ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Über 2.100 schwere Unfälle mit E-Scooterfahrern im Jahr

Insbesondere in Städten sind E-Scooter im Straßenverkehr keine Seltenheit mehr. Eine aktuelle Unfallstatistik zeigt, bei wie vielen schweren Verkehrsunfällen mit Verletzten oder Verkehrstoten E-Scooter beteiligt waren. Die Datenanalyse zeigt zudem die häufigsten Unfallursachen.

(verpd) Seit Mitte 2019 sind E-Scooter hierzulande für den Straßenverkehr zugelassen. Alleine letztes Jahr haben sich über 2.100 E-Scooterunfälle mit Verletzten oder gar Getöteten auf deutschen Straßen ereignet. In fast 71 Prozent der Fälle waren die E-Scooter die Hauptverursacher dieser schweren Verkehrsunfälle. Besonders häufig kam es zu schweren Unfällen, weil E-Scooterfahrer während der Fahrt die Kontrolle über ihr Gefährt verloren haben.

Bereits ab 14 Jahren darf man mit einem E-Scooter am Straßenverkehr teilnehmen. Das Elektrogefährt muss dazu eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) über die Teilnahme von sogenannten Elektrokleinst-Fahrzeugen am Straßenverkehr des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) haben. Es darf unter anderem die Höchstgeschwindigkeit von 20 Stundenkilometernn nicht überschreiten.

Zwar gibt es keine Helmpflicht für E-Scooterfahrer, dennoch sollte ein solcher Schutz getragen werden, wie die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes (Destatis) verdeutlicht. Alleine 2020 gab es 2.155 Verkehrsunfälle mit Personenschäden, bei denen E-Scooterfahrer beteiligt waren. Konkret wurden dabei 2.293 Personen verletzt und fünf getötet. Die Mehrheit der Unfallopfer waren die beteiligten E-Scooterfahrer selbst, nämlich 1.884 aller Verletzten sowie alle fünf Verkehrstoten.

Hohe Zahl an Alleinunfällen, also ohne Beteiligung anderer

Von den 2.155 schweren E-Scooterunfällen waren 918 und damit fast die Hälfte Alleinunfälle der E-Scooterfahrer, also ohne Beteiligung anderer. 1.170 Unfälle ereigneten sich zwischen zwei Verkehrsteilnehmern, davon weit mehr als die Hälfte, nämlich 59,2 Prozent beziehungsweise 693 Unfälle mit Pkws. Insgesamt wurde bei 1.553 Verkehrsunfällen mit Personenschäden, das sind 70,9 Prozent aller Unfälle, bei denen mindestens ein Unfallbeteiligter einen E-Scooter fuhr, von der Polizei festgestellt, dass die beteiligten E-Scooternutzer die Hauptschuld traf.

Die häufigste Unfallursache, nämlich in mehr als vier von zehn schweren Unfällen, bei denen die betroffenen E-Scooterlenker die Hauptschuld trugen, war ein Fahrfehler beim Fahren. Konkret sind das laut Destatis Unfälle, bei denen der E-Scooterfahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren hat, ohne dass andere Verkehrsteilnehmer dazu beigetragen haben.

Rund elf Prozent der schweren Unfälle, bei denen E-Scooterfahrer als Hauptverursacher galten, waren Unfällen beim Einbiegen oder auf Kreuzungen. Jeder zehnte von einem E-Scooternutzer verursachte Unfall mit Personenschaden war zudem ein Unfall im Längsverkehr. Dabei handelt es sich um Unfälle, bei denen ein E-Scooterlenker mit einem anderen Verkehrsteilnehmer, der in der gleichen oder entgegengesetzten Fahrtrichtung unterwegs war, zusammengestoßen oder aufgefahren ist.

Zahlreiche E-Scooterunfälle wegen Trunkenheit

Insgesamt wurden bei allen 2.155 schweren Unfällen 2.355 Fehlverhalten der beteiligten 2.189 E-Scooterfahrern von der Polizei festgestellt, die zum Unfall führten oder diesen mitverursacht haben. In 499 Fällen war die Verkehrstüchtigkeit der beteiligten E-Scooterlenker nicht gegeben, das betrifft mehr als jedes fünfte Fehlverhalten. Davon sind 431 Fälle auf einen überhöhten Alkoholgenuss und 54 Fälle auf andere berauschende Mittel zurückzuführen.

In 392 Fällen, das entspricht jedem sechsten Fahrfehler, stellte die Polizei die falsche Straßenbenutzung fest. Darunter fällt zum Beispiel die nicht rechtmäßige Benutzung eines Fußgängerweges oder das Fahren in die falsche Fahrtrichtung, beispielsweise entgegen einer ausgewiesenen Einbahnstraße. Mehr als jedes achte Fehlverhalten war eine überhöhte beziehungsweise für die aktuelle Verkehrssituation nicht angepasste Geschwindigkeit.

Übrigens legten die E-Scooternutzer mittleren Alters das meiste Fehlverhalten an den Tag. So entfielen auf die 25- bis 34-jährigen E-Scooterfahrer mehr als jeder vierte Fahrfehler (25,8 Prozent). Einen hohen Anteil an Fahrfehlern wiesen auch die 35- bis 44-jährigen und 21- bis 24-jährigen E-Scooterlenker mit 14,4 Prozent beziehungsweise 13,0 Prozent auf. Bei den unter 18-Jährigen lag die Quote dagegen „nur“ bei 8,4 Prozent, bei den 45- bis 54-Jährigen bei 9,8 Prozent und bei den 18- bis 20-Jährigen sowie den ab 55-Jährigen bei je 10,9 Prozent.

Verkehrsregeln unbedingt einhalten

Prinzipiell ist es als Nutzer eines E-Scooters wichtig, sich an die Verkehrsregeln und rechtlichen Bestimmungen zu halten, um das Unfall- oder Verletzungsrisiko auf ein Minimum zu reduzieren.

So gelten zum Beispiel für E-Scooterfahrer die Vorfahrtsregeln und Verkehrs- oder, wenn vorhanden, die Fahrradampeln. Außerdem dürfen E-Scooter nur Fahrradwege sowie -schutzstreifen und – sollten diese nicht vorhanden sein – auch normale Straßen nutzen. Das Fahren von E-Scootern auf Fußwegen oder in Fußgängerzonen ist untersagt. In der Regel sind E-Scooter nur für eine Person zugelassen, Mitfahrer sind daher nicht erlaubt.

E-Scooter gelten als Kfz, daher sind auch die Alkoholgrenzwerte wie bei einem Motorrad oder Pkw einzuhalten. Das heißt, spätestens ab 0,5 Promille Blutalkohol-Konzentration (BAK) – bei Fahranfängern in der Probezeit oder bis zum 21. Lebensjahr bereits über 0,0 Promille BAK – können ein Bußgeld und ein Eintrag (Punkte) im Flensburger Fahreignungsregister drohen. Grundsätzlich empfehlen Verkehrs- und Gesundheitsexperten bei der Nutzung eines E-Scooters wie auch beim Fahrrad, einen Fahrradhelm zu nutzen – auch wenn dies nicht gesetzlich vorgeschrieben ist.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen