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Altersarmut ist überproportional weiblich

Wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes belegen, sind deutlich mehr Frauen im Rentenalter aufgrund ihres niedrigen Alterseinkommens auf eine finanzielle Leistung vom Staat angewiesen, um den Lebensunterhalt bestreiten zu können, als Männer in dieser Altersklasse.

(verpd) Nach einer offiziellen Statistik mussten im März 2017 über eine halbe Million Bürger, die die Altersgrenze für die gesetzliche Altersrente überschritten haben, mit der Grundsicherung im Alter vom Staat finanziell unterstützt werden, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Der Großteil davon waren Frauen.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) hatten im März 2017 insgesamt 531.371 Bedürftige, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, Anspruch auf eine sogenannte Grundsicherung im Alter. Dies ist eine staatliche Sozialleistung für bedürftige Senioren, deren Alterseinkommen wie die Rente und das vorhandene Vermögen nicht ausreichen, um die notwendigen Aufwendungen für den Lebensunterhalt sowie für Unterkunft, Heizung, Kranken- und Pflegeversicherung zu bestreiten.

Hierzulande waren laut aktuellen Daten von Destatis im März diesen Jahres 41 Prozent mehr Frauen als Männer im Rentenalter finanziell auf eine derartige Sozialleistung für den Lebensunterhalt angewiesen. Im Detail erhielten 311.093 Seniorinnen und 220.278 Senioren eine Grundsicherung im Alter.

Deutliche Unterschiede bei der Höhe der Altersrenten

Dass insbesondere Frauen eine finanzielle Unterstützung vom Staat im Rentenalter benötigen, liegt unter anderem an der durchschnittlich deutlich niedrigeren Höhe der gesetzlichen Altersrente im Vergleich zu den Männern. Die durchschnittliche Höhe aller gesetzlichen Altersrenten betrug letztes Jahr 665 Euro im Monat je Rentenbezieherin und 1.096 Euro je Rentenbezieher. Entsprechende Unterschiede sind auch bei den einzelnen Altersrentenarten festzustellen.

Die Höhe der Regelaltersrente einer Person, die die Regelaltersgrenze erreicht und die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat, lag im Schnitt bei den Männern bei 824 Euro und bei den Frauen bei nur 472 Euro. Auch bei den Altersrenten für langjährig Versicherte, also für Personen, die 35 Jahre Wartezeit in der Rentenversicherung vorweisen können und die für diese Altersrente die vorgegebene Altersgrenze erreicht haben, gibt es geschlechterspezifische Unterschiede. Die durchschnittliche Rentenhöhe betrug diesbezüglich 1.222 Euro bei den Männern und 701 Euro bei den Frauen.

Wann der Anspruch auf Grundsicherung geprüft werden sollte

Die Zahlen zeigen, dass besonders bei den Frauen die eigene gesetzliche Altersrente alleine oft nicht reicht, um damit im Rentenalter den Lebensunterhalt bestreiten zu können. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) rät: „Wenn Ihr gesamtes monatliches Einkommen durchschnittlich unter 823 Euro liegt, sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben.“ Entsprechende Auskünfte oder auch einen Antrag auf eine Grundsicherung im Alter sind beim zuständigen Sozialamt zu stellen.

Ein Antrag kann aber auch bei der DRV eingereicht werden, die diesen dann weiterleitet. Mehr Details zur Grundsicherung im Alter enthalten die Webportale des DRV und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Die Grundsicherung: Hilfe für Rentner“ erklärt unter anderem ausführlich, wer Anspruch auf eine Grundsicherung im Alter hat und was bei der Berechnung der Grundsicherungshöhe als Einkommen oder Vermögen zählt beziehungsweise angerechnet wird.

Vorausschauendes Handeln ist gefragt

Wer verhindern möchte, dass er im Alter auf eine Grundsicherung angewiesen ist beziehungsweise sicherstellen möchte, dass er seinen bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten kann, sollte bereits möglichst früh eine sinnvolle Altersvorsorge aufbauen.

Wie hoch die voraussichtliche Rentenlücke ohne zusätzliche Vorsorge tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen, teils sogar mit staatlicher Unterstützung, für den Einzelnen infrage kommen, können bei einem Versicherungsexperten erfragt werden.



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