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Arzneimittel, die das Unfallrisiko erhöhen

Wer frei erhältliche oder rezeptpflichtige Medikamente nimmt, sollte unbedingt den Beipackzettel gründlich lesen beziehungsweise sich an die Anweisungen des Arztes halten. Denn wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Einnahme die Fahrtüchtigkeit einschränkt, sollte man nicht mehr selbst Auto fahren. Anderenfalls besteht ein erhöhtes Unfallrisiko und es droht eine Bestrafung wie unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
Medikamente sind in erster Linie dazu da, um gegen Krankheiten und Unpässlichkeiten wie Husten, Schnupfen, Halsweh, Übelkeit, Kopf- oder Magenschmerzen oder auch gegen chronische Erkrankungen wie Diabetes oder Bluthochdruck vorzugehen. Gesundheitsexperten gehen davon aus, dass rund ein Fünftel aller legalen Arzneimittel das Reaktionsvermögen vermindert.

Bestimmte Wirkstoffe können beispielsweise die Reaktionszeiten verlangsamen, zu Fehleinschätzungen von Gefahrensituationen führen, das Sehvermögen beeinträchtigen, aber auch Müdigkeit oder ein aggressives Fahrverhalten hervorrufen.

Trügerisches Halbwissen
Wie die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) betont, gibt es anders als bei Alkohol bei Medikamenten keine Grenzwerte. Jeder Kfz-Fahrer ist damit in erster Linie selbst dafür verantwortlich, dass er fahrtüchtig ist. Wer unter Medikamenteneinfluss fährt, obwohl seine Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist, oder sogar deswegen einen Unfall verursacht, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Eine aktuelle Studie der ABDA, durchgeführt vom Meinungsforschungs-Institut Forsa, zeigt, dass fast jeder Autofahrer zwar prinzipiell weiß, dass Arzneimittel die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können. Doch viele unterschätzen das erhöhte Unfallrisiko, das durch die Einnahme von zahlreichen rezeptfreien Medikamenten besteht. Zwar rechnen 96 Prozent der Bundesbürger bei der Einnahme von Schlaf- und Beruhigungsmitteln und 81 Prozent bei der Verwendung von Augenmedikamenten mit einer Beeinträchtigung im Straßenverkehr.

Drei Viertel der Befragten sind sich über die erhöhte Unfallgefahr durch die Einnahme von Migränemitteln im Klaren. Gerade einmal 66 Prozent ist bekannt, dass Husten- und Erkältungsmedikamente die Fahrtüchtigkeit einschränken können. Und sogar nur jeder Zweite weiß, dass selbst Arzneimittel gegen Allergien die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen können.

Medikamente, die das Unfallrisiko erhöhen
Bei folgenden Arzneimitteln ist laut Gesundheitsexperten besondere Vorsicht geboten: Schmerzmittel, Blutdrucksenker, Herzmittel, Schlaf- und Beruhigungsmittel, Antiallergika, Augentropfen, Psychopharmaka, Hustenblocker, Erkältungsmittel, Insulin und andere Diabetes-Präparate, alkoholhaltige Medikamente, Mittel gegen Magen-Darm-Erkrankungen sowie Epilepsie-Präparate.

Wer für eine ambulante Behandlung ein Narkosemittel verabreicht bekommen hat, sollte nach Expertenmeinung mindestens 24, besser 48 Stunden danach kein Kfz selbst fahren. Dies gilt selbst bei lokalen Betäubungen durch den Zahnarzt. Prinzipiell sollte ein Kfz-Fahrer bei jeder Arznei den Medikamenten-Beipackzettel lesen und einen Arzt oder Apotheker fragen, ob und wann er nach der Einnahme des verschriebenen oder gewünschten Arzneimittels wieder ein Fahrzeug fahren kann. Eventuell gibt es auch Alternativpräparate, die die Fahrtüchtigkeit nicht beeinflussen.

Das Internetportal www.dvr.de/medikamente des Deutschen Verkehrssicherheitsrats (DVR) informiert über die Risiken von Medikamenteneinfluss im Straßenverkehr. Unter anderem werden die beeinträchtigenden Wirkungen unterschiedlicher Arzneimittel auf das Fahrverhalten beschrieben. Zudem enthält das Portal Hinweise und Tipps für Kfz-Fahrer zum Umgang mit Medikamenten.

Führerscheinverlust durch Medikamenteneinnahme
Unwissenheit schützt nicht vor einer Strafe: Verkehrsteilnehmer, die Medikamente einnehmen, ohne sich über deren möglichen Auswirkungen zu informieren, handeln unter Umständen grob fahrlässig.

Wird die Medikamenteneinnahme als Unfallursache nachgewiesen, kann der Kfz-Versicherer je nach Anteil der groben Fahrlässigkeit am Gesamtschaden die Kaskoleistung mindern oder sogar ganz verweigern.

Eventuell könnte sogar die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Regress von 5.000 Euro von ihm einfordern. Zusätzlich drohen Bußgeld, Punkte im Verkehrszentralregister, ein Fahrverbot und sogar der Führerscheinentzug. 

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