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Arbeitsunfall im heimischen Arbeitszimmer

Internet und mobile Kommunikation erleichtern die Möglichkeit, Arbeitsplätze in Büros in Heimarbeitsplätze umzuwandeln. Arbeitnehmer, die Heimarbeit im klassischen Sinne verrichten oder an einem Telearbeitsplatz von zu Hause aus arbeiten, sind grundsätzlich auch gesetzlich unfallversichert – jedoch nur solange bestimmte Kriterien erfüllt sind.

„Alle Tätigkeiten, die in einem inneren Zusammenhang mit der Arbeit stehen“ fallen nach Angaben des Spitzenverbands der gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Welche Tätigkeiten dies im Einzelnen sind, ergibt sich normalerweise aus dem jeweiligen Arbeitsvertrag. Auch Arbeiten, die zu erledigen sind, um die berufliche Tätigkeit erfüllen zu können, wie der Transport oder die Instandhaltung eines Arbeitsgeräts, beispielsweise eines Druckers oder Computers, stehen unter dem gesetzlichen Unfallschutz. Auch Dienstreisen und die Wege vom Büro zum Betrieb, um zum Beispiel an einer Konferenz teilzunehmen, sind laut DGUV versichert.

Lücken der gesetzlichen Absicherung

Nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind jedoch alle privaten Erledigungen, für die der Heimarbeiter seine dienstliche Tätigkeit unterbricht. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Heimarbeiter während der Fahrt zur Firma oder zu einem Kunden noch schnell einkaufen geht und dabei verunglückt.

Auch wenn der häusliche Dienstbereich verlassen wird, erlischt der gesetzliche Unfallschutz, wenn seine Tätigkeit in keinem sachlichen Zusammenhang mit der Arbeit steht, wie beispielsweise beim Gang zur Toilette. Der Heimarbeiter ist somit unter anderem nicht versichert wenn er beispielsweise das Arbeitszimmer verlässt und auf dem Weg zum Badezimmer verunfallt.

Finanzieller Schutz für den Ernstfall

Doch selbst wenn ein gesetzlicher Unfallschutz besteht, reicht diese Absicherung in der Regel nicht aus, um die Einkommenseinbußen bei einer vorübergehenden Arbeits- oder einer bleibenden Berufsunfähigkeit auszugleichen. Die private Versicherungswirtschaft bietet diesbezüglich zahlreiche Lösungen, um sowohl einen fehlenden als auch unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz und die infolge eines Unfalles oder auch einer Krankheit auftretenden Einkommenslücken abzusichern.

Mit einer vertraglich vereinbarten Invaliditätssumme aus einer privaten Unfallversicherung lassen sich unter anderem finanzielle Mehraufwendungen, die eine unfallbedingte Behinderung mit sich bringen kann, wie ein behindertengerechter Wohnungsumbau, abdecken. Mit einer Krankentagegeld-Versicherung können Einkommenseinbußen bei einer eintretenden zeitlich begrenzten Arbeitsunfähigkeit verhindert werden. Eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung wiederrum kann das Einkommen absichern, wenn der Versicherte aufgrund eines Unfalles oder einer Krankheit seinen Beruf dauerhaft nicht mehr ausüben kann.



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