deutschland fand im Jahr 2008 statt. Der Mitbesitzer des Handels- und Kaffeekonzerns Tchibo, Joachim Herz, kam bei einem Badeunfall in den USA ums Leben. Da er keine direkten Nachkommen hatte vermachte er sein komplettes Vermögen in Höhe von mehr als einer Milliarde Euro einer gemeinnützigen Stiftung, die nach ihm benannt wurde. Die Joachim-Herz-Stiftung fördert Bildung, Wissenschaft und Forschung. Jedes Jahr stellt die Stiftung einen zweistelligen Millionenbetrag für Projekte in den Bereichen Volks- und Rechtswissenschaft, Medizin und Naturwissenschaften zur Verfügung. 

Eine Stiftung solchen Ausmaßes ist sicher die Ausnahme. Fälschlicherweise denken aber immer noch viele Unternehmer oder Vermögende, das eine Stiftung nur für Konzerne oder Millionenbeträge Sinn macht. Dabei muss niemand Millionär sein, um ein Stifter zu werden. Eine Stiftung setzt kein gesetzlich geregeltes Mindestkapital voraus. Theoretisch ist eine Stiftungsgründung bereits ab 10.000 Euro möglich. Letztlich stellt sich immer die Frage der wirtschaftlichen Sinnhaftigkeit. Auch wenn es theoretisch möglich ist, werden 10.000 Euro für einen sinnvollen Stiftungsbetrieb nicht ausreichen. Erfahrungsgemäß werden mindestens zehn Prozent der Erträge für die Stiftungsverwaltung benötigt. Damit eine Stiftung als überlebensfähig gilt, ist ein Mindestkapital von 50.000 Euro erforderlich. So viel verlangen normalerweise auch die Landesstiftungsbehörden, die ihre Zustimmung erteilen müssen. 

Grundsätzlich existieren verschiedene Arten von Stiftungen. In der Unternehmensstiftung geht das Unternehmen beim Tod des Stifters oder zu einem früheren Zeitpunkt in das Vermögen einer Stiftung über. Jeder zukünftige Geschäftsführer muss sich gegenüber dem Stiftungsvorstand, dessen Zusammensetzung der Stifter zuvor festgelegt hat, verantworten. Die erwirtschaften Erträge können dann für die vom Stifter festgelegten Zwecke ausgeschüttet werden. Hier kann jetzt die Gemeinnützigkeit ins Spiel kommen. Sind keine Nachkommen zu versorgen, kann der Ertrag gemeinnützigen Zwecken zur Verfügung gestellt werden. Über deren Gemeinnützigkeit befindet die staatliche Stiftungsaufsicht. Eine größere Rolle bei Unternehmensstiftungen spielt jedoch die Absicherung einer oder mehreren Familien. Deren Mitglieder bekommen die Gewinne ausgeschüttet und müssen sie wie Dividenden am Kapitalmarkt versteuern. Damit das Vermögen jedoch nicht dauerhaft der Erbschaftssteuer entzogen wird, legt das Erbschaftssteuergesetz die Erbschaftssteuer fest, die alle 30 Jahre anfällt, unabhängig davon, ob jemand verstirbt. Durch eine Unternehmensstiftung wird die Familie des Stifters versorgt, ohne dass das Unternehmen in fremde Hände gegeben werden muss. Das Unternehmen ist durch die Stiftung auf Generationen hinaus vor Erbschafts- und Scheidungsstreitigkeiten geschützt. 

Aber auch ohne Unternehmen kann man mit seinem Vermögen zum Stifter werden und seine Nachkommen versorgen. Dazu bietet sich die Familienstiftung an. Sie ist ein Instrument, um den Willen des Erblassers gegenüber seinen Kindern und Kindeskindern über Generationen hinweg festzuschreiben und das Familienvermögen dauerhaft zusammenzuhalten. Familienstiftungen müssen nicht gemeinnützig sein. Es muss nur gewährleistet sein, dass ihr Zweck dem Gemeinwohl nicht zuwiderlauft. Wird eine solche nicht gemeinnützige Stiftung gegründet, fallen Schenkungsteuer und unter Umständen Erbersatzsteuer an. Familienstiftungen bieten auch Möglichkeiten zur 

Gestaltung des Nachlasses. Oft sind sie der Königsweg, um gegebenenfalls ein Familienmitglied vom Erbe auszuschließen. Aus dem an die Stiftung verschenkten Vermögen lassen sich keine Pflichtteile mehr ableiten. Was bleibt, ist lediglich ein sogenannter Pflichtteils-Ergänzungsanspruch, der sich jedoch ab Beginn der Schenkung jedes Jahr um ein Zehntel reduziert. 

Allerdings müssen die Erblasser bedenken, dass die Gründung einer Stiftung frühzeitig ins Auge gefasst werden sollte. Je länger der Stifter mit der Stiftung und dem darin eingebrachten Vermögen arbeiten kann, desto größer werden seine Gestaltungsmöglichkeiten bei der strategischen Steuerung des Vermögens. Idealerweise sollte mit der Nachlassplanung begonnen werden, wenn Familien- und Karriereplanung abgeschlossen ist und die eigenen Kinder volljährig sind. 

Grundsätzlich unterschieden werden muss zwischen Verbrauchsstiftungen, bei denen das Kapital in einem bestimmten Zeitraum aufgezehrt wird, und konservativen Stiftungen, bei denen das Kapital erhalten bleibt, und der Stiftungszweck aus den Erträgen bestritten wird. Gerade traditionelle Stiftungen leiden zunehmend unter der Niedrigzinsphase. Das anhaltende Zinstief trifft die deutschen Stiftungen weitaus stärker, als die Finanzkrise 2008. Stetig sinkende Erträge machen es Stiftungen immer schwerer, gleichzeitig den realen Kapitalerhalt und die Ausschüttungen abzusichern. In den vergangenen drei Jahren erzielte nur noch jede fünfte Stiftung in Deutschland eine Durchschnittsrendite von fünf Prozent. Bei manchen Stiftungen schrumpfte das Vermögen sogar – zumindest nach Abzug der Inflation. Denn die meisten kleinen oder mittelgroßen Stiftungen bevorzugen traditionell sichere Kapitalanlagen, wie beispielsweise Bundesanleihen, oder parken große Vermögensbestandteile in Tages und Festgeldern. Stiftungen, die mit diesen konservativen Kapitalanlagen die Finanzkrise gut überstanden haben, laufen bei Fortsetzung dieser Anlagepolitik Gefahr, in Schwierigkeiten zu geraten. Niedrige Zinsen und steigende Inflationsraten können Substanzerhalt und Ausschüttungen gefährden. 

Da sich die Zinssituation auf die nächsten Jahre hin vermutlich nicht ändern wird, stehen viele Stifter, Geschäftsführer und Vorstände vor großen Herausforderungen den jeweiligen Stiftungszweck langfristig zu erfüllen. Ein „weiter so“ in der bisherigen Aufteilung des Stiftungsvermögens wird so manche Stiftung langfristig wirtschaftlich nicht überleben. Unabhängige Vermögensverwalter helfen dabei, neue Wege in der Anlage zu gehen und Stiftungen auf Dauer überlebensfähig zu halten.



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