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Ärger mit dem Vermieter

Fast 58 Prozent der Haushalte in Deutschland wohnen zur Miete. Allerdings verläuft nicht jedes Mietverhältnis konfliktfrei. Daher ist es sinnvoll zu wissen, welche Rechte und Pflichten man als Mieter hat und inwieweit ein Kostenschutz bei Mietstreitigkeiten möglich ist.

(verpd) Es gibt zwischen Mieter und Vermieter zahlreiche Konfliktpotenziale, von der Mieterhöhung über einen Schimmel in der Wohnung bis hin zur Mietvertrags-Kündigung, die schnell zu einem Gerichtsstreit ausarten können. Viele Streitigkeiten lassen sich jedoch verhindern, wenn man seine Rechte und Pflichten als Mieter kennt. Doch auch wer vom Vermieter unfair behandelt wird, kann mit der richtigen Versicherungspolice ohne Kostenrisiko sein Recht als Mieter durchsetzen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wohnten letztes Jahr 57,9 Prozent der Haushalte zur Miete. Allein von den über 952.000 vor Amtsgerichten erledigten Zivilgerichtsprozess-Verfahren waren laut Destatis knapp 218.000 und damit fast 23 Prozent Wohnungsmiet-Angelegenheiten. Die Konflikte, die zwischen Mieter und Vermieter außergerichtlich geregelt wurden, werden wahrscheinlich um ein X-Faches höher sein.

Häufige Streitgründe

Den häufigsten Ärger zwischen Mieter und Vermieter gibt es nach Angaben des Deutschen Mieterbundes e.V. wegen der Betriebskosten, zum Beispiel, weil der Mieter der Ansicht ist, dass die abgerechneten Nebenkosten zu hoch oder einzelne Nebenkosten-Positionen nicht rechtens sind.

Ebenfalls für viel Streit sorgen Wohnungsmängel wie Schimmel und Mieterhöhungen, aber auch sonstige Mietvereinbarungen – zum Beispiel, inwieweit ein Haustier in der Mietwohnung gehalten werden darf – oder eine Kündigung des Mietvertrages.

Zahlreiche Mietstreitigkeiten gibt es zudem wegen vom Vermieter geforderte Schönheitsreparaturen an der Mietwohnung, die der Mieter auf seine Kosten durchführen soll, oder den Kosten, die der Vermieter nach einer Modernisierung der Mietwohnung dem Mieter auferlegen will.

Die Rechte des Mieters

Wie die Rechtsprechung zeigt, ist tatsächlich bei Weitem nicht alles rechtens, was in einigen Mietverträgen geschrieben ist oder was mancher Vermieter von seinem Mieter verlangt. So sind im Mietvertrag vereinbarte starre Fristen, zu denen der Mieter spätestens Schönheitsreparaturen durchführen sollte, unwirksam. Auch eine Mietvereinbarung, dass alle Haustiere inklusive Kleintiere wie Vögel, Fische und Kaninchen prinzipiell nicht in der Mietwohnung gehalten werden dürfen, ist in der Regel nicht gültig.

Zudem kann ein Vermieter die Miete nur in einem bestimmten Rahmen erhöhen. Modernisierungskosten dürfen nur bis höchstens acht Prozent der Baukosten auf die Miete aufgeschlagen werden. Dabei gilt laut dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV): „Aufgrund von Modernisierungen dürfen Mieten von unter sieben Euro pro Quadratmeter nur noch um maximal zwei Euro pro Quadratmeter und Monat, Mieten ab sieben Euro pro Quadratmeter um maximal drei Euro pro Quadratmeter und Monat innerhalb von sechs Jahren erhöht werden.“

Weitere Details, welche Rechte und Pflichten ein Mieter hat, enthalten die Webauftritte des BMJV www.bmjv.de und mieterschutz.bund.de sowie der kostenlos herunterladbare „Kleine Leitfaden Wohnraummietrecht“ des Ministeriums.

Kostenschutz für Mieter bei Mietstreitigkeiten

Mieter können sich mit einer Mietrechtsschutz-Versicherung, die in der Regel vergünstigt in eine Privat-Rechtsschutz-Police miteingeschlossen werden kann, ohne Kostenrisiko gegen Ungerechtigkeiten seitens ihres Vermieters wehren. Üblicherweise besteht der Versicherungsschutz nach einer Wartezeit von meist drei Monaten nach Vertragsabschluss.

Eine solche Police übernimmt, sofern der Versicherte eine entsprechende Leistungszusage bei seinem Rechtsschutz-Versicherer einholt, die Anwalts- und sonstigen Prozesskosten.

Viele Rechtsschutz-Policen übernehmen aber nicht nur Anwalts- und Gerichtskosten, sondern – bereits bevor man sich vor Gericht streitet – auch die Gebühren für ein Mediationsverfahren. Diese Form der außergerichtlichen Schlichtung ist insbesondere bei Streitfällen sinnvoll, bei denen die Streitpartner auch nach dem Konflikt weiter aufeinandertreffen werden, wie dies bei Mietstreitigkeiten der Fall ist, wenn der Mieter weiterhin in der Wohnung bleibt.



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