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Bei Krankheit drohen empfindliche Einkommenseinbußen

Alle gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer, die eine vom Arzt bestätigte Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen, erhalten nach einer bestimmten Zeit ein Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse. Allerdings gibt es hier festgelegte Grenzen, die sich insbesondere bei Besserverdienenden auswirken. Sie müssen im Krankheitsfall erhebliche Einkommensverluste hinnehmen.
Arbeitnehmer erhalten im Krankheitsfall mindestens sechs Wochen lang eine Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber, danach zahlt die gesetzliche Krankenversicherung Krankengeld. Das sind 70 Prozent des letzten beitragspflichtigen Gehalts, maximal 90 Prozent des Nettoarbeitsentgelts.

Gut verdienende Angestellte sind beim Krankengeld häufig unterversichert, weil das Gehalt oberhalb der Beitragsbemessungs-Grenze der Krankenversicherung (monatlich 3.937,50 Euro in 2013) nicht berücksichtigt wird.

Weniger Einkommen im Krankheitsfall
Entsprechend der Beitragsbemessungs-Grenze für 2013 wird das Krankengeld höchstens aus einem Regelentgelt von 131,25 Euro – Beitragsbemessungs-Grenze 3.825 Euro geteilt durch 30 Tage – berechnet. Die Höhe ist auf maximal 70 Prozent, also höchstens 91,88 Euro festgelegt. Der Krankengeldhöchstbetrag beträgt für 2013 demnach 91,88 Euro kalendertäglich und somit etwa 2.756,25 Euro im Monatsdurchschnitt.

Dieses Einkommen reicht für viele Besserverdienende nicht aus, bei einer längeren Krankheit die laufenden Ausgaben zu bezahlen. Betroffene können jedoch die Einkommenslücke mit einer privaten Krankentagegeld-Versicherung in gewünschter Höhe bis maximal zum Nettoeinkommen absichern.

Vorteile für privat Krankenversicherte
Übrigens: Für die Krankengeldzahlung der vollständig privat Krankenversicherten spielt die Beitragsbemessungs-Grenze keine Rolle. Sie können sich bis zur Höhe ihres Nettoeinkommens beliebig versichern.

Bei der privaten Krankentagegeld-, wie auch bei der privaten Krankenvollversicherung kann das versicherte Tagegeld an Lohnerhöhungen angepasst werden. Oftmals werden solche Erhöhungen in bestimmten Abständen ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung angeboten. Damit können auch gesundheitlich Angeschlagene ihren Schutz weiter verbessern. 

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