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Überschwemmungen sind überall möglich

Auch wenn kein Bach oder Fluss in der Nähe des Eigenheims steht, kann es vom Wasser bedroht sein, wie zahlreiche Schadenereignisse in der Vergangenheit belegen. Die Versicherungswirtschaft bietet auch hierfür einen finanziellen Schutz.

(verpd) Eine weitverbreitete Fehleinschätzung ist, dass Gebäude nur in der Nähe von Bächen oder Flüssen von Hochwasser oder Überschwemmung betroffen sein können. Überschwemmungen, beispielsweise in der Folge von Starkregen oder eines Rückstaus in der Kanalisation können nämlich nahezu jedes Haus betreffen. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, dennoch kann man einiges tun, um die Auswirkungen klein zu halten. Eine entsprechende Versicherung hilft außerdem, damit ein Hochwasser- oder Überschwemmungsschaden nicht zu einem finanziellen Desaster wird.

Im Juni 2017 verursachte das Tief „Rasmund“ mit Regenfällen von 200 bis 250 Litern pro Quadratmeter innerhalb von 24 Stunden in Berlin und Brandenburg Sachschäden in Höhe von rund 60 Millionen Euro, so der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die Regenmenge, die in dieser kurzen Zeit dort niederging, entsprach einem Drittel der sonst üblichen Jahresregenmenge. Auch Ende Mai 2018 waren Teile vom Saarland, von Baden-Württemberg und von Rheinland-Pfalz von Überschwemmungen infolge Starkregen betroffen. Fast jedes Jahr gab und gibt es derartige Ereignisse.

Jede Gemeinde und nahezu jedes Gebäude kann von einer Überschwemmung betroffen sein, denn Starkregenereignisse können überall auftreten. „Regionale Unwetter mit sintflutartigen Regenfällen innerhalb kürzester Zeit sind inzwischen nichts Ungewöhnliches mehr“, so Wolfgang Weiler, der GDV-Präsident. Die Entwicklung hängt laut Experten mit der Klimaerwärmung zusammen, denn wärmere Luft kann mehr Feuchtigkeit aufnehmen. Weiler betont zudem: „Die Folgen von Starkregen können jeden treffen.“

Schutz fängt bei der Planung an

Wer einen Neubau plant, sollte sich daher auch mit dem Thema Überschwemmungsschutz auseinandersetzen. So kann beispielsweise, wie die Experten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BUNBR) erklären, mit einem wasserdichten Keller oder gleich dem Verzicht auf einen Keller das Schadenrisiko verringert werden. Elektrische Versorgungs-Einrichtungen und Heizungsanlagen sollten zudem in oberen Geschossen eingebaut werden, raten die Spezialisten des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Hochwasser, aber auch Starkregen können zu einem Rückstau des Kanalisationswassers führen. Nicht nur, aber eben auch in Bestandsgebäuden kann dagegen eine Rückstauanlage eingebaut beziehungsweise nachgerüstet werden. Diese, beispielsweise in Form von Rückstauklappen und Absperrschiebern in den Abwasserleitungen ausgeführt, sorgt dafür, dass bei einem Rückstau – also wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr bewältigen kann – das Wasser nicht über die Abwasserleitungen in das Haus drückt.

Die kostenlos herunterladbare, 64-seitige „Hochwasserschutzfibel“, herausgegeben vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, die im Dezember 2018 aktualisiert wurde, erklärt, wie man Objektschutz betreiben und eine bauliche Vorsorge vor Überschwemmungen treffen kann. Weiterführende Informationen zum Thema liefert auch das BBK in seinem Webportal sowie dem fast 400-seitigen Ratgeber „Die unterschätzten Risiken Starkregen und Sturzfluten – Ein Handbuch für Bürger und Kommunen“, der im PDF-Format heruntergeladen werden kann.

Aktiv werden, wenn sich Überschwemmung ankündigt

Neben den angesprochenen baulichen Maßnahmen kann man, wenn sich eine Überschwemmung ankündigt, einiges tun, um die Schäden zu minimieren. Besonders wichtig ist es, gefährdete Personen und Haustiere rechtzeitig in Sicherheit zu bringen. Sofern genug Zeit bleibt und ohne sich dadurch selbst zu gefährden, ist es sinnvoll, Gegenstände aus dem Keller oder dem bedrohten Erdgeschoss in ein höheres Stockwerk zu bringen. Dies gilt nicht nur, aber im Besonderen auch für wichtige Dokumente und Wertsachen.

Wenn die Zeit noch ausreicht und im Haus eine Ölheizung mit den entsprechenden Öltanks verbaut ist, sollten diese und die Öleinfüllstutzen und Belüftungen so gesichert werden, dass kein Wasser eindringen kann. Außerdem sollten die Tanks so gesichert werden, dass sie, wenn sie vom Wasser umschlossen sind, nicht umkippen können.

Mithilfe von Sandsäcken, wasserfesten Sperrholzplatten und Silikon können Türen und Fenster abgedichtet werden, sodass kein oder nur wenig Wasser auf diesem Weg ins Haus eindringt. Außerdem sollten elektrische Geräte in Räumen, die von Hochwasser bedroht sind, abgeschaltet werden. Was man sonst noch tun und wie man sich auf Bedrohungen und Krisen vorbereiten kann, erklärt der aktuelle „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ des BBK.

Finanziell für den Fall des Falles vorsorgen

Die Starkregenereignisse der Vergangenheit haben es gezeigt: Einen 100-prozentigen Schutz gibt es nicht. Aber man kann sich gegen die finanziellen Auswirkungen derartiger Schadenereignisse absichern und zwar mit einer sogenannten Elementarschaden-Versicherung, die häufig als Zusatzbaustein für eine bestehende Gebäudeversicherung angeboten wird.

Während eine Gebäudeversicherung gewöhnlich die Risiken Brand, Blitzschlag, Sturm ab Windstärke acht, Hagel und bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser absichert, sind in der Elementarschaden-Versicherung unter anderem Hochwasser- und Starkregenschäden abgedeckt. Zu den weiteren versicherten Risiken einer Elementarschaden-Versicherung gehören beispielsweise Schäden durch Rückstau, Schneeschmelze, Schneelast, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch.

Eine Gebäudeversicherung (mit Elementarschaden-Versicherung) zahlt im Schadenfall je nach Vereinbarung die Reparaturen, die Trockenlegung und Sanierung im und am Haus sowie an den mitversicherten Nebengebäuden. Bei einem Totalschaden werden, sofern der Neuwert versichert ist, auch die Kosten für den Bau eines gleichwertigen Hauses übernommen. Ergänzend hierzu kann auch der eigene Hausrat gegen Elementarrisiken abgesichert werden. Bei vielen Hausratversicherungen kann man dazu ebenfalls eine Elementarschaden-Versicherung gegen Aufpreis miteinschließen.



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