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Beim Wohnungswechsel an die Rente denken

Ein Rentner, der umzieht und die neue Postanschrift nicht der Deutschen Rentenversicherung Bund mitteilt, riskiert die Auszahlung seiner Altersbezüge. Denn können Briefe nicht zugestellt und die neue Adresse nicht ermittelt werden, stellt der Rentenversicherungs-Träger die Rentenzahlung ein.
Ein Umzug ist meist mit viel Arbeit verbunden. Zudem muss man an zahlreiche Formalitäten denken, die es beim Einwohnermeldeamt bis hin zum Rentenversicherungs-Träger zu erledigen gibt.

Rentner müssen beispielsweise die Deutsche Rentenversicherung Bund über einen Wohnsitzwechsel informieren und die neue Adresse angeben, wollen sie die Auszahlung der Rente nicht gefährden.

Neue Adresse bekannt geben
Die Zahlung der gesetzlichen Rente wird nämlich eingestellt, wenn Briefe nicht mehr zustellbar sind und die aktuelle Anschrift nicht ermittelt werden kann, erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

Auf diese Weise werden Überzahlungen der Rente zulasten der Versicherten-Gemeinschaft vermieden, so die Begründung. Die Rentenzahlung kann erst dann wiederaufgenommen werden, wenn die Betroffenen sich mit ihrer neuen Postanschrift melden.

Die Adressänderung kann in jeder Postfiliale der Deutschen Post beim Rentenservice mitgeteilt werden, der als Dienstleister die Renten für die Deutsche Rentenversicherung auszahlt. Dies ist auch im Internet unter www.rentenservice.com möglich. Weitere Auskünfte hierzu bietet die Deutsche Rentenversicherung unter der kostenlosen Telefonnummer 0800/10004800. 

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