ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Auf die Versicherungssumme kommt es an

Im Rahmen eines Versicherungsvertrags wird im Falle eines versicherten Schadens oder bei Erreichen eines versicherten Ereignisses maximal die in der Police vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt.
Bei den Versicherungspolicen unterscheidet man je nach Schadenregulierungsart zwischen Schaden- und Summenversicherungen. Der Versicherer trägt bei einer Schadenversicherung beispielsweise die Kosten für die Wiederbeschaffung oder Reparatur der versicherten Sache.

Auch bei einer Summenversicherung zahlt der Versicherer nach einem versicherten Schaden beziehungsweise Ereignis maximal die vereinbarte Versicherungssumme aus – aber unabhängig davon, ob Kosten oder Schäden in der Höhe angefallen sind.

Wenn die Versicherungssumme zu niedrig ist
Beispiele einer Schadenversicherung sind die Hausrat- und die Gebäudeversicherung. Eine Hausrat-Police deckt unter anderem Möbel, die bei einem Brand beschädigt wurden, ab. Ein Gebäudeversicherer übernimmt beispielsweise die Reparaturrechnung des Dachdeckers nach einem Sturmschaden.

Die richtige Versicherungssumme ist in diesen Beispielen der Gesamtneuwert des Hausrats beziehungsweise des Gebäudes. Wird eine höhere Summe versichert, nützt das dem Kunden nichts, denn der Versicherer zahlt in der Schadenversicherung nicht mehr als den tatsächlich entstandenen Schaden. Ist die Versicherungssumme dagegen niedriger als der Wert aller versicherten Sachen, so liegt eine Unterversicherung vor. Dann zahlt der Versicherer entsprechend weniger.

Innerhalb einer Versicherung kann es für bestimmte Sachen sogenannte Sublimits geben. So ist es zum Beispiel üblich, dass für Schmucksachen in der Hausratversicherung und für Aufräum- und Abbruchkosten in der Gebäudeversicherung nur ein begrenzter Teil der Versicherungssumme zur Verfügung steht.

Wann die tatsächlichen Kosten keine Rolle spielen
Typische Beispiele für Summenversicherungen sind Unfall- und Lebensversicherungs-Policen. Sie zahlen bei Eintritt des versicherten Schadens oder Ereignisses wie Tod, Invalidität, Berufsunfähigkeit und eventuell bei Vertragsablauf.

Die Höhe der Versicherungsleistung ist jedoch nur von der vereinbarten Versicherungssumme, nicht aber von der Höhe eines Schadens abhängig. Der Kunde kann also selbst festlegen, wie viel Geld ihm beziehungsweise seinen Hinterbliebenen nach Eintritt des versicherten Ereignisses ausbezahlt werden soll.

So prüft der Lebensversicherer zum Beispiel nicht, ob eine Witwe die Todesfallleistung der Lebensversicherung ihres verstorbenen Gatten tatsächlich zum Lebensunterhalt benötigt. Geklärt werden muss hier nur, ob die Voraussetzungen für die Auszahlung (zum Beispiel Vorlage des Totenscheines) überhaupt erfüllt sind.

Kombinierte Schaden- und Summenversicherung
In manchen Verträgen sind Schaden- und Summenversicherung kombiniert. So ist die Krankheitskosten-Versicherung eine Schadenversicherung, die Krankenhaustagegeld-Versicherung dagegen eine Summenversicherung.

Entscheidend ist, dass der Versicherte möglichst eine bedarfsgerechte Versicherungssumme wählt, damit im Schadenfall die Versicherungsleistung ausreicht, das Problem zu beheben.

Eine zu hohe Summe dagegen ist insbesondere in der Schadenversicherung ein unnötiger Kostenfaktor, denn ein doppelter Schutz kostet mehr und bringt im Schadenfall keine höhere Leistung. 

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