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Überschwemmungen sind in jeder Jahreszeit möglich

Die Schneeschmelze im Frühjahr lässt immer wieder die Flüsse über die Ufer treten. Doch auch in allen anderen Jahreszeiten muss mit Überschwemmungen beispielsweise durch einen lang andauernden Starkregen gerechnet werden, wie das letzte Hochwasser im Juni 2013 gezeigt hat.
Hochwasser und Starkregen sind in jeder Jahreszeit möglich. Wer wissen möchte, ob akut eine Überschwemmung droht, kann online unter www.hochwasserzentralen.de eine Übersicht der stets aktualisierten, länderübergreifenden Hochwasserlage aufrufen.

Jeder Bürger kann jedoch Maßnahmen ergreifen, die im Ernstfall lebensrettend sind und auch sonstige mögliche Schäden minimieren.

Schutzmaßnahmen für Gebäude
Bürger, die in einem hochwassergefährdeten Gebiet wohnen, können zwar nicht ihr Haus oder ihre Wohnung an eine sicherere Stelle bringen, doch es gibt einige bauliche Schutz- und Vorsorgemaßnahmen, die im Überschwemmungsfall das Ausmaß eines Schadens reduzieren.

Diese sind unter anderem in der kostenlos herunterladbaren „Hochwasserschutzfibel“ des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zu finden.

Der 60-seitige Ratgeber rät beispielsweise zum Einbau von sogenannten Rückstauklappen und Absperrschiebern bei den Abwasserleitungen, um einen Rückstau des Kanalisationswassers zu verhindern. Denn bei einer Überschwemmung steigt meist auch der Wasserspiegel im öffentlichen Kanalnetz. Es besteht dann die Gefahr, dass Kanalwasser durch Abflussleitungen und sonstige Hausanschlüsse ins Hausinnere gedrückt werden kann.

Gefahr aus dem Keller
Läuft bei einer Überschwemmung Öl aus dem Öltank oder sonstigen ölführenden Leitungen aus, werden das Gebäude sowie die Inneneinrichtung oftmals unreparabel beschädigt. Alle Anschlüsse wie Öleinfüllstutzen und Belüftungen sind im Hochwasserfall so abzusichern, dass kein Wasser eindringen kann. Zudem ist es wichtig, einen Heizöltank so abzusichern, dass er selbst dann stehen bleibt und nicht umkippt, wenn er von Wasser umgeben ist.

Ist dies nicht möglich, rät das BMVI im direkten Überschwemmungsfall dazu, den Tank mit Wasser aufzufüllen, um die nötige Gewichtskraft zu erzeugen. In der Broschüre heißt es dazu: „Die Kosten für die anschließende Trennung des Heizöl-Wasser-Gemisches durch einen Fachbetrieb steht in keinem Verhältnis zu den entstehenden Schäden durch ausgelaufenes Heizöl im und am Gebäude.“

Idealerweise sind Heizungsanlagen, aber auch elektrische Installationen wie Stromverteilerkästen im Obergeschoss eines Hauses installiert.

Notfallplan für jedermann
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe bietet eine ebenfalls im Internet herunterladbare Checkliste. Das „Merkblatt zur Vorsorge und Eigenhilfe – Hochwasser“ beschreibt, was der Einzelne bei einem drohenden Hochwasser tun sollte. Auch die Broschüre „Land unter – Schutz vor Überschwemmung und Hochwasser“ des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) informiert über schadensreduzierende Maßnahmen vor und nach einem Hochwasser.

Die Experten empfehlen unter anderem das Erstellen eines Notfallplanes, der alle wichtigen Telefonnummern von Rettungsdiensten und Angehörigen sowie die notwendigsten Maßnahmen im Ernstfall enthält. Zu den wichtigsten Maßnahmen zählt das Alarmieren der Rettungskräfte und das Evakuieren von gefährdeten Personen, das Abschalten elektrischer Geräte in von Hochwasser bedrohten Räumen, aber auch das Sichern von Wertgegenständen und wichtigen Dokumenten wie Versicherungsunterlagen und Zeugnissen.

Gezielt für Gewerbe- und Industrieunternehmen ist der ebenfalls vom GDV herausgebrachte, kostenlos herunterladbare Leitfaden „Schutz vor Überschwemmungen“ gedacht.

Absicherung von Gebäude und Hausrat
Schäden, die durch Hochwasser verursacht werden gelten als Natur- oder auch Elementarschäden. Da trotz Präventionsmaßnahmen kein 100-prozentiger Schutz gegen Hochwasserschäden möglich ist, bietet die Versicherungswirtschaft auf den jeweiligen Bedarf zugeschnittene Sachversicherungen an.

Beispielsweise können in einer Gebäudeversicherung Hochwasserschäden durch die Mitversicherung von Elementarschäden mit abgedeckt werden. Das Gleiche gilt auch bei der Hausrat-Police.

Der Einschluss einer Elementarschaden-Versicherung, die nicht nur Schäden durch Hochwasser, sondern auch durch Schneelast, Starkregen, Lawinen, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch und Vulkanausbruch abdeckt, ist meist gegen einen kleinen Aufschlag in den genannten Policen möglich. 

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