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Absicherung für Wertsachen

Das normale Inventar eines Haushaltes lässt sich mit einer Hausratversicherung gegen Schäden durch Brand, Einbruch-Diebstahl und andere Risiken ausreichend absichern. Für besonders wertvolle Gegenstände wie teurer Schmuck gilt dies in der Regel jedoch nur eingeschränkt.

(verpd) Wer in seinem Haushalt nicht nur die üblichen Ge- und Verbrauchsgegenstände wie Möbel, Elektrogeräte, Kleidung und Nahrungsmittel, sondern auch wertvollen Schmuck, Antiquitäten oder sonstige Wertsachen hat, sollte diese nicht nur mittels einer Hausratpolice absichern. Denn in einer Hausratversicherung ist häufig nur ein Teil des tatsächlichen Wertes solcher Schätze versichert. Es gibt jedoch Spezialpolicen, die einen umfassenden Versicherungsschutz für wertvolle Dinge bieten.

In einer Hausratversicherung ist fast alles, was sich im Haushalt befindet, bei Schäden infolge Brand, Blitzschlag, Explosion, Flugzeugabsturz, Einbruch-Diebstahl, Raub, ungewollt austretenden Leitungswassers, Sturm oder auch Hagel versichert. Hierzu gehören Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände wie Möbel, Teppiche, Kleidung, Geschirr, Werkzeug, Elektro- und Hi-Fi-Geräte, Computer, Bücher und Haustiere, aber auch Reinigungs- und Lebensmittel.

Tritt ein versicherter Schaden ein, übernimmt die Hausratpolice unter anderem die Reparaturkosten, oder, falls eine Reparatur nicht möglich oder rentabel ist, den Wiederbeschaffungswert, also den Wert, der nötig ist, um die betroffenen Dinge neu zu kaufen. Voraussetzung dafür ist, dass die vereinbarte Versicherungssumme ausreichend ist, also dem Neuwert des gesamten Hausrats entspricht. Zwar sind auch Bargeld und wertvolle Sachen wie Schmuck und Antiquitäten in der Hausratversicherung mitversichert, allerdings nicht bis zum tatsächlichen Wert, sondern nur bis zu einer bestimmten Höhe.

Sonderregelungen für Wertsachen

Für diese und andere Wertsachen gibt es nämlich üblicherweise für die Entschädigungsleistung im Schadenfall Sondervereinbarungen. Als Wertsachen gelten Bargeld, Sparbücher, Schmuck, Münzen, Pelze, handgeknüpfte Teppiche, Bilder, Skulpturen, Gegenstände aus Gold, Silber oder Platin sowie Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind – mit Ausnahme von antiken Möbeln. Antike Möbel zählen nicht zu den Wertsachen, sondern gelten als normales Inventar, das heißt hierfür gelten keine besonderen Entschädigungsgrenzen.

Wertsachen sind – anders als das normale Inventar – oft bis maximal zu einem bestimmten Betrag oder bis zu einem vereinbarten Prozentsatz der Versicherungssumme und nicht bis zum tatsächlichen Wert versichert. Die Höhe der jeweiligen Absicherung ist in den Vereinbarungen und Versicherungs-Bedingungen, die der Hausratpolice zugrunde liegen, geregelt. Sie hängt oft von der Art des Wertgegenstandes sowie dessen Unterbringung ab, also beispielsweise ob die Wertsache in einem Tresor, der bestimmte Kriterien aufweist, aufbewahrt wird oder nicht.

In einigen Hausratpolicen sind beispielsweise Wertgegenstände, sofern sie in einem Safe aufbewahrt werden, bis maximal 20, 30 oder 40 Prozent der Versicherungssumme versichert. Die Entschädigungsgrenze für Wertsachen außerhalb eines Safes sind dagegen meist deutlich niedriger. Bei manchen Hausratpolicen werden in diesem Fall Bargeld bis maximal 500 Euro, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere bis höchstens 1.500 Euro und Schmuck bis maximal 10.000 Euro erstattet.

Umfassender Versicherungsschutz für Wertsachen

Zwar lassen sich bei vielen Hausratversicherungs-Verträgen die Entschädigungsgrenzen für bestimmte Wertsachen gegen einen Prämienzuschlag erhöhen, allerdings bieten Spezialpolicen einen höheren Versicherungsschutz. Dies gilt nicht nur hinsichtlich der Entschädigungssumme, sondern auch bei den versicherten Risiken.

So ersetzt eine Schmuck- und Kunstversicherungs-Police zum Beispiel im Versicherungsfall den Schaden je nach Vertragsvereinbarung bis zum tatsächlichen Neuwert oder Handelswert. Neben den in der Hausratversicherung üblichen Risiken können in einer solchen Spezialpolice oft auch andere Schadenereignisse, die zu einer Zerstörung, einer Beschädigung oder einem Abhandenkommen der versicherten Sachen führen können, mitversichert werden.

So sind hier neben Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruch-Diebstahl oder Raub auch Schadenrisiken wie Veruntreuung, Unterschlagung, einfacher Diebstahl, Verlust oder sogar Zerstörung durch die eigene Unachtsamkeit versicherbar. Solche Spezialversicherungs-Policen gibt es unter anderem für Schmuck, Kunstgegenstände, Antiquitäten und Pelze, aber auch für hochpreisige Musikinstrumente, Fotoausrüstungen und Elektronikgeräte.



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