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Arbeitsunfälle – Statistik zeigt Licht und Schatten auf

Laut einer Statistik der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) fiel die Zahl der gemeldeten Arbeitsunfälle in 2012 im Vergleich zum Vorjahr um zwei Prozent auf knapp 900.000 Fälle. Zwar reduzierte sich in 2012 auch die Anzahl der Wegeunfälle, also die Unfälle auf dem Weg von und zur Arbeit, doch in 2013 gab es diesbezüglich wieder einen Anstieg.
Für das Jahr 2012 meldete die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) 899.172 Arbeitsunfälle und damit rund zwei Prozent weniger als im Jahr zuvor. Auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereigneten sich 2012 insgesamt rund 176.000 Unfälle. Dies entspricht sogar einer Abnahme um circa sieben Prozent im Vergleich zu 2011. Bei Arbeits- und Wegeunfällen kamen in 2012 880 Personen ums Leben, zwölf weniger als noch im Vorjahr.

Zunahme der Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2013
Und auch im ersten Halbjahr in 2013 setzte sich der Rückgang der Arbeitsunfälle weiter fort. In den ersten sechs Monaten 2013 verunglückten insgesamt 435.755 Arbeitnehmer während einer beruflichen Tätigkeit.

Das ist ein weiterer Rückgang der meldepflichtigen Arbeitsunfälle um 3,3 Prozent im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Vorjahres. 197 Versicherte starben dabei, das sind ebenfalls 29 weniger als im ersten Halbjahr 2012. Zugenommen hat jedoch die Zahl der meldepflichtigen Wegeunfälle im ersten Halbjahr 2012, nämlich um 12,4 Prozent auf 97.298. Die Zahl der tödlichen Wegeunfälle ist jedoch von 166 auf 136 gesunken.

Gesetzlicher Schutz mit Lücken
Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt bei anerkannten Berufskrankheiten, Arbeits- und Wegeunfällen unter anderem Behandlungen und Reha-Maßnahmen nach festen Vorgaben. Führt der Unfall oder die Berufskrankheit zu einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 20 Prozent, erhält der Betroffene je nach Erwerbsunfähigkeitsgrad eine Rente. Bei 100 Prozent Erwerbsunfähigkeit beträgt die Vollrente jedoch maximal zwei Drittel des Jahresverdienstes des Versicherten.

Ist der Versicherte zwar erwerbsfähig, kann aber in seinem bisherigen Beruf nicht weiterarbeiten, hat er im Übrigen keinen Rentenanspruch aus der gesetzlichen Unfallversicherung. Die gesetzliche Unfallversicherung bietet Arbeitnehmern überwiegend nur bei Arbeitsunfällen beziehungsweise bei Unfällen auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle Schutz. In der Freizeit besteht jedoch kein gesetzlicher Versicherungsschutz, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen. Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder sind in der Regel gar nicht in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.

24 Stunden Sicherheit
Im Gegensatz zur gesetzlichen können sich in einer privaten Unfallversicherung jedoch alle absichern, und das in der Regel weltweit und rund um die Uhr, also sowohl bei Unfällen im Beruf als auch in der Freizeit.

Zudem ist hier eine individuell passende Absicherung der finanziellen Folgen bleibender gesundheitlicher Schäden nach einem Unfall beispielsweise mit einer vereinbarten Rentenzahlung im Invaliditätsfall möglich. Mit einer vorher vereinbarten Kapitalsumme im Invaliditätsfall lassen sich beispielsweise zusätzliche Aufwendungen für eine behindertengerechte Wohnung auffangen.

Passende Einkommensabsicherung
Viele private Unfallversicherer bieten auch eine Rentenzahlung im Invaliditätsfall an. Damit lassen sich mögliche Einkommensverluste durch eine bleibende Behinderung ausgleichen. Daneben können meist weitere Leistungen, wie etwa eine Todesfallsumme, ein Krankenhaustagegeld oder Zuschüsse für kosmetische Operationen eingeschlossen werden.

Eine private Krankentagegeld-Versicherung für Selbstständige oder Arbeitnehmer kann zudem mögliche Einkommenseinbußen bei unfall-, aber auch sonstiger krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ausgleichen. Für den Fall, dass aufgrund gesundheitlicher Probleme bereits der Beruf nicht mehr ausgeübt werden kann, ohne dass eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt, ermöglicht eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung den bisherigen Lebensstandard zu halten. Wir von ARNOLD & PARTNER können helfen, Ihren individuell passenden Versicherungsumfang zu finden. 

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