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Auf dem Papier jünger werden und weniger zahlen

Wie hoch die Prämie für eine Kranken- oder Lebensversicherung ist, hängt von vielen Faktoren ab, wie zum Beispiel vom gewünschten Versicherungsumfang, vom Gesundheitszustand der versicherten Person, aber auch von deren Alter bei Vertragsabschluss. Mit einer rechtlich zulässigen Rückdatierung oder auch mit einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung ist es möglich, das Eintrittsalter und dementsprechend auch die Versicherungsprämie zu reduzieren.

In der Kranken- oder Lebensversicherung kann das für die Prämienberechnung maßgebliche Eintrittsalter, also das Alter bei Vertragsbeginn, erheblich von dem tatsächlichen Lebensalter abweichen. Der Grund: Bei zahlreichen Lebensversicherern beginnt das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem Geburtstag. Einige Krankenversicherungs-Gesellschaften rechnen als Eintrittsalter einfach das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.

Versicherungsbeginn vor Vertragsabschluss

Deswegen kann es günstiger sein, bei Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ein paar Monate rückwirkend zu bezahlen, um dafür jünger eingestuft zu werden und eine entsprechend günstigere Prämie zu erhalten. Dazu wird einfach der Vertragsbeginn vor das eigentliche Antragsdatum gelegt. Wer ein Versicherungsangebot beim Versicherungsexperten anfordert, sollte ihn am besten zeitgleich fragen, ob sich eine solche Rückdatierung kostenmäßig lohnen könnte.

In der Krankenversicherung gibt es noch eine andere Möglichkeit: Hier kann es unter Umständen günstiger sein, eine sogenannte Anwartschafts-Versicherung vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn abzuschließen. Mit einer solchen preisgünstigen Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie diese bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären und profitiert unter Umständen so von einer günstigeren tariflichen Alterseinstufung.

Vertraglich die Zeit anhalten

Die Anwartschaft konserviert also das versicherungstechnische Eintrittsalter, aber auch den Gesundheitszustand des Versicherten, ohne dass man ab Anwartschaftsbeginn tatsächlich versichert ist. Das heißt, wird später ein Krankenversicherungs-Vertrag abgeschlossen, berechnet sich dieser nach dem Alter und dem Gesundheitszustand, wie sie zu Beginn der Anwartschaft waren.

Sinnvoll ist diese vorgeschaltete Versicherung dann, wenn die private Krankenversicherung erst später benötigt wird, zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf freie Heilfürsorge. Für diesen Personenkreis wird auch eine sogenannte kleine Anwartschaft angeboten. Diese Lösung erspart eine spätere Gesundheitsprüfung, während das tatsächlich erreichte Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes berücksichtigt wird.



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