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Absicherung bei Brandschäden

Auch in diesem Jahr ist damit zu rechnen, dass es gerade zum Jahresende wieder vermehrt zu Bränden kommt. Welche Versicherungspolice einspringt, wenn das eigene Hab und Gut davon betroffen ist.

(verpd) Ein kleiner Brandschaden wie ein Brandloch auf der Hose oder ein angesengter Stuhl ist zwar ärgerlich, aber nicht existenzgefährdend. Anders sieht es aus, wenn ein ganzes Zimmer oder gar ein komplettes Haus in Flammen steht. Es gibt jedoch Versicherungslösungen, die einen vor kleinen und insbesondere auch vor großen finanziellen Schäden, die durch einen Brand entstehen können, schützen.

Es gibt einige Ursachen, die zu Bränden in privaten Haushalten führen. Zu den häufigsten gehört die Elektrik im Haus wie zum Beispiel defekte Elektroleitungen oder Elektrogeräte, aber auch ein überlasteter Mehrfachstecker. Zahlreiche Brände werden zudem durch menschliches Fehlverhalten verursacht, beispielsweise wenn man Fett in der Pfanne erhitzt und diese nicht rechtzeitig von der Herdplatte nimmt oder eine brennende Zigarette unbemerkt auf den Teppichboden fällt. Auch Blitzeinschläge führen immer wieder zu Bränden.

Überproportional oft brennt es auch zum Jahresende. Gerade in der Adventszeit werden viele Wohnungsbrände durch brennende Kerzen verursacht, die versehentlich umfallen und die Tischdecke in Brand setzen oder die zu nah an einem brennbaren Material wie trockenen Tannenzweigen, einem Strohstern oder einem Vorhang stehen. An Silvester kommt es häufig durch fehlgeleitete Silvesterraketen zum Brand. Absichern lassen sich Brandschäden, die das eigene Hab und Gut betreffen, durch eine Hausrat- und eine Gebäudeversicherung.

Zum Jahresende brennt es besonders häufig

Wie wichtig eine Hausrat- und für Hausbesitzer zudem eine Wohngebäude-Versicherung ist, belegen veröffentlichte Zahlen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV). Alleine 2019 wurden laut GDV den Wohngebäudeversicherern rund 180.000 versicherte Brandschäden an Häusern gemeldet. Die Versicherer erstatteten für diese Brandschäden ihren betroffenen Kunden fast 1,17 Milliarden Euro.

Zudem wurden letztes Jahr von den Hausratversicherern rund 170.000 versicherte Brandschäden in Höhe von 350 Millionen Euro gemeldet. Damit zahlten die Hausrat- und Gebäudeversicherer in 2019 rund 1,52 Milliarden Euro an Versicherungsleistungen für Brandschäden. Gerade am Jahresende brennt es häufiger als im übrigen Jahr. „2019 registrierten die Versicherer in der Advents- und Weihnachtszeit mit 29.000 Bränden etwa 9.000 mehr als in einem Vergleichsmonat im Frühjahr oder Herbst“, so der GDV.

Die Hausratversicherung

Brandschäden am Hausrat, dazu gehören Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Computer, Spielzeug, Nahrungsmittel sowie sonstige Ge- und Verbrauchsgüter, lassen sich mit einer Hausratpolice absichern. Im Versicherungsfall übernimmt der Versicherer die notwendigen Kosten, um beschädigte Hausratgegenstände zu reparieren oder, falls sie irreparabel beschädigt sind, neu zu erwerben.

Um eine sogenannte Unterversicherung zu vermeiden, ist es wichtig, dass die in der Police vereinbarte Versicherungssumme mindestens dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Ist sie nämlich niedriger, kann dies im Schadenfall zu einer anteiligen Leistungskürzung führen. Für bestimmte Wertgegenstände wie Bargeld, Wertpapiere, Schmuck und Antiquitäten gelten meist in der Hausratpolice festgelegte Entschädigungsgrenzen.

Die Gebäudeversicherung

Werden ein Haus oder fest mit der Immobilie verbundene Teile wie verklebte Teppiche, Einbaumöbel oder Sanitäranlagen durch einen Brand beschädigt oder zerstört, ersetzt eine bestehende Gebäudeversicherung unter anderem die Reparatur- oder Wiederherstellungs-Kosten. Ratsam ist es, in der Gebäudeversicherung eine Neuwertentschädigung zu vereinbaren. In den meisten Policen wird dazu bereits ein sogenannter gleitender Neuwert angeboten, der die Versicherungssummen automatisch laufend an die aktuellen Bau- und Materialpreise anpasst.

Ist der Neuwert versichert, werden im Versicherungsfall – unabhängig von einer Wertminderung des versicherten Objektes durch Alter und Abnutzung – die Kosten übernommen, die notwendig sind, um beschädigte Gebäude oder Gebäudeteile wieder in einen neuwertigen Zustand zu bringen.

Die Folgekosten eines Brandes mitabsichern

Bei einer Gebäude- wie auch einer Hausratversicherung sollte man zudem darauf achten, dass auch die Folgekosten eines Brandes in einem ausreichenden Umfang durch die jeweilige Police mitabgesichert sind. Solche Folgekosten sind beispielsweise notwendige Lösch-, Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten, aber auch Hotel- oder Mietausfallkosten, wenn das Haus für eine gewisse Zeit unbewohnbar ist.

In einigen Gebäude- und Hausratpolicen können auch grob fahrlässig verursachte Schäden mitversichert werden. Grob fahrlässig wäre es beispielsweise, wenn man eine brennende Kerze beim Verlassen des Raumes nicht löscht und es dadurch zu einem Brand kommt. Ohne die Mitversicherung grob fahrlässig verursachter Schäden kann der Hausrat- und/oder Gebäudeversicherer die Schadenleistungen entsprechend der Schadenhöhe, die im direkten Zusammenhang mit der groben Fahrlässigkeit entstanden ist, anteilig kürzen.

Was im Brandfall zu tun ist

Übrigens: In der Wohnung installierte Rauchmelder sind lebenswichtig. Denn nach Angaben des Forums Brandrauchprävention e.V. hat man bei einem beginnenden Brand im Durchschnitt nur vier Minuten Zeit zur Flucht, bevor das Feuer und der Rauch zur Lebensgefahr werden. Denn nur wenige Atemzüge Brandrauch, der unter anderen die geruchlosen, aber giftigen Rauchgase Kohlenmonoxid und Kohlendioxid enthält, reichen aus, um bewusstlos zu werden und zu ersticken. Je früher man bei einem Brand gewarnt wird, desto höher sind daher die Chancen, sich und andere retten zu können.

Falls es zu einem Brand kommt und man das Feuer nicht sofort löschen kann, ist es wichtig, unverzüglich das Haus zu verlassen und die Zimmer- oder Wohnungstüre zu schließen, jedoch nicht abzusperren. Auf keinen Fall sollte man einen Fahrstuhl benutzen, sondern über das Treppenhaus flüchten. Umgehend sind zudem die Feuerwehr (telefonischer Notruf 112) zu verständigen und alle Bewohner des Hauses zu alarmieren, damit auch sie das Haus verlassen.



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