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Über eine Million Arbeits- und Wegeunfälle in 2018

Eine vorläufige Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung zeigt, dass im Durchschnitt jeden Tag mindestens zwei Personen hierzulande bei einem Arbeitsunfall oder auf dem Arbeitsweg tödlich verunfallen. Mit welchen Leistungen die Hinterbliebenen im Falle des Falles rechnen können.

(verpd) Insgesamt veränderte sich die Anzahl der Arbeits- und Wegeunfälle in den letzten beiden Jahren nur wenig, wie eine vorläufige Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) belegt. Deutlich gestiegen ist jedoch die Zahl der tödlichen Wegeunfälle vom Wohnort zur Arbeit oder zurück. Insgesamt ereignen sich jeden Tag – hier sind Sonn- und Feiertage miteingerechnet – über 2.900 Arbeits- und Wegeunfälle. Letztes Jahr starben dabei mehr als 740 Menschen.

Letztes Jahr gab es 1.064.551 gemeldete Arbeits- und Wegeunfälle, das sind im Durchschnitt täglich 2.919 solcher Unfälle. Insgesamt verunfallten in 2018 61 Personen mehr in der Arbeit oder auf dem Weg von Zuhause zur Arbeit oder wieder zurück als in 2017. Damit hat sich die Anzahl der in 2018 an die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle gegenüber dem Vorjahr nur minimal geändert, wie aus der vorläufigen Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) hervorgeht.

In die Statistik flossen die von den Arbeitgebern oder je nach Umstand auch von den Krankenversicherern oder Ärzten im Rahmen der Meldepflicht gemeldeten Arbeits- und Wegeunfälle ein. Eine Meldepflicht besteht dann, wenn eine gesetzlich unfallversicherte Person aufgrund eines Unfalles während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg so schwer verletzt wurde, dass sie mehr als drei Tage arbeitsunfähig war oder unfallbedingt verstorben ist.

Deutlich mehr tödliche Wegeunfälle

Insgesamt wurden in 2018 876.952 Arbeitsunfälle gemeldet. Das waren 3.430 Unfälle beziehungsweise 0,4 Prozent mehr als noch im Vorjahr. Bei den Wegeunfällen sank dagegen im gleichen Zeitraum die Anzahl um 3.369 Unfälle und damit um 1,8 Prozent, nämlich von insgesamt 190.968 Unfällen in 2017 auf 187.599 in 2018.

741 Personen kamen letztes Jahr bei einem Arbeits- oder Wegeunfall ums Leben, das waren zehn Personen oder 1,4 Prozent mehr als noch in 2017. Während jedoch die Anzahl der Todesfälle infolge von Arbeitsunfällen etwas zurückging, stieg sie bei den Wegeunfällen deutlich an. 2018 verstarben 430 bei einem Arbeitsunfall und damit 21 Personen oder 4,7 Prozent weniger als noch in 2017. Im Gegensatz dazu endeten letztes Jahr 311 Wegeunfälle für einen Betroffenen tödlich, das waren 31 Todesfälle beziehungsweise 11,1 Prozent mehr als noch im Vorjahr.

Trotz gesetzlichem Unfallschutz …

Normalerweise steht ein Arbeitnehmer während seiner beruflichen Tätigkeit beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung.

Ein anerkannter Arbeits- oder Wegeunfall kann je nach Schwere der unfallbedingten Verletzungen zu diversen Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung führen. Möglich sind unter anderem die Übernahme der Kosten für die medizinische Versorgung und für Reha-Maßnahmen, eine Zahlung eines Verletztengeldes und, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, auch einer Unfallrente.

Anspruch auf eine Unfallrente hat man jedoch nur, wenn ein Arbeits- oder Wegeunfall zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent geführt hat. Liegt eine 100-prozentige Erwerbsunfähigkeit vor, gibt es eine sogenannten Vollrente. Auch Geldleistungen für Hinterbliebene bei einem tödlichen Arbeits- und Wegeunfall sind möglich.

… gibt es nur eine lückenhafte Absicherung

Allerdings reichen die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nicht immer aus, um die finanziellen Unfallfolgen abzudecken, wie das Beispiel der Vollrente zeigt. Die Vollrente, also die Unfallrente bei einer 100-prozentigen Erwerbsminderung, ist deutlich niedriger als der Verdienst, den der Betroffene vor dem Unfall erhalten hat. Sie errechnet nämlich sich aus maximal zwei Dritteln des Jahresarbeits-Verdienstes des Versicherten und führt daher zu Einkommenseinbußen.

Zudem gibt es keinen Rentenanspruch von der gesetzlichen Unfallversicherung, wenn ein Arbeitnehmer aufgrund eines Arbeits- oder Wegeunfalles zwar seinen bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann, aber immer noch in einer anderen, auch weniger gut bezahlten Tätigkeit einsetzbar ist. Auch im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es für alle, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, übrigens keine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente mehr.

Darüber hinaus ist zu beachten: Besteht ein Anspruch auf eine gleichartige Rentenart wie eine Hinterbliebenenrente von der gesetzlichen Unfallversicherung und eine Hinterbliebenenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung, wird die Gesamtrente bis zu einem gesetzlich festgelegten Grenzbetrag gekürzt. Dieser Grenzbetrag ist in der Regel niedriger als das bisherige Einkommen.

Rundumschutz ist möglich

Wichtig zu wissen ist auch, dass in der Regel für Unfälle in der Freizeit kein gesetzlicher Unfallschutz besteht, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen. Außerdem sind die meisten Selbstständigen sowie Hausfrauen oder -männer in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

Wer finanzielle Nachteile vermeiden will, die unfallbedingte gesundheitliche Einschränkungen mit sich bringen können, kann jedoch privat vorsorgen. Die private Versicherungswirtschaft bietet beispielsweise mit einer privaten Unfall-, Erwerbs-/Berufsunfähigkeits- und/oder einer Krankentagegeld-Versicherung die Möglichkeit, gesetzliche Absicherungslücken zu schließen.

So gilt beispielsweise der Versicherungsschutz bei einer privaten Unfallpolice im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.



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