09.01.2018 Ob ein Arbeitnehmer, der hungrig ist und deswegen auf der Fahrt zur oder von der Arbeitsstätte anhält, um Nahrungsmittel einzukaufen, auch während der Unterbrechung des Arbeitsweges durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt ist, zeigt ein Urteil des Bundessozialgerichts.
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