ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Arbeitslosigkeit mindert Rentenansprüche

Zwar sind arbeitslose Bundesbürger, die von der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld erhalten, weiterhin in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden vom Amt jedoch nur bezahlt, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Und auch dann mindert die erwerbslose Zeit die Rentenhöhe, wie der Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mitteilt.
Für alle Bundesbürger, die im letzten Jahr vor dem Bezug von Arbeitslosengeld I auch nur kurze Zeit rentenversicherungs-pflichtig waren, zahlt die Agentur für Arbeit automatisch Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung ein.

Diese Beiträge erhöhen zwar die künftige Rente, allerdings nicht in dem Umfang, wie es bei einer vor dem Jobverlust ausgeübten versicherten Beschäftigung der Fall gewesen wäre.

Rentenversichert trotz Arbeitslosigkeit
Der Grund: Die Minderung der Rentenversicherungs-Beiträge, welche die Agentur für Arbeit übernimmt, beträgt im Vergleich zum Beitrag, den der Einzelne in die gesetzliche Rentenversicherung vor seiner Arbeitslosigkeit einzahlte, nämlich 20 Prozent. Personen, die Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, werden rentenrechtlich so gestellt, als wenn sie mit 80 Prozent ihres bisherigen monatlichen Bruttoarbeits-Verdienstes weiterarbeiten würden.

Konkret: Wer bisher ein Bruttojahresgehalt von knapp 34.100 Euro – das entspricht dem Durchschnittsverdienst aller gesetzlich Rentenversicherten in 2013 – bezogen hatte, zahlte seit 2013 zusammen mit dem Arbeitgeber 537,08 Euro an monatlichen Rentenversicherungs-Beiträgen. Im Falle einer Arbeitslosigkeit würde die Agentur für Arbeit nur noch 429,66 Euro an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.

Damit würde sich bei einer einjährigen Arbeitslosigkeit die künftige Rentenhöhe im Vergleich zu einem Beschäftigten, der weiterhin das genannte Bruttogehalt verdient, um fast sechs Euro pro Monat in den alten und circa fünf Euro in den neuen Bundesländern mindern.

Hartz IV: Keine gesetzliche Rentenversicherung
Bezieher von Arbeitslosengeld II, auch Hartz IV genannt, sind seit dem 1. Januar 2011 nicht mehr in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und bekommen daher auch keine Rentenversicherungs-Beiträge mehr gutgeschrieben. Sie erhalten für diese Zeit gegebenenfalls eine Anrechnungszeit ohne Bewertung, was zumindest die künftige Rentenhöhe indirekt beeinflussen kann.

Weitere Informationen zum Thema Arbeitslosigkeit und gesetzliche Rentenversicherung gibt es in der kostenlosen Broschüre „Arbeitslos – Was Sie beachten sollten“, die bei der Deutschen Rentenversicherung Bund als Printversion bestellt oder im PDF-Format im Internet heruntergeladen werden kann. Detaillierte Auskünfte können bei den Beratungsstellen oder beim kostenfreien Servicetelefon 0800/10004800 der Deutschen Rentenversicherung eingeholt werden.

Niedrige Rentenansprüche
Doch auch Arbeitnehmer, die während ihrer aktiven Beschäftigungszeit nie arbeitslos waren, müssen damit rechnen, dass sie im Vergleich zu ihrem letzten Nettoverdienst erheblich weniger Altersrente bekommen. 2012 lag der Durchschnitts-Bruttoverdienst eines gesetzlich Rentenversicherten bei rund 2.700 Euro im Monat – das wären bei einem Verheirateten rund 1.955 Euro netto.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung lag die durchschnittliche Höhe der Altersrente für Rentenbezieher nach Abzug der Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in Westdeutschland bei monatlich 716 Euro und in Ostdeutschland bei 853 Euro. Hoch sind jedoch die Unterschiede zwischen Mann und Frau. In den alten Bundesländern haben die Männer durchschnittlich monatlich 987 Euro und die Frauen nur 495 Euro erhalten. In den neuen Bundesländern waren es 1.058 Euro bei den Rentnern und 711 Euro bei den Rentnerinnen.

Die richtige Planung
Neben der gesetzlichen Absicherung ist daher eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig, um den bisherigen Lebensstandard auch im Rentenalter halten zu können. Doch um eine entsprechende Altersvorsorge angemessen zu planen, ist es grundsätzlich wichtig zu wissen, wie groß die individuelle Rentenlücke – also die Differenz zwischen dem letzten Nettogehalt und der gesetzlichen Rente – sein wird.

ARNOLD & PARTNER berät gern bei der Berechnung der persönlichen Rentenlücke und gibt Antworten zur richtigen Vorsorgehöhe, der passenden Altersvorsorgelösung und zur Nutzung von staatlichen Altersvorsorge-Förderungen. 

Zurück zu Versicherung + Vorsorge
  • Aktuell 1.4/5 Sterne.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
1.4 von 7 Stimmen
 

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen