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Auch bei Nebel sicher ankommen

Nebel ist jedes Jahr die Ursache für zahlreiche Verkehrsunfälle. Doch es gibt Verhaltens- und Vorsichtsmaßnahmen, welche für Autofahrer die Unfallgefahr durch das trübe Wetter vermindern.
Viele Unfälle im Herbst und Winter sind nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) darauf zurückzuführen, dass witterungsbedingte Gefahren nicht ernst genommen werden. Ein Großteil dieser Unglücke könnte verhindert werden, wenn die Kfz-Fahrer ihre Fahrweise und Geschwindigkeit dem trüben Wetter und den Sichtverhältnissen anpassen würden.

Wichtig sei es zudem, dass die Fahrer am Steuer mit voller Konzentration agieren und auf Ablenkungen wie Telefonieren oder am Radio hantieren verzichten. Ein erster Hinweis, dass möglicherweise mit schlechten Sichtverhältnissen gerechnet werden muss, ist, wenn einem viele Fahrzeuge mit eingeschaltetem Abblendlicht entgegenkommen.

Wahrnehmungsfehler durch Nebel
Nebel beeinträchtigt nicht nur die Sicht des Fahrzeugfahrers, sondern auch seine Wahrnehmung, sodass Abstände und Tempo oftmals nicht mehr realistisch eingeschätzt werden. Deshalb glauben viele Fahrer irrtümlicherweise, ihre Fahrweise sei angemessen, obwohl sie zu schnell fahren oder zu wenig Abstand halten. Besonders in Niederungen von Flüssen, Weidegebieten, Tälern oder Wäldern muss mit plötzlich auftretenden Nebelschwaden gerechnet werden.

Prinzipiell sollte der Mindestabstand und die Geschwindigkeit den Sichtverhältnissen angepasst sein. Eine Orientierung bieten dabei die Leitpfosten am Fahrbahnrand, die in der Regel im Abstand von 50 Metern auf Autobahnen und Landstraßen stehen. Beträgt beispielsweise wegen Nebel die Sicht auf der Autobahn nur noch 100 Meter, sollten die Geschwindigkeit maximal 80 km/h und der Mindestabstand wenigstens 80 Meter zum Vordermann betragen. Auf der Landstraße kann sogar eine noch niedrigere Geschwindigkeit notwendig sein.

Wenn die Sicht unter 50 Meter beträgt
Wer wegen Nebel weniger als 50 Meter, also weniger als von einem Leitpfosten zum anderen sieht, darf gemäß Paragraf 3 StVO (Straßenverkehrsordnung) maximal 50 km/h fahren. Ist die Sichtbehinderung noch stärker, gilt „Fuß vom Gas und Tempo drosseln“, selbst wenn man nur noch 30 km/h oder weniger fährt.

Um generell besser zu sehen und gesehen zu werden, sollten bei erheblich eingeschränkter Sicht Nebelzusatzscheinwerfer eingeschaltet werden, die in neueren Autos vorhanden, jedoch kein vorgeschriebener Teil der Pkw-Beleuchtung sind. Achtung: Erst wenn die Sichtweite unter 50 Meter sinkt, darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden. Generell sind alle Scheinwerfergläser, Rückleuchten, Scheiben und Spiegel für eine gute Sicht regelmäßig zu reinigen und die Beleuchtung am Fahrzeug auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen. 

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