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Beliebte Altersvorsorge: Die private Rentenversicherung

Vielen Bürgern ist bewusst, dass die gesetzliche Alterssicherung alleine nicht reicht, um im Alter den Lebensstandard zu halten. Eine Altersvorsorgeform ist dabei besonders beliebt: die private Rentenversicherung.

(verpd) Selbst wer Anspruch auf eine gesetzliche Altersrente haben wird, und das sind bei Weitem nicht alle Bürger, muss dennoch mit einer hohen Einkommenslücke im Rentenalter rechnen. Daher empfiehlt auch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales neben der gesetzlichen Alterssicherung eine zusätzliche Altersvorsorge. Es gibt dazu diverse Lösungen. Besonders beliebt ist unter anderem die private Rentenversicherung. Jedes Jahr schließen rund zwei Millionen Einwohner eine solche Police neu ab.

Aktuell erhält ein Arbeitnehmer, dem 45 Jahre lang von seinem Lohn Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung abgezogen wurden, weniger als die Hälfte, konkret rund 48 Prozent, seines bisherigen Nettoeinkommens als gesetzliche Altersrente ausbezahlt. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales weist unter anderem auch deshalb im Webauftritt darauf hin, dass eine zusätzliche Altersvorsorge notwendig ist, um „im Alter den gewohnten Lebensstandard aufrechterhalten zu können“. Eine der beliebtesten Vorsorgeformen ist die private Rentenversicherung.

Wie nämlich aus den Daten des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hervorgeht, werden schon seit langer Zeit hierzulande jährlich rund zwei Millionen private Rentenversicherungs-Verträge neu abgeschlossen. Alleine in 2018 haben sich die Bürger für 2.041.400 neue Rentenversicherungs-Policen entschieden. Davon waren 299.400 Riester- und 76.900 Rürup-Rentenverträge. Insgesamt gab es Ende 2018 knapp 38,6 Millionen bestehende Rentenversicherungs-Policen – darunter 10,6 Millionen Riester- und 2,2 Millionen Rürup-Policen.

Garantierte lebenslange Rente

Es gibt die privaten Rentenversicherungen in verschiedenen Vertragsvarianten, die sich beispielsweise bei der Einzahlungs- oder der Anlagenart unterscheiden. Einige davon wie die Riester- und Rürup-Rentenverträge werden auch staatlich mit Geldzulagen und/oder steuerlichen Vergünstigungen gefördert. Der größte Vorteil einer privaten Rentenversicherung ist unter anderem eine im Vertrag garantierte lebenslange Rente.

Das bedeutet, auch wenn das bis zum Beginn der Rentenzahlung angesparte Kapital im Laufe der Rentenzahlungsdauer aufgebraucht ist, wird die vereinbarte Rente weiterhin bis zum Tod der versicherten Person ausgezahlt. In einigen Policen kann ein Kapitalwahlrecht vereinbart werden: Der