ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Als Fußgänger sicher ankommen

Letztes Jahr wurden über 30.200 Fußgänger bei Verkehrsunfällen verletzt oder getötet. Was man selbst beachten sollte, um für sich oder auch für die eigenen Kinder das Unfallrisiko zu minimieren.

(verpd) Jedes Jahr werden bei Verkehrsunfällen rund 30.000 Fußgänger verletzt und über 400 Personen, die zu Fuß unterwegs sind, getötet. Gerade in den Wintermonaten ist das Unfallrisiko diesbezüglich besonders groß. Doch nicht nur die dunkle und kalte Jahreszeit birgt diverse Unfallgefahren. Zahlreiche Unglücke werden auch dadurch verursacht, dass Fußgänger nicht auf den Verkehr achten oder sich nicht an die Verkehrsregeln halten, wie die Unfallstatistik des Statistischen Bundesamtes verdeutlicht.

Insgesamt verletzten sich nach Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) letztes Jahr 387.276 Menschen bei einem Verkehrsunfall, davon erlagen 3.046 Personen ihren Verletzungen. Unter den Unfallopfern waren alleine 29.826 verletzte und 417 getötete Fußgänger. Damit waren jeder 13. Verkehrsteilnehmer, der bei einem Unfall verletzt wurde, und jeder siebte Verkehrstote zum Unfallzeitpunkt als Fußgänger unterwegs.

Aus der Statistik lässt sich zudem erkennen, dass gerade in den Wintermonaten November bis März anteilig mehr Fußgänger so schwer verunglücken, dass sie verletzt sind, als in den anderen Monaten. Von allen Fußgängern, die getötet oder verletzt wurden, entfielen jeweils zwischen acht und elf Prozent auf die Monate November bis März und nur rund sieben Prozent jeweils auf die anderen Monate.

Schneller wahrgenommen werden – auch bei Dunkelheit

Verkehrsexperten gehen davon aus, dass insbesondere die früh einsetzende Dämmerung am Abend und längere Dunkelheit am Morgen, die teils schlechten Sichtverhältnisse durch Nebel oder Schnee sowie die mitunter rutschigen Straßen aufgrund Schnee- und Eisglätte mit ein Grund dafür sind.

Umso wichtiger ist es für Fußgänger, dass sie gerade in der dunklen Jahreszeit, aber auch bei Nebel, Schnee oder Regen möglichst frühzeitig von anderen Verkehrsteilnehmern erkannt werden. Dazu sollten Fußgänger helle Kleidung, am besten mit reflektierenden Elementen beispielsweise auf der Jacke tragen. Bei rutschigen Straßenverhältnissen durch nasses Laub, Eis oder Schnee minimieren zudem Schuhe mit rutschfesten Sohlen und einem groben Profil das Sturzrisiko.

Falsches Verhalten bei der Fahrbahnüberquerung

Grundsätzlich ist es auch als Fußgänger notwendig, sein Unfallrisiko zu minimieren, sich an die Verkehrsregeln zu halten, auf den Verkehr und die anderen Verkehrsteilnehmer zu achten und sich beispielsweise nicht durch das Smartphone oder laute Musik über Kopfhörer ablenken zu lassen. Allein über 13.000 Unfälle, bei denen Personen verletzt wurden, ereigneten sich letztes Jahr durch ein Fehlverhalten von Fußgängern – davon wurden rund 10.000 Unfälle durch ein falsches Verhalten beim Überschreiten der Fahrbahn verursacht.

Der häufigste Fehler, der letztes Jahr zu knapp 5.800 Verkehrsunfällen mit Verletzten führte, war, dass Fußgänger eine Straße überqueren wollten, ohne auf den Fahrzeugverkehr zu achten. Bei fast 1.800 Unfällen mit Personenschäden traten Fußgänger plötzlich hinter einem Sichthindernis wie einem Lkw auf die Fahrbahn, sodass andere Verkehrsteilnehmer, die auf der Straße fuhren, zu spät oder nicht mehr reagieren konnten, um rechtzeitig auszuweichen.

Vorschriften für Fußgänger

Weitere folgenreiche Fehlverhalten von Fußgängern waren das Überqueren einer Straße, obwohl die Fußgängerampel Rot zeigte, sowie das Nichtbenutzung des Gehweges oder die Benutzung der falschen Straßenseite. Dabei gibt auch für  Fußgänger gesetzliche Regelungen für das Verhalten im Straßenverkehr – beispielsweise in Paragraf 25 StVO (Straßenverkehrsordnung).

Hier steht unter anderem: „Wer zu Fuß geht, muss die Gehwege benutzen. Auf der Fahrbahn darf nur gegangen werden, wenn die Straße weder einen Gehweg noch einen Seitenstreifen hat. Wird die Fahrbahn benutzt, muss innerhalb geschlossener Ortschaften am rechten oder linken Fahrbahnrand gegangen werden; außerhalb geschlossener Ortschaften muss am linken Fahrbahnrand gegangen werden, wenn das zumutbar ist. Bei Dunkelheit, bei schlechter Sicht oder wenn die Verkehrslage es erfordert, muss einzeln hintereinander gegangen werden.“

Einen möglichst sicheren Weg wählen

Um das Unfallrisiko zu minimieren, sollte man als Fußgänger prinzipiell nicht den kürzesten, sondern den sichersten Weg nutzen. Dies sollten auch Eltern bei der Auswahl des Weges zum Kindergarten oder zur Schule, den ihr Kind zu bewältigen hat, beachten. Zudem ist es sicherer, möglichst keine oder nur wenige Straßen zu überqueren. Ist ein Fahrbahnwechsel notwendig, sollte dies nur an Stellen mit einer Fußgängerampel, einer Fußgängerüber- oder -unterführung oder an einem Zebrastreifen erfolgen, selbst wenn dies einen Umweg bedeutet.

Straßen ohne Fußweg sind generell zu meiden. Gibt es dazu keine Alternative, ist laut Paragraf 25 StVO innerorts am linken oder rechten und außerorts nur am linken Fahrbahnrand zu gehen. Jüngere Kinder sollten zudem niemals ohne Begleitung auf einer Straße ohne Bürgersteig unterwegs sein. Als Fußgänger ist unbedingt darauf zu achten, dass man zum Überqueren einer Straße nicht hinter einem Sichthindernis wie einem geparkten Auto oder Lkw hervortritt, sondern eine freie Stelle wählt, bei der die anderen Verkehrsteilnehmer einen auch frühzeitig wahrnehmen.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen