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Abgesichert beim Wintersport

Jedes Jahr ziehen sich Zigtausende Wintersportler so schwere Verletzungen zu, dass sie ärztlich behandelt werden müssen, oder sie schädigen durch ein Missgeschick andere. Wer nicht ausreichend abgesichert ist, muss damit rechnen, dass er für diverse Kosten selbst aufkommen muss.

Nach Paragraf 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) haftet jeder für Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, in voller Höhe. Dies gilt auch für Wintersportler wie Ski- oder Snowboardfahrer, die beispielsweise durch ihr Verhalten oder ihre Fahrweise einen anderen geschädigt haben. Neben den möglichen Sachschäden, beispielsweise beschädigte Skier, sind es vor allem die Kosten bei Personenschäden, wie Krankenhaus- und Arztkosten bis hin zur lebenslangen Rente, die teuer werden können.

Eine private Haftpflichtversicherung übernimmt derartige Schadenersatzansprüche Dritter, die durch ein fahrlässiges Verhalten des Versicherten entstanden sind. Die Versicherungspolice gilt übrigens nicht nur für Sportler bei der Ausübung von Freizeitsport wie Snowboarden und Skifahren, sondern für den gesamten Privatbereich und gehört zu den wichtigsten privaten Versicherungen.

Nur begrenzt gesetzlich geschützt

Ohne den passenden Versicherungsschutz kann aber auch ein Unfall, bei dem man selbst verletzt wird, zum finanziellen Problem werden. Denn passiert beim Ski- oder Snowboardfahren oder beim Rodeln ein Unfall, muss der Betroffene unter Umständen mit möglichen Einkommenseinbußen oder auch zu begleichenden Rettungskosten rechnen, wenn eine private Absicherung fehlt.

Zum einen besteht durch die gesetzliche Unfallversicherung kein Schutz bei Freizeitunfällen, zum anderen ist auch die Absicherung mittels der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung oftmals lückenhaft.

Verunfallt man selbst und wird dabei verletzt, übernimmt zwar die eigene gesetzliche oder private Krankenversicherung in der Regel die Arzt- und Krankenhauskosten. Im Ausland ist es jedoch anders: Hier kann der Verletzte unter Umständen auf seinen Kosten sitzen bleiben. Eine private Auslandsreise-Krankenversicherung ist daher insbesondere bei Auslandsreisen sinnvoll. Sie übernimmt nicht nur mögliche Behandlungskosten, sondern auch die Rückführung von Verletzten in die Heimat, wenn es medizinisch notwendig ist.

Wenn man für einige Zeit ...

Auch wer aufgrund eines Unfalles länger als sechs Wochen arbeitsunfähig ist, erhält als gesetzlich Krankenversicherter nur einen Teil seines bisherigen Einkommens. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt nämlich für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns, höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens als Krankengeld.

Für die Höhe des Krankengeldes berücksichtigt die GKV zudem maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze (monatlich 4.050,00 Euro in 2014). Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht miteinbezogen, was vor allem bei gut Verdienenden zu Einkommenseinbußen führt. Mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung lässt sich diese Versorgungslücke schließen.

Wichtig ist eine Krankentagegeld-Police insbesondere auch für Selbstständige, denn sie müssen in der Regel selbst für ihre komplette Einkommensabsicherung im Falle einer Krankheit oder eines Unfalles sorgen.

... oder überhaupt nicht mehr arbeiten kann

Wer bleibende Schäden davonträgt und dadurch zum Invaliden wird, dem droht ohne eine private Unfall- oder Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung ein finanzielles Desaster.

Zwar kann ein gesetzlich Rentenversicherter unter Umständen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, allerdings entspricht diese in der Regel bei Weitem nicht der bisherigen Verdiensthöhe.

Sollte man aufgrund der Unfallverletzungen dauerhaft geschädigt sein und deshalb seinen Beruf nicht mehr ausüben können, leistet hingegen eine private Erwerbs-/Berufsunfähigkeits-Versicherung eine vereinbarte Rentenzahlung. Mit einer privaten Unfallversicherung, die bei Invalidität eine mit dem Versicherten festgelegte Summe auszahlt, können beispielsweise die Kosten für einen eventuell notwendigen behindertengerechten Umbau des Eigenheims abgesichert werden.

Kostenrisiko: Bergrettung

Die Kosten für eine notwendige Bergrettung und/oder einen Krankentransport einer verletzten oder krank gewordenen Person übernimmt zumindest in Deutschland in der Regel die gesetzliche beziehungsweise die private Krankenversicherung.

Im Ausland sowie für alle anderen Kosten, also beispielsweise bei Such- oder Bergungseinsätzen ohne Verletzte, kann es sein, dass die Kosten die gerettete oder gesuchte Person selbst bezahlen muss.

Bei der Auslandsreise-Krankenversicherung lassen sich derartige Kosten zumindest für den Auslandsaufenthalt teils optional mit abdecken. In einer privaten Unfallversicherung können weltweit anfallende Bergungs- und Rettungskosten meist bis zu einer bestimmten Höhe gegen einen kleinen Prämienaufschlag mitversichert werden oder sind bereits kostenlos enthalten.



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