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Altersrente: Rentenkürzung durch Hinzuverdienst

Es gibt mehrere Varianten der gesetzlichen Altersrente. Wer jedoch eine vorgezogene Altersrente erhält, aber die Altersgrenze für eine normale Altersrente noch nicht erreicht und zusätzlich zur Rente noch ein Erwerbseinkommen hat, muss eventuell Rentenabzüge hinnehmen.

(verpd) Nur wer als Bezieher einer gesetzlichen Altersrente bereits die Altersgrenze für die normale Altersrente (Regelaltersrente) erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass er mit Rentenabzügen rechnen muss. Allen anderen wird die Rente gekürzt, falls ihr Einkommen für die Erwerbstätigkeit mehr als 6.300 Euro pro Kalenderjahr beträgt.

Es gibt verschiedenen gesetzliche Altersrentenarten. Der frühestmögliche Rentenbeginn hängt jeweils vom Geburtsdatum ab. Eine Auflistung der Altersgrenzen ist online beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) abrufbar. Die normale Altersrente (Regelaltersrente) erhält man mit einer Wartezeit (Mindest-Versicherungszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung) von fünf Jahren und je nach Geburtsjahr frühestens zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr (Regelaltersgrenze).

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, kann unbegrenzt neben seinem Rentenbezug hinzuverdienen, also als Arbeitnehmer oder Selbstständiger tätig sein, ohne dass deswegen seine Altersrente gekürzt wird – das gilt für alle Altersrenten. Anders sieht es aus, wenn man eine vorgezogene Altersrente in Anspruch nimmt, also vor der Regelaltersgrenze in Rente geht und zusätzlich erwerbstätig ist. Nur wenn in diesem Fall das Erwerbseinkommen maximal bei 6.300 Euro im Jahr liegt, gibt es keinen Rentenabzug.

Ab wann ein Hinzuverdienst zur Rentenkürzung führt

Eine vorgezogene Altersrente ist zum Beispiel die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Sie kann für alle, die ab 1951 geboren wurden, je nach Geburtsjahr ab dem 63. bis 65. Lebensjahr in Anspruch genommen werden und setzt eine Wartezeit von 45 Jahren voraus. Wer eine Wartezeit von ab 35 Jahren hat und Rentenabschläge in Kauf nimmt, weil er mit 63 Jahren in Rente gehen will, kann die Altersrente für langjährig Versicherte beanspruchen. Je nach Geburtsjahr können die Rentenabschläge für diese vorgezogene Altersrente bis 14,4 Prozent betragen.

Mit dem Flexi-Rentengesetz gelten für alle, die eine vorgezogene Altersrente beziehen und zusätzlich erwerbstätig sind, seit dem 1. Juli 2017 geänderte Regelungen bei den Rentenabzügen aufgrund eines Hinzuverdienstes. Die jährliche Hinzuverdienstgrenze, also die Einkommensgrenze für das Erwerbseinkommen eines Rentenbeziehers einer vorgezogenen Altersgrenze, bis zu der keine Rentenabzüge vorgenommen werden, liegt seitdem bei 6.300 Euro.

Als Erwerbseinkommen zählen der jährliche Bruttoverdienst als Arbeitnehmer, der jährliche steuerrechtliche Gewinn aus Einkünften der Land- und Forstwirtschaft, aus einem Gewerbebetrieb oder aus einer selbstständigen Tätigkeit sowie vergleichbare Einkommen. Ist der Jahresverdienst aus einer Erwerbstätigkeit jedoch höher als die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro, wird der Differenzbetrag zu 40 Prozent auf die Altersrente angerechnet, das heißt die Altersrente wird um diesen Betrag gekürzt und als sogenannte Teilrente ausgezahlt.

Hinzuverdienstdeckel

Ab einer bestimmten Obergrenze des Erwerbseinkommens, dem sogenannten Hinzuverdienstdeckel, wird ein bestimmter Erwerbseinkommensanteil sogar zu 100 Prozent von der Rente abgezogen. Der Hinzuverdienstdeckel orientiert sich an das Kalenderjahr der letzten 15 Kalenderjahre vor Erreichen der Regelaltersgrenze, in welchem man am meisten verdient hat. Diese höchsten erzielten Jahresentgeltpunkte werden in der alle drei Jahre von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) an die ab 55-jährigen Versicherten versandte Rentenauskunft sowie im Rentenbescheid mitgeteilt.

