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Aktive Hilfe in Notsituationen

In manchen Notlagen reicht eine finanzielle Unterstützung alleine zum Teil nicht aus. Bei einigen Versicherungspolicen erhält der Versicherte daher bei bestimmten Schäden oder Ereignissen nicht nur eine Geldleistung, sondern auch eine persönliche Hilfe.

(verpd) Nach einem Unfall oder einer Krankheit kann man schnell auf die Unterstützung anderer angewiesen sein, um beispielsweise den Haushalt bis zur Genesung zu meistern. Dies gilt insbesondere für Alleinlebende oder Alleinerziehende. Auch bei manchen Schäden wie einem Rohrbruch oder einer Autopanne benötigt man eine schnelle Hilfe durch Experten. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu unterschiedliche Lösungen an.

Nicht immer kommt man mit jeder Situation alleine zurecht. Einige Versicherer bieten daher in ihren Versicherungsverträgen nicht nur eine finanzielle Absicherung, sondern auch ganz konkrete Hilfen für bestimmte Notfälle an. Ein typisches Beispiel dafür ist der Schutzbrief. Schutzbriefinhaber, die mit ihrem eigenen Auto verreisen, erhalten, wenn in der Police vereinbart, beispielsweise im Falle einer Erkrankung während einer Reise kostenlos einen Ersatzfahrer gestellt, der das Fahrzeug wieder nach Hause bringt.

Eine weitere Versicherungsart, bei der Hilfsleistungen in der Regel inkludiert sind, ist die Reiseabbruch-Versicherung. Im Rahmen einer solchen Police organisiert und zahlt der Versicherer beispielsweise eine außerplanmäßige Rückreise des oder der Versicherten, wenn eine Reise aufgrund Krankheit, Unfall oder sonstiger versicherter Risiken vorzeitig abgebrochen werden muss.

Rund um das eigene Zuhause

Auch in Hausrat-Versicherungsverträgen lassen sich neben der finanziellen Absicherung des Hausrates solche Assistance-Leistungen teils optional mitversichern. Manche Hausratversicherer vermitteln dazu ihren Kunden im versicherten Schadenfall wie bei einem Rohrbruch oder bei einem Glasbruch-, Sturm- oder Hagelschaden beispielsweise qualifizierte, ortsnahe Handwerker.

Bei einigen Versicherern kann auch ein sogenannter Haus- und Wohnungsschutzbrief in die Hausratpolice miteingeschlossen oder separat vereinbart werden. Geleistet wird diesbezüglich bei diversen in den zugrundeliegenden Versicherungs-Bedingungen aufgeführten Notfällen nicht nur in Form einer Kostenübernahme bis zur vereinbarten Höhe.

Je nach Policen- und/oder Wohnungsschutzbrief-Vereinbarung kümmert sich der Versicherer nämlich auch um einen Notdienst, wenn beispielsweise die Heizung ausgefallen ist, es plötzlich Probleme mit der Elektro- oder Wasser-/Abwasserinstallation gibt oder man sich versehentlich von der eigenen Wohnung ausgesperrt hat.

Von der Haushaltshilfe bis zum schnellen Rat in Notfällen

Assistance-Leistungen können zudem in einigen privaten Unfallversicherungs-Policen vereinbart werden. Kann ein Verunfallter zum Beispiel seinen Haushalt und eventuell sein minderjähriges Kind bis zur Genesung nicht versorgen, organisiert der Versicherer für einen gewissen Zeitraum eine entsprechende Haushaltshilfe und/oder Kinderbetreuung. Einige Versicherer stellen zudem einen Einkauf- und Essensservice und/oder einen Fahrdienst, der den Verunfallten zu den notwendigen Arztterminen oder Behandlungen fährt.

Neben der Organisation der jeweiligen Assistenzleistung werden von den Versicherern in der Regel auch die Kosten bis zu einem in der Police vereinbarten Betrag übernommen. Auch im Rahmen einiger privater Pflegezusatz-Versicherungen gibt es persönliche Hilfen durch den Versicherer. So unterstützen einige Versicherer ihre Kunden im Pflegefall auch aktiv bei der Auswahl und Vermittlung eines ambulanten Pflegedienstes oder stationären Pflegeheimes.

Gerade in Notsituationen ist für die meisten eine schnelle und kompetente Hilfe notwendig. Daher bieten die meisten Versicherer ihren Kunden für den Not- oder Schadenfall eine teils rund um die Uhr besetzte Hotline an, an die sich die Versicherten wenden können, um eine schnelle Hilfe zu bekommen, aber auch, um sich zu informieren, was sie in der jeweiligen Situation beachten müssen.



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