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Autounfälle: Rekord bei der Schadenhöhe

Die Schadenhöhe, die bei Verkehrsunfällen von Pkw-Fahrern verursacht und von deren Kfz-Haftpflicht-Versicherungen beglichen wurden, hat den bisher höchsten Wert erreicht. Im Gegensatz dazu hat die Häufigkeit der mit Pkws verursachten Kfz-Haftpflichtschäden abgenommen.

(verpd) Die Häufigkeit von Autounfällen, bei denen die jeweilige Kfz-Haftpflichtversicherung Schadenzahlungen an den oder die Geschädigten zu leisten hatten, waren je 1.000 versicherte Pkws in 2017 niedriger als in den beiden Jahren davor. Dennoch war die Schadensumme, die die Kfz-Haftpflichtversicherer aufgrund solcher Unfälle an die Geschädigten zu zahlen hatten, mit rund 9,72 Milliarden Euro noch nie so hoch. Dies belegt eine Statistik der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) und des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung übernimmt unter anderem die Kosten für Personen-, Sach- und reine Vermögensschäden eines Unfallgegners, die mit dem versicherten Pkw verursacht wurden, bis zu den in der Kfz-Police vereinbarten Deckungssummen. Zudem prüft eine solche Police, ob die Schadenforderungen der Unfallgegner gerechtfertigt sind und wehrt unberechtigte oder überhöhte Forderungen Dritter ab. Allein 2017 wurden hierzulande knapp 2,82 Millionen Autounfälle, bei denen die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers einen Schaden zu ersetzen hatte, gemeldet.

Die Kfz-Versicherer leisteten dafür Schadenzahlungen in Höhe von insgesamt 9,72 Milliarden Euro – ein neuer Rekordwert. Hier sind die Aufwendungen für die Schadenregulierung wie zum Beispiel eventuell notwendige Anwalts- oder Sachverständigen-Honorare noch gar nicht miteingerechnet. Dies geht aus den Zahlen der jüngst veröffentlichten gemeinschaftlichen Statistik des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (Bafin) hervor.

Kfz-Haftpflichtschäden in 2017 bei 9,72 Milliarden Euro

Insgesamt hat sich die Anzahl der in einem Jahr gemeldeten Kfz-Haftpflichtschäden in 2017 mit fast 2,82 Millionen im Vergleich zum Vorjahr nur marginal, nämlich um plus 0,1 Prozent verändert. Gegenüber 2014 gab es in 2017 jedoch einen Anstieg um fast 1,5 Prozent.

Deutlich angestiegen ist zudem der Schadenaufwand, also die Schadenzahlungen, die die Kfz-Haftpflichtversicherer unter anderem an die Geschädigten zu zahlen hatten. Mit 9,72 Milliarden Euro in 2017 wurde der bisherige Höchstwert erreicht. Im Vergleich zu 2016 war die Schadenhöhe in 2017 um 1,7 Prozent und gegenüber 2014 sogar um fast 10,2 Prozent höher. Die durchschnittliche Höhe eines Kfz-Haftpflichtschadens betrug in 2017 3.451 Euro, das sind 1,6 Prozent mehr als noch im Vorjahr und 5,3 Prozent mehr im Vergleich zu 2014.

Insgesamt waren in 2017 hierzulande 44,0 Millionen Pkws mindestens ein Jahr versichert – das waren 1,5 Prozent mehr als noch im Vorjahr und ein Plus von 4,2 Prozent gegenüber 2014. Je 1.000 Pkws, die durchschnittlich ein Jahr versichert waren, wurden somit knapp 64,0 Kfz-Haftpflichtschäden gemeldet, das ist der niedrigste Wert seit 2014. Zum Vergleich: Die Schadenhäufigkeit lag in 2016 bei 64,8 und in 2015 bei 65,2 Kfz-Haftpflichtschäden pro 1.000 versicherte Pkws. Im Jahr 2014 betrug die Schadenhäufigkeit knapp 63,8 Schäden je 1.000 versicherte Pkws.

Kostenschutz für Geschädigte …

Die Zahlen verdeutlichen, warum die Kfz-Haftpflichtversicherung für alle Autos, die auf öffentlichen Straßen unterwegs sind, eine Pflichtversicherung ist. Ohne eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung müsste jeder Autofahrer, der einen Verkehrsunfall versehentlich verursacht, selbst die Kosten tragen. Könnte der Unfallverursacher den Schaden nicht oder nicht vollständig ersetzen, würde der Geschädigte keinen vollen Schadenersatz erhalten.

Gerade bei Personenschäden können die Schadenersatz- und Schmerzensgeld-Forderungen im sechs oder siebenstelligen Bereich liegen, sodass die finanzielle Existenz des Unfallverursachers gefährdet wäre. Daher ist es wichtig, dass auch die in der Kfz-Haftpflichtpolice vereinbarte Deckungs- beziehungsweise Versicherungssummen ausreichend hoch sind. Reicht nämlich im Schadenfall die in der Police vereinbarte Deckungs- oder Versicherungssumme für die Schadenhöhe nicht aus, muss der Kfz-Fahrer oder -Halter die Differenz selbst bezahlen.

Angeboten werden neben den gesetzlich vorgegebenen Mindestversicherungs-Summen je Schadenfall (7,5 Millionen Euro für Personen-, 1,22 Millionen Euro für Sach- und 50.000 Euro für Vermögensschäden) oft auch pauschale Deckungssummen. Versicherbar sind je nach Tarif bis zu 50 oder 100 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden pro Schadenfall, davon acht oder 15 Millionen je geschädigte Person.

… und Unfallverursacher

Bei dem genannten Schadenaufwand von 9,72 Milliarden Euro in 2017 sind im Übrigen die Schäden, die die Unfallverursacher selbst erlitten haben, ebenfalls nicht enthalten. Wer an einem Unfall selbst oder zum Teil schuld ist, muss den Schaden am eigenen Pkw komplett beziehungsweise bei einer Teilschuld anteilig zur Schuld aus der eigenen Tasche zahlen.

Besteht jedoch eine Vollkasko-Versicherung für das geschädigte Auto, übernimmt diese den Unfallschaden am eigenen Fahrzeug abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, sofern der Unfall nicht absichtlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In einigen Policen können auch grob fahrlässig verursachte Unfallschäden teils optional in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden.

Ist man als Unfallbeteiligter geschädigt worden und zudem der Ansicht, nicht für den Unfall verantwortlich zu sein, hilft eine bestehende Verkehrsrechtsschutz-Versicherung weiter. Eine solche Police übernimmt, sofern der Versicherer eine Leistungszusage vorab gegeben hat, unter anderem die Anwalts- und Gerichtskosten für die Geltendmachung der eigenen Schadenersatzansprüche beim Unfallgegner.



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