23.10.2018 In vielen Berufen wie bei Fliesenlegern oder Maurern sind Tätigkeiten, die die Kniegelenke belasten, keine Seltenheit. Ein Gerichtsurteil zeigt jedoch, dass eine Knieerkrankung eines Arbeitnehmers, der einen solchen Beruf ausübt, nicht automatisch als Berufskrankheit anerkannt wird.
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