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Altersarmut wird ohne Gegenmaßnahmen deutlich steigen

Eine vor Kurzem veröffentlichte Studie kommt zu dem Ergebnis, dass sich das Armutsrisiko in den nächsten 20 Jahren hierzulande voraussichtlich drastisch erhöhen wird.

(verpd) Eine von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie ist der Frage nachgegangen, wie hoch die Altersarmut aktuell ist und künftig sein wird. Eine zentrale Erkenntnis ist, dass das Altersarmutsrisiko weiter ansteigen wird. Laut Studie würde selbst bei positiven Konjunkturaussichten ohne Gegenmaßnahmen das Altersarmutsrisiko stark ansteigen und im Jahre 2039 mehr als jeder fünfte Rentner armutsgefährdet sein.

Die Studie „Anstieg der Altersarmut in Deutschland: Wie wirken verschiedene Rentenreformen?“ ist der Frage nachgegangen, wie sich das Altersarmutsrisiko künftig entwickelt und inwieweit sich aktuell geplante Rentenmaßnahmen auswirken würden. Erstellt wurde die Studie vom Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung e.V. (DIW) im Auftrag der Bertelsmann Stiftung. Datengrundlage für die entsprechenden Simulationsrechnungen waren mehrmalig durchgeführte repräsentative Befragungen bei rund 30.000 Bürgern in etwa 12.000 Haushalten.

Berücksichtigt wurden bei den Modellrechnungen der Alterseinkünfte alle Einkommensarten wie beispielsweise eine gesetzliche Altersrente, eine betriebliche Rente sowie private Einkünfte aus Vermietungen und Kapitalanlagen im Rentenalter. Ein Studienergebnis ist, dass der Anteil der Senioren, die als armutsgefährdet gelten, von derzeit 16,8 Prozent auf 21,6 Prozent bis Ende der 2030er Jahre steigen wird. Das heißt, 2039 könnte laut der Studie jeder fünfte Bürger im Rentenalter von Armut bedroht sein.

Anstieg des Armutsrisikos

Als armutsgefährdet gelten Personen, die über weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens (Median) der Gesamtbevölkerung (Schwellenwert der Armutsgefährdung) verfügen. Aktuell liegt diese Armutsgefährdungs-Schwelle nach Studienangaben bei einem monatlichen Einkommen von 905 Euro.

Laut der Studie sind aktuell 16,8 Prozent der Bürger im Rentenalter armutsgefährdet. Wenn keine Gegenmaßnahmen wie eine Änderung der Regelung zur gesetzlichen Altersrente vorgenommen werden, würde die Zahl der Senioren, die von Armut bedroht sind, bis 2029 auf 20,1 Prozent, bis 2039 auf 21,6 Prozent und bis 2044 sogar auf 21,8 Prozent laut den Simulationsberechnungen steigen.

„Selbst bei einer positiven Arbeitsmarktentwicklung müssen wir mit einem deutlichen Anstieg der Altersarmut in den kommenden zwanzig Jahren rechnen“, betont dazu Christof Schiller, Arbeitsmarktexperte der Bertelsmann Stiftung.

Mögliche Grundrentenvarianten und ihre Auswirkungen

Die Studie hat auch untersucht, inwieweit die von Hubertus Heil, dem Bundesminister für Arbeit, vorgeschlagene Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung und die im Koalitionsvertrag beschriebene Grundrente mit Bedürftigkeitsprüfung das Altersarmutsrisiko mindern würde. Bei der im Koalitionsvertrag genannten Grundrente würde der Bezieher einer Grundsicherung im Alter, sofern er 35 Versicherungsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (Wartezeit) erreicht hat, eine Erhöhung des Grundsicherungsbedarfs um zehn Prozent erhalten.

Laut Studie kann diese Variante den Anstieg des Altersarmutsrisikos bis 2039 nur um 0,4 Prozentpunkte auf dann 21,2 Prozent minimieren. „Der Hauptgrund für diesen geringen Effekt liegt darin, dass weniger als ein Drittel der Personen mit Grundsicherungsanspruch auf die geforderten 35 Versicherungsjahre kommen“, betont der Studienautor Johannes Geyer vom DIW Berlin.

Die von Arbeitsminister Heil geplante Grundrente ähnelt in weiten Teilen der des Koalitionsvertrages, allerdings ohne die Bedürftigkeitsprüfung. Auch bei ihr würde das Altersarmutsrisiko ansteigen, jedoch nicht so hoch, nämlich auf 18,4 Prozent bis 2039. Allerdings würde diese Variante mit rund sieben Milliarden Euro rund das Siebenfache der im Koalitionsvertrag vereinbarten Grundrente kosten. Experten erwarten, dass es einen Kompromiss zwischen beiden Modellen geben wird, bei dem nicht die Bedürftigkeit, sondern das Gesamteinkommen für den Anspruch mit entscheidend ist.

Frühzeitige Altersvorsorge

Die Studienergebnisse zeigen, wie wichtig es für den Einzelnen ist, sich so früh wie möglich finanziell abzusichern, um nicht im Alter in die Armutsfalle zu geraten. So ist zum Beispiel eine zusätzliche Altersvorsorge über eine betriebliche und/oder private Anlageform, für die es zum Teil auch staatliche Unterstützung in Form von Zulagen und Steuererleichterungen gibt, möglich.

Denn auch wenn es Änderungen beim gesetzlichen Rentensystem geben sollte, wird sich an einer grundsätzlichen Problematik, nämlich, dass schon jetzt wie auch künftig die gesetzliche Altersrente alleine nicht ausreicht, um den bisherigen Lebensstandard zu halten, nichts ändern. Schon heute erhält man, selbst wenn man 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, nicht einmal die Hälfte des bisherigen Erwerbseinkommens als gesetzliche Rente ausbezahlt. Aktuell liegt das Rentenniveau bei rund 48 Prozent.

Für eine bedarfsgerechte Absicherung empfiehlt sich eine Beratung bei einem Versicherungsexperten. Dieser kann unter anderem berechnen, welches Alterseinkommen, also die gesetzliche Rente und sonstige Einkommen, im Alter zur Verfügung steht. Bestehen Lücken im Vergleich zum benötigten oder gewünschten Einkommen, hilft der Versicherungsexperte auch bei der Auswahl der individuell passenden Vorsorgeformen.



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