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Warnung vor SEPA-Betrügereien

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor betrügerischen E-Mails, mit denen Cybergangster versuchen, die bevorstehende Umstellung auf ein europaweit einheitliches Verfahren für den bargeldlosen Zahlungsverkehr für ihre betrügerischen Zwecke zu nutzen.
Am 1. Februar 2014 ist es so weit. Ab diesem Datum werden bargeldlose Zahlungen im Euro-Zahlungsverkehrsraum nur noch mit dem sogenannten SEPA-Verfahren möglich sein.

Verseuchter Dateianhang
Weil damit ein Abschied von dem bisherigen Überweisungsverfahren mit der altbekannten Bankleitzahl und der Kontonummer verbunden ist, informieren immer mehr Unternehmen ihre Kunden per Briefpost oder E-Mail über die bevorstehende Umstellung.

Auf diesen Zug springen nun nach Angaben des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) auch vermehrt Online-Gangster auf. Diese versuchen mit massenhaft in Umlauf gebrachten E-Mails die Verunsicherung vieler Bürger wegen der Umstellung für ihre kriminellen Zwecke zu nutzen.

In diesen Mails werden detaillierte Informationen versprochen, die zum Beispiel in einem als PDF- oder Zip-Datei beigefügten Dateianhang enthalten sein sollen. Wer den Anhang öffnet, lädt sich jedoch statt der Infos ein Spionageprogramm auf seinen Computer, das gegebenenfalls für unterschiedlichste kriminelle Aktivitäten genutzt wird, beispielsweise um sensible Daten auszuspionieren.

Hier erhält man seriöse Informationen
Einem ähnlichen Zweck könnten auch Links in derartigen Mails dienen. Man sollte sie daher unverzüglich in den virtuellen Papierkorb seines PCs befördern. Wer eine Mail erhält, die vorgeblich von seinem Geldinstitut oder einer Versicherung stammt, sollte dort vorsorglich telefonisch nachfragen, um nicht in eine Falle von Gangstern zu tappen.

Seriöse Informationen zum SEPA-Verfahren erhält man auf den Internetseiten der Deutschen Bundesbank. Dort gibt es auch ein Video, in welchem man ausführlich über die bevorstehende Umstellung informiert wird.

Die sogenannte BIC sowie die IBAN, die künftig für den bargeldlosen Zahlungsverkehr benötigt werden, findet man übrigens in der Regel auch auf der Rückseite seiner EC-Karte. 

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