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Begrenzung beim gesetzlichen Krankengeld

In der Regel erhalten Arbeitnehmer im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld für gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte. Besserverdienende bekommen im Krankheitsfall allerdings deutlich weniger Krankengeld im Vergleich zu ihrem bisherigen Gehalt. Dies lässt sich jedoch vermeiden.
In der Regel zahlt die gesetzliche Krankenkasse nach einer üblicherweise sechswöchigen Lohnfortzahlung des Arbeitgebers einem kranken Arbeitnehmer für maximal 78 Wochen ein Krankengeld. Voraussetzung ist, dass der Arbeitnehmer gesetzlich krankenversichert ist und dem Arbeitgeber eine vom Arzt bestätigte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorlegt.

Die Höhe des Krankengeldes beträgt 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, jedoch maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts. Allerdings wird ein Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung, die in diesem Jahr bei monatlich 4.050 Euro liegt, nicht berücksichtigt. Angestellte, die mehr verdienen, müssen daher im Krankheitsfall mit erheblichen Einkommenseinbußen im Vergleich zu ihrem normalen Gehalt rechnen.
Wann das Krankengeld deutlich niedriger ist als das Gehalt

Das Krankengeld berechnet sich aus dem regelmäßigen Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer verdient – dem sogenannten Regelentgelt. Das Höchstregelentgelt beträgt jedoch 135,00 Euro – dies errechnet sich aus der aktuellen Beitragsbemessungs-Grenze von 4.050 Euro geteilt durch 30 Tage.

Das maximale Krankengeld (Höchstkrankengeld) ist auf maximal 70 Prozent des Höchstregelentgelts festgelegt, und beträgt somit in diesem Jahr 94,50 Euro. Das maximal ausbezahlte Krankengeld beträgt für 2014 demnach 94,50 Euro kalendertäglich und somit etwa 2.835,00 Euro im Monatsdurchschnitt.

Bei gut verdienenden Arbeitnehmern, deren Monatsgehalt weit über der Beitragsbemessungs-Grenze von 4.050 Euro liegt, kann es durchaus sein, das dieses maximal ausbezahlte Krankengeld nicht ausreicht, um damit bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen. Besserverdiener können jedoch diese Einkommenslücke mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung bedarfsgerecht bis maximal zum Nettoeinkommen absichern.
Flexible Anpassung

Für die Krankengeldzahlung der vollständig privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungs-Grenze übrigens keine Rolle. Sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern.

Bei einer privaten Krankentagegeld-Police wie auch bei einer privaten Krankenvollversicherung lässt sich das versicherte Tagegeld zudem an Lohnerhöhungen anpassen.

Eine solche Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes wird häufig auch in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. Dadurch könnten auch chronisch Kranke ihren Versicherungsschutz weiter verbessern.


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