02.07.2018 Inwieweit ein Gehaltsteil, der wie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart nicht ausgezahlt, sondern auf einem Wertguthabenkonto angelegt wird, um so den vorzeitigen Ruhestand des Angestellten zu finanzieren, versteuert werden muss, hatte jüngst ein Gericht zu klären.
weiterlesen ...