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Autofahren mit High Heels oder Flipflops

Nicht jeder, der mit Badelatschen oder Schuhen mit hohen Absätzen unterwegs ist, kann oder möchte sein Schuhwerk wechseln, wenn er zum Fahren in ein Auto einsteigt. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. klärt auf, ob das Schuhwerk des Fahrers den Versicherungsschutz der Kfz-Versicherung in irgendeiner Weise beeinträchtigen kann.
Die Leistung der Kfz-Versicherung ist laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) prinzipiell nicht vom Schuhwerk abhängig. Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zahlt immer den Schaden des Unfallopfers – unabhängig davon, welche Schuhe der Unfallverursacher beim Fahren getragen hat.

Freie Schuhwahl – nur für Privatpersonen
Selbst die Vollkaskoversicherung macht nach Angaben des GDV ihre Schadenersatzleistungen kaum vom Schuhwerk abhängig. Zwar kann sie unter Umständen die Leistung zumindest teilweise verweigern, wenn der Schaden durch eine grobe Fahrlässigkeit des Pkw-Fahrers verursacht wurde Das Tragen bestimmter Schuhe beim Autofahren ist jedoch kaum ein so schwerwiegendes Außer-Acht-Lassen der üblichen Sorgfalt, dass dies als grobe Fahrlässigkeit zu bewerten sei.

Allerdings gibt es für Berufskraftfahrer im Rahmen der geltenden Unfallverhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften Vorgaben hinsichtlich der Fußbekleidung am Steuer, die sie einhalten müssen. Berufskraftfahrer sind demnach verpflichtet, beim Fahren festes, den Fuß umschließendes Schuhwerk zu tragen.

Im Rahmen des eigenen Verantwortungs-Bewusstseins und nicht zuletzt im eigenen Interesse sollten jedoch auch private Autofahrer möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei kräftigen Bremsmanövern sicheren Halt bieten und ein Abrutschen vom Bremspedal verhindern. 

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