ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Autounfälle: Neuer Schadenrekordwert

Die Anzahl der Schäden, für die die jeweilige Autohaftpflicht-Versicherung eines Unfallverursachers aufkommen musste, ist 2018 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Anders die Schadenhöhe dieser Kfz-Haftpflichtschäden – sie hat einen neuen Rekordwert erreicht.

(verpd) Zwar hat sich die Anzahl der Unfälle, für die die Kfz-Versicherer im Rahmen der Kfz-Haftpflichtversicherung der hierzulande zugelassenen Pkws den Geschädigten eine Entschädigung zahlten, in 2018 gegenüber 2017 um fast zwei Prozent verringert. Allerdings ist die Gesamthöhe der Kfz-Haftpflichtschäden mit über 9,92 Milliarden Euro auf eine neue Rekordsumme angestiegen. Dies belegt eine aktuelle Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft.

Vor Kurzem veröffentlichte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) zusammen mit dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) eine Statistik zum Schadenverlauf in der Kfz-Haftpflichtversicherung. Eine Kfz-Haftpflichtversicherung prüft beispielsweise nach einem Unfall, der mit dem versicherten Kfz verursacht wurde, ob die Schadenforderungen, die andere an den Fahrer oder den Kfz-Halter stellen, gerechtfertigt sind.

Sind die Forderungen gerechtfertigt, übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden der Geschädigten bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen (Versicherungssummen), wenn nicht, wehrt der Kfz-Versicherer unberechtigte oder überhöhte Forderungen ab. In 2018 mussten die Kfz-Haftpflichtversicherer bei über 2,76 Millionen Autounfällen einen Schadenersatz leisten. Das sind knapp zwei Prozent weniger Schadenfälle also noch im Jahr zuvor.

Weniger Kfz-Haftpflichtschäden, aber ein höherer Gesamtschaden

Im Gegensatz dazu ist die Anzahl der hierzulande mindestens ein Jahr versicherten Pkws um 1,3 Prozent auf über 44,59 Millionen Autos gestiegen. Damit lag die Schadenhäufigkeit in 2018 bei nicht ganz 62 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 Autos, die mindestens ein Jahr versichert sind. 2017 war die Schadenhäufigkeit mit fast 64 Kfz-Haftpflichtschäden je 1.000 Pkws noch fast zwei Prozent höher als 2018.

Doch obwohl sich die Schadenhäufigkeit und die Schadenanzahl in 2018 gegenüber dem Vorjahr deutlich reduziert haben, liegt der Schadenaufwand, den die Kfz-Haftpflichtversicherer für diese Schäden zu zahlen hatten, bei einem neuen Rekordwert von 9,92 Milliarden Euro. Das sind rund 2,1 Prozent mehr als 2017 und 12,4 Prozent mehr als 2014.

Bei den genannten Schadenaufwendungen sind die Leistungen für die Schadenregulierung wie beispielsweise für eventuell notwendige Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare noch gar nicht miteingerechnet.

Durchschnittliche Schadenhöhe ist gestiegen

Die durchschnittliche Schadenhöhe je Kfz-Haftpflichtschaden belief sich somit in 2018 auf 3.593 Euro, ein Plus von 4,1 Prozent gegenüber 2017 und damit ebenfalls ein neuer Höchstwert. Es gilt zu bedenken, dass es sich hier um eine durchschnittliche Schadenhöhe handelt.

Neben zahlreichen Bagatellschäden mit einer Schadenhöhe von zum Teil weniger als 1.000 Euro gibt es diverse Kfz-Unfälle mit fünf-, sechs- oder siebenstelligen Schadensummen.

Besonders hohe Schäden kommen bei Unfällen vor, bei denen mehrere Fahrzeuge oder auch teure Neuwagen beschädigt oder sogar Unfallgegner verletzt oder getötet werden.

Kostenschutz für Unfallverursacher und Geschädigte

Anhand dieser Zahlen lässt sich auch erklären, warum die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Autos, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, eine Pflichtversicherung ist. Denn ohne eine solche Kfz-Haftpflichtversicherung müsste jeder, der mit einem Pkw einen Verkehrsunfall verursacht, selbst für den dabei bei anderen angerichteten Schaden aufkommen. Würden das Vermögen und Einkommen des Unfallverursachers dafür nicht oder nicht vollständig ausreichen, bekäme der Geschädigte keinen vollen Schadenersatz.

Da insbesondere, wenn ein Unfallgegner verletzt wird, die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen im sechs- oder siebenstelligen Bereich liegen, wäre ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung die finanzielle Existenz des Unfallverursachers und auch des Unfallgegners schnell gefährdet. Übrigens, sind die in der Kfz-Haftpflichtpolice vereinbarten Deckungssummen niedriger als der Schaden, muss für die restliche Schadenhöhe der Kfz-Fahrer oder -Halter selbst aufkommen.

Daher ist es wichtig, dass die in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen deutlich höher sind als die gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungs-Summen je Schadenfall mit aktuell 7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Empfehlenswert sind beispielsweise Kfz-Haftpflichtpolicen mit pauschalen Deckungssummen von 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenfall, sowie acht oder 15 Millionen je geschädigte Person.

Vollkasko bietet Eigenschutz

Der Eigenschaden in Form einer Beschädigung des eigenen Pkws, den der Unfallverursacher selbst erleidet, ist bei den Kfz-Haftpflichtschäden vom Jahr 2018 in Höhe von über 9,92 Milliarden Euro noch gar nicht mitberücksichtigt.

Denn wer an einem Unfall selbst oder zum Teil schuld ist, muss den eigenen erlittenen Kfz-Schaden komplett beziehungsweise bei einer Teilschuld anteilig zur Schuld selbst tragen.

Wenn neben der Kfz-Haftpflicht auch eine Vollkasko-Versicherung für das beschädigte Auto besteht, übernimmt diese den Unfallschaden am eigenen Kfz abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern der Unfall nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In einigen Policen können auch grob fahrlässig verursachte Unfallschäden teils optional in den Versicherungsschutz mitversichert werden.



Zurück zu Versicherung + Vorsorge

© 2024 by ARNOLD & PARTNER

Diese Website verwendet Cookies zur Steigerung von Funktionalität und Leistungsfähigkeit. Durch die weitere Nutzung unserer Website erklären Sie sich mit der Verwendung von Cookies einverstanden. Schließen