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Als Deutscher in anderen Ländern arbeiten

Viele Arbeitnehmer sind bei berufsbedingten Auslandseinsätzen nur unter bestimmten Umständen durch die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung weiter geschützt. Dies gilt auch für diverse in Deutschland abgeschlossene Privatversicherungen. Daher ist es für Arbeitnehmer, die im Ausland arbeiten sollen, wichtig, sich vorab zu informieren, in welchen Bereichen sie weiterhin eine Absicherung genießen und wo nicht.
Es ist von diversen Verordnungen oder Sozialversicherungs-Abkommen abhängig, ob und in welchem Umfang ein Arbeitnehmer, der von seinem Arbeitgeber zum Arbeiten ins Ausland entsandt wird, unter dem Schutz der gesetzlichen Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Rentenversicherung steht.

Ein erster Einstieg dazu findet sich auf den Internetseiten der Deutschen Verbindungsstelle Krankenversicherung Ausland, der Deutschen Rentenversicherung und der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Zahlreiche Industrie- und Handelskammern (IHK) bieten zudem ausführliche Informationen zum Thema Sozialversicherungs-, Steuer- und Arbeitsrecht für Arbeitnehmer, die vorübergehend im Ausland tätig sind.

Was bei privaten Versicherungsverträgen zu beachten ist
Bei privaten Versicherungsverträgen besteht, anders als bei den Sozialversicherungen, in der Regel keine Verpflichtung einen längeren Auslandsaufenthalt der Versicherung anzuzeigen. Das heißt jedoch nicht, dass damit automatisch auch im Ausland Versicherungsschutz besteht. Denn manche Schäden im Ausland können, wenn der Versicherte dort vorübergehend beruflich tätig ist, nicht unter dem Schutz mancher in Deutschland abgeschlossenen Versicherungs-Police stehen.

Der Grund dafür ist die in manchen Verträgen geltende Klausel, dass Lebensmittelpunkt und Berufstätigkeit nicht im Ausland liegen dürfen. Zudem leisten nicht alle Versicherer bei einer längeren Aufenthaltsdauer im Ausland, wie beispielsweise bei manchen Privathaftpflicht-Policen. Oft wird auch zwischen Aufenthalten in der Europäischen Union und dem übrigen Ausland unterschieden.

Eine Kfz-Haftpflicht- und Kasko-Versicherung bietet üblicherweise nur Versicherungsschutz innerhalb der geografischen Grenzen Europas beziehungsweise der Länder, die auf der Internationalen Versicherungskarte (Grüne Karte) aufgeführt sind. Gleiches gilt für die meisten Rechtsschutz-Versicherungen. Weltweit versichert sind im Rechtsschutz meist nur Reisen von bis zu sechs Wochen, die nicht beruflich bedingt sind.

Individuelle Absicherung für Auslandsschäden
Wer längere Zeit ins Ausland geht, sollte daher einige Wochen vor der Abreise mit einem Versicherungsexperten klären, ob und inwieweit der Versicherungsschutz im Ausland gilt und welche Zusatzabsicherungen möglicherweise sinnvoll sind. Es kann beispielsweise Schwierigkeiten aus den im Ausland teilweise andersartigen Risiken geben. So können in Deutschland völlig legale Sachverhalte in einem anderen Kulturkreis rechtswidrig sein. Hier empfiehlt sich eine spezielle Auslands-Strafrechtsschutz-Versicherung.

Bei Schäden, für die eine private Haftpflichtpolice aufkommt, können sich aufgrund des fremden Rechtssystems Deckungslücken auftun. In den angloamerikanischen Staaten ist zum Beispiel der Schadenersatzanspruch oft höher als in Deutschland. Zwar gilt eine private Unfallversicherung in der Regel weltweit und leistet auch bei längerem Auslandsaufenthalt. Doch bei vielen Unfall-, Lebens- und Berufsunfähigkeits-Versicherungen ist in diversen Policen vertraglich das aktive wie auch das passive Kriegsrisiko ausgeschlossen.

Generell sollte zudem sichergestellt werden, dass die Prämien für die bestehenden Policen auch während eines Auslandsaufenthaltes pünktlich beim Versicherer eingehen, anderenfalls kann dies den Versicherungsschutz kosten. 

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