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Bei Weitem nicht jeder erreicht das Rentenalter

In der Regel wünscht sich jeder ein langes Leben. Allerdings sieht die Realität manchmal anders aus, wie aktuelle Daten des Statistischen Bundesamtes belegen.

(verpd) Letztes Jahr sind hierzulande knapp 140.000 Bürger vor ihrem 65. Lebensjahr gestorben. Insbesondere wenn ein Ehepartner oder auch noch Kinder in der Schul- oder Berufsausbildung zu den Hinterbliebenen zählen, kann ein so früher Tod ohne eine ausreichende Absicherung erhebliche finanzielle Probleme für die Angehörigen mit sich bringen.

Aus aktuellen Daten des Statistischen Bundesamtes (Destatis) geht hervor, dass 2018 – Daten für 2019 liegen noch nicht vor – fast 139.600 Personen in einem Alter von unter 65 Jahren hierzulande verstorben sind. Das waren fast zwei Prozent mehr als noch im Jahr zuvor. Insgesamt haben damit fast 15 Prozent und damit rund jeder Siebte der insgesamt knapp 955.000 Menschen, die in Deutschland 2018 verstorben sind, das Rentenalter bis zu ihrem Ableben nicht erreicht.

Im Detail sind von den in 2018 knapp 484.000 verstorbenen Frauen 10,2 Prozent und von den insgesamt rund 470.000 verstorbenen Männern sogar 19,2 Prozent keine 65 Jahre alt geworden. Das zeigt, dass bei Weitem nicht jeder den Ruhestand erreicht.

Die gesetzliche Hinterbliebenen-Absicherung reicht nicht

Insbesondere, wenn man einen Partner oder sogar eine Familie mit Kindern, für die man noch unterhaltspflichtig ist, hat, ist es daher wichtig, bereits in jungen Jahren für eine ausreichende Hinterbliebenen-Absicherung zu sorgen. Denn die Hinterbliebenenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung reicht in der Regel nicht aus, um das Einkommen eines Verstorbenen zu ersetzen, sofern überhaupt ein Anspruch darauf besteht.

So erhält zum Beispiel ein hinterbliebener Ehepartner mit minderjährigen Kindern nach den aktuellen rechtlichen Regelungen etwa nur ein Viertel des bisherigen durchschnittlichen Nettoeinkommens des Verstorbenen als große Witwen- oder Witwerrente. Hat man nur Anspruch auf eine kleine Witwen-/Witwerrente, zum Beispiel, weil man keine minderjährigen Kinder erzieht oder die Altersgrenze für eine große Witwen-/Witwerrente noch nicht erreicht hat, ist die Rentenhöhe nicht einmal halb so hoch wie die der großen Witwen-/Witwerrente.

Die Höhe einer gesetzlichen Halb- oder Vollwaisenrente, die zum Beispiel einem minderjährigen Kind nach dem Tod eines oder beider Elternteile zustehen kann, ist sogar zum Teil noch deutlich niedriger.

Nicht jeder erhält eine gesetzliche Hinterbliebenenrente

Damit der hinterbliebene Ehepartner und/oder die Kinder überhaupt einen Anspruch auf eine gesetzliche Witwen-, Witwer- oder Waisenrente haben, muss unter anderem der Verstorbene eine Mindestversicherungs-Zeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung erfüllt haben. Alternativ muss der Verstorbene bereits Bezieher einer gesetzlichen Alters- oder Erwerbsminderungs-Rente gewesen sein oder es muss die Mindestversicherungs-Zeit vorzeitig erfüllt sein. Letzteres ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Arbeitnehmer bei einem Arbeitsunfall verstirbt.

Um eine große Witwen-/Witwerrente zu bekommen, muss man beispielsweise minderjährige Kinder erziehen, oder entsprechend dem Jahr, in dem der Ehepartner verstorben ist, das 45. bis 47. Lebensjahr erreicht haben. Diese Altersgrenze wird seit 2012 bis 2029 vom 45. auf das 47. Lebensjahr angehoben. Verstirbt beispielsweise ein Ehepartner in 2020, liegt diese Altersgrenze bei 45 Lebensjahren und neun Monaten. Ab der Altersgrenze erhält man eine große Witwen-/Witwerrente auf Dauer, maximal jedoch bis zu einer Wiederheirat.

Eine kleine Witwen-/Witwerrente wird sogar höchstens für 24 Monate ausgezahlt, außer man hat vor dem Jahr 2002 geheiratet und einer der Ehepartner ist vor dem 2. Januar 1962 geboren. Bei einer Wiederheirat endet die kleine Witwenrente ebenfalls bereits ab der Verehelichung. Hat die Witwe oder der Witwer ein eigenes Einkommen, wird je nach Höhe und Art des eigenen Einkommens ein Teil davon auf die Hinterbliebenenrente angerechnet und die Rentenauszahlung entsprechend gekürzt.

Die Angehörigen ausreichend absichern

Um den bisherigen Lebensstandard der Angehörigen zu sichern, bietet die private Versicherungswirtschaft diverse Lösungen an, um finanzielle Lücken, die durch den eigenen Tod trotz einer möglichen gesetzlichen Hinterbliebenenrente bestehen, schließen zu können. Zu nennen sind hier beispielsweise eine private Risiko- oder Kapital-Lebensversicherung.

Mit einer Risikolebens-Versicherung auf Gegenseitigkeit lässt sich zum Beispiel mit nur einer Police eine gegenseitige Absicherung für Paare oder auch für Geschäftspartner wie zwei Inhaber einer Firma realisieren. Stirbt ein Partner, erhält der andere die vereinbarte Todesfallleistung und kann dieses Geld für den Lebensunterhalt oder beispielsweise bei Firmenpartnern auch für die Auszahlung von den Erben des verstorbenen Geschäftspartners verwenden.

Prinzipiell empfiehlt sich für eine individuell passende Hinterbliebenen-Absicherung ein Beratungsgespräch mit einem Versicherungsvermittler. Dieser Experte ermittelt nicht nur die bedarfsgerechte Absicherungshöhe, sondern schlägt auch die geeigneten Vorsorgeformen vor.



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