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Neue Dokumente für mehr Anlegerschutz

Der Gesetzgeber hat den Vertrieb von Kapitalanlagen neu geregelt – mit Auswirkungen auch für die Anleger. Ein Überblick über das, womit Anleger geschlossener Fonds künftig bei Beratungsgesprächen rechnen müssen.
Geht es beim nächsten Beratungsgespräch wieder um geschlossene Fonds – sei es in den Räumlichkeiten einer Bank oder auch im privaten Umfeld – dann sollten Anleger mehr Zeit mitbringen. Und sie sollten sich auf mehr Papier einstellen. Dies sind Begleiterscheinungen, die die neuen Regulierungen für die Vermittlung von Kapitalanlagen mit sich bringen und mit denen der Gesetzgeber den Anlegerschutz verbessern will. Die neue Gesetzgebung führt im Wesentlichen zu einer umfangreicheren Dokumentationspflicht des Beraters. Anleger werden künftig neben dem Verkaufsprospekt zwei neue Dokumente erhalten: eine Beratungsdokumentation und das sogenannte Vermögensanla-gen-Informationsblatt (VIB).

Das VIB – Kurzinformation für Fondsbeteiligungen

Das Vermögensanlagen-Informations-Blatt soll für den Anleger in kurzer und komprimierter Form die wichtigsten Informationen über die Fondsbeteiligung, steuerliche Aspekte, Kosten und Provisionen zusammenfassen. Damit das VIB tatsächlich übersichtlich bleibt und eine schnelle Information ermöglicht, darf es nicht mehr als drei Seiten umfassen.

Beratungsprotokoll - Beleg für Anleger und Berater

Die Funktion des Beratungsprotokolls besteht darin, den am Beratungsgespräch Beteiligten einen Beleg an die Hand zu geben, wann und über welche Punkte der Berater den Anleger im Rahmen der Beratung informiert hat. Auch im Beratungsprotokoll wird noch einmal auf die Art der Beteiligung, auf wesentliche Risiken und auf die Vergütung des Beraters und eventuelle Interessenkonflikte eingegangen. Im Rahmen des Gesprächs gelangt der Berater somit zu einer Einschätzung über die Erfahrungen des Anlegers und seiner Risikobereitschaft. Zum Schluss folgt eine kurze Liste der Unterlagen, die der Anleger im Laufe des Beratungsgesprächs erhalten hat. Am Ende der Beratung wird das Beratungsprotokoll von Anleger und Berater unterzeichnet. Der Anleger sollte dieses Dokument zu seinen Unterlagen nehmen und gut aufbewahren.

Sachkundenachweis für alle Berater verbindlich

Eine weitere Neuerung insbesondere für bankenunabhängige Berater ist der Sachkundenachweis, der künftig Voraussetzung ist, um überhaupt Finanzanlagen vermitteln zu dürfen.

Quelle: Jamestown



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