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Arbeitnehmer melden sich immer öfter krank

Laut einer aktuellen Analyse eines großen gesetzlichen Krankenversicherers ist der Krankenstand bei den Erwerbstätigen im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr auf 5,1 Prozent angestiegen. Vor allem die psychischen Erkrankungen haben diesbezüglich zugenommen.
Der Krankenstand in Deutschland ist 2013 im Vergleich zum Vorjahr um 0,2 Prozentpunkte von 4,9 Prozent auf 5,1 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Fehlzeitenreport des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (Wido). In Westdeutschland lag der Krankenstand mit fünf Prozent um 0,2 Prozentpunkte niedriger als in Ostdeutschland.

Datenbasis des Reports sind die Arbeitsunfähigkeits-(AU-)Meldungen der rund elf Millionen erwerbstätigen Mitglieder der AOK, einer der größten gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland. Berücksichtigt wurden Pflicht- und freiwillig Versicherte.

Mehr als die Hälfte war mindestens einmal arbeitsunfähig
Bei den Bundesländern verzeichneten das Saarland mit sechs Prozent sowie Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt mit jeweils 5,7 Prozent den höchsten Krankenstand. In Bayern (4,4 Prozent) und Baden-Württemberg (4,8 Prozent) lag der Krankenstand am niedrigsten.

Im Schnitt waren die AOK-versicherten Arbeitnehmer 18,5 Kalendertage krankgeschrieben, wie die Auswertung ergab. Für etwas mehr als die Hälfte (54,8 Prozent) wurde mindestens einmal im Jahr eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung ausgestellt.

Sechs Krankheitsarten dominierten das Krankheitsgeschehen, das zu einer vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit führte: Über ein Fünftel der Fehlzeiten (21,8 Prozent) gingen auf Muskel- und Skeletterkrankungen zurück. Danach folgten Atemwegserkrankungen (13,4 Prozent), Verletzungen (11,3 Prozent), psychische Erkrankungen (9,8 Prozent) sowie Erkrankungen des Herz- und Kreislaufsystems sowie der Verdauungsorgane (6,2 beziehungsweise 5,3 Prozent).

Zahl der psychisch Erkrankten steigt an
„Im Vergleich zu den anderen Krankheitsarten kommt den psychischen Erkrankungen eine besondere Bedeutung zu: Seit 2002 haben die Krankheitstage aufgrund psychischer Erkrankungen um nahezu 62,2 Prozent zugenommen“, berichten die Wido-Wissenschaftler. „In diesem Jahr wurden erneut mehr Fälle aufgrund von psychischen Erkrankungen (4,7 Prozent) als aufgrund von Herz- und Kreislauferkrankungen (3,8 Prozent) registriert.“

Auch der Gesundheitsreport 2014 der DAK-Gesundheit, einer gesetzlichen Krankenkasse, in deren Auftrag die Iges Institut GmbH die Daten der rund 2,7 Millionen DAK-Versicherten ausgewertet hat, war bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass die Zahl psychischer Erkrankungen weiter ansteigt.

Die durchschnittliche Falldauer psychischer Erkrankungen bei den AOK-Versicherten war mit 25,2 Tagen je Fall mehr als doppelt so lang wie der Jahresdurchschnitt (11,5 Tage).

Zahlreiche Ausfalltage durch Langzeiterkrankung
Langzeiterkrankungen mit einer Dauer von mehr als sechs Wochen waren für weit mehr als ein Drittel der Ausfalltage (41 Prozent der AU-Tage) verantwortlich.

Ihr Anteil an den Arbeitsunfähigkeits-Fällen betrug jedoch nur 4,1 Prozent. Kurzzeiterkrankungen von einem bis drei Tagen machten dagegen 35,7 Prozent aller AU-Fälle aus, aber nur 6,2 Prozent der AU-Tage.

„Allerdings werden Kurzzeiterkrankungen bis zu drei Tagen von den Krankenkassen nur erfasst, soweit eine ärztliche Krankschreibung vorliegt“, so die Wissenschaftler. „Der Anteil der Kurzzeiterkrankungen liegt daher höher, als dies in den Krankenkassendaten zum Ausdruck kommt.“

Einkommenseinbußen im Krankheitsfall
Langzeitkranke müssen übrigens im Vergleich zu ihrem bisherigen Gehalt mit Einkommenseinbußen rechnen. Zur Berechnung der Höhe des Krankengeldes bei gesetzlich Krankenversicherten wird zum einen maximal das Einkommen bis zur Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung (monatlich 4.050 Euro in 2014) berücksichtigt. Das Gehalt oberhalb dieser Grenze wird nicht mit einbezogen.

Zum anderen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) gesetzlich versicherten Arbeitnehmern bei einer Arbeitsunfähigkeit nur für maximal 78 Wochen 70 Prozent des Bruttolohns beziehungsweise höchstens 90 Prozent des Nettoeinkommens.

Gut verdienende Angestellte oder Selbstständige, die gesetzlich krankenversichert sind, müssen daher bei einer längeren Arbeitsunfähigkeit mit hohen finanziellen Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen rechnen. Dieses Risiko lässt sich jedoch durch eine private Krankentagegeld-Versicherung, mit der sich eine solche Einkommenslücke schließen lässt, absichern. 

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