ARNOLD & PARTNER - Finanz- und Versicherungsmakler

Beistand für Unternehmer

Viele Entscheidungen, die ein Gewerbetreibender, Freiberufler oder Geschäftsführer in seinem beruflichen Alltag zu treffen hat, können nicht immer vorab durch einen Anwalt abgesichert werden. Außerdem gibt es Situationen, die ein sofortiges Handeln erfordern. Da kann es leicht passieren, dass man trotz größter Sorgfalt unbewusst gegen bestehende Gesetze oder Verordnungen verstößt. Es gibt Versicherungspolicen, die den Firmeninhaber oder -leiter in so einem Fall unterstützen, um Schlimmeres zu verhindern.
Als Unternehmer und Geschäftsführer hat man zahlreiche Gesetze und Vorschriften zu beachten. Da wären zum Beispiel das Tarifvertragsgesetz, die Gewerbeordnung, das GmbH-Gesetz, das Arbeitsschutzgesetz, das Kündigungsschutzgesetz, die Unfallverhütungs-Vorschriften und viele weitere mehr. Schnell kann sich ein Firmeninhaber oder -leiter beispielsweise den Vorwurf einhandeln, fahrlässig gegen Auswahl-, Instruktions- und Anweisungs- oder Kontroll- und Überwachungspflichten verstoßen zu haben.

Mit einer Firmenrechtsschutz-Versicherung können sich die Betroffenen in einem derartigen Fall Ärger und Kosten ersparen. Der Unternehmer beziehungsweise der Geschäftsführer ist in einer entsprechenden Police in seiner angegebenen gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit abgesichert. Auch die im Unternehmen beschäftigten Personen sind in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit mitversichert. Besteht Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer unter anderem die Rechtsanwalts- und Gerichtskosten.

Unüberschaubare Gesetze und Verordnungen
Wird beispielsweise wegen einer fahrlässigen Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeiten-Rechts ein behördliches oder gerichtliches Verfahren eingeleitet, ist dies in der Regel durch den Firmenrechtsschutz abgedeckt. Ebenso steht die Police, je nach Vertragsvereinbarung, dem Versicherten bei Streitigkeiten mit den Sozialversicherungs-Trägern oder mit Mitarbeitern vor dem Arbeitsgericht zur Seite.

Auch die Verteidigung bei Verfahren aufgrund eines Verstoßes gegen das Disziplinar- und Standesrecht – ein Standesrecht gilt zum Beispiel für Ärzte, Apotheker und Steuerberater – ist absicherbar. Einer der wichtigsten Bestandteile einer Firmenrechtsschutz-Police ist die Übernahme der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten für die mögliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.

Hat zum Beispiel eine betriebsfremde Person Firmeneigentum beschädigt oder ist der Unternehmer oder sein Mitarbeiter während der beruflichen Tätigkeit durch einen Dritten verletzt worden, können so ohne Kostenrisiko vom Schadenverursacher Schadenersatz und Verdienstausfall eingefordert werden. Einige Versicherer bieten für spezielle Berufsgruppen besondere Rechtsschutzverträge an, zum Beispiel eine Spezial-Strafrechtsschutz-Police für Manager. Zudem gibt es oft optionale Einschlüsse wie eine Rechtsschutzabsicherung für die Firmenfahrzeuge oder für das Betriebsgebäude. 

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