Der persönliche Hinzuverdienstdeckel berechnet sich wie folgt: Entgeltpunkte des Kalenderjahrs mit den höchsten persönlich erreichten Jahresentgeltpunkten multipliziert mit der aktuellen monatlichen Bezugsgröße. Die Bezugsgröße für 2019 liegt bei 3.115 Euro. Da sich die Bezugsgröße jährlich ändert, ändert sich auch der Hinzuverdienstdeckel jedes Jahr. Der persönliche Hinzuverdienstdeckel beträgt jedoch mindestens die Summe aus einem Zwölftel von 6.300 Euro, also 525 Euro, zuzüglich des Monatsbetrags der eigenen Vollrente.

Ist die Teilrente (also die wegen der Hinzuverdienstgrenze gekürzte Altersrente) zusammen mit dem Hinzuverdienst insgesamt höher als der persönliche Hinzuverdienstdeckel, wird die Teilrente um diesen überschreitenden Differenzbetrag nicht nur zu 40, sondern zu 100 Prozent gekürzt.

Beispielrechnung mit und ohne Hinzuverdienstdeckel

Wer zum Beispiel 1.000 Euro Monatsrente erhält und monatlich 550 Euro und damit 6.600 Euro im Jahr bei einem Job dazuverdient, hat die Hinzuverdienstgrenze um 300 Euro überschritten (6.600 Euro minus 6.300 Euro = 300 Euro). Davon werden 40 Prozent, also 120 Euro im Jahr beziehungsweise zehn Euro im Monat von seiner Rente abgezogen. Er erhält damit monatlich noch 990 Euro Rente.

Hätte der gleiche Rentner in den letzten 15 Jahren im Jahr mit den höchsten Jahresentgeltpunkten maximal 0,5 Entgeltpunkte gehabt, läge sein Hinzuverdienstdeckel bei 0,5 mal 3.115 Euro, also bei 1.557,50 Euro. Die Teilrente von 990 Euro zusammen mit seinem Monatsverdienst von 550 Euro würde 1.540 Euro betragen und damit unter dem Hinzuverdienstdeckel liegen. Es würden daher keine weiteren Rentenabzüge anfallen.

Anders wäre es, wenn der Rentner im Monat nicht 550 Euro, sondern 600 Euro bei einer Erwerbstätigkeit verdient. Ohne Berücksichtigung des Hinzuverdienstdeckels würde sein Rentenabzug bei 30 Euro liegen und die Teilrente demnach 970 Euro betragen. Allerdings liegt die Teilrente zusammen mit dem Hinzuverdienst dann bei 1.570 Euro und somit 12,50 Euro über seinem Hinzuverdienstdeckel. Diese 12,50 Euro würden damit zu 100 Prozent von der bisher errechneten Altersrente abgezogen, das heißt die Teilrente würde insgesamt noch 957,50 Euro betragen.

Informations-Möglichkeiten

Eine detaillierte Erklärung zu den Hinzuverdienst-Regelungen bei der Altersrente enthält der Webauftritt der DRV sowie die kostenlos herunterladbare DRV-Broschüre „Altersrentner: So viel können Sie hinzuverdienen“. Zudem steht im Webportal des DRV auch ein kostenloser Hinzuverdienstrechner zur Verfügung. Fragen zur gesetzlichen Rente beantworten auch die DRV-Auskunfts- und Beratungsstellen.

Wer noch im Erwerbsleben steht und nicht vorhat, noch im Rentenalter weiterzuarbeiten, aber dennoch sicherstellen möchte, dass er auch im Alter nicht auf seinen bisherigen Lebensstandard verzichten muss, sollte frühzeitig eine sinnvolle Altersvorsorge aufbauen. Die gesetzliche Altersrente erreicht nämlich heute bereits nicht einmal die Hälfte des bisherigen Nettoeinkommens. Diese Rentenlücke lässt sich jedoch über eine betriebliche, staatlich geförderte und/oder private Anlageform schließen.

Dabei ist es wichtig, dass sowohl die Höhe der Rente einer zusätzlichen Altersvorsorge als auch der Rentenbeginn aus dieser Vorsorge auf das (gewünschte) Renteneintrittsdatum abgestimmt werden. Wie hoch die voraussichtliche Differenz zwischen dem bisherigen Einkommen und der zu erwartenden gesetzlichen Rente des Einzelnen tatsächlich sein wird und welche individuell passenden Altersvorsorgeformen infrage kommen, können beim Versicherungsexperten erfragt werden.



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