18.06.2018 Ob ein Kfz-Halter, der sein Fahrzeug an einer Straße abstellt und erst nach mehreren Tagen oder Wochen wieder abholen möchte, die Abschleppkosten zahlen muss, wenn sein Kfz aufgrund eines zwischenzeitlich kurzfristig eingerichteten Halteverbots abgeschleppt wird, zeigt ein Gerichtsurteil.
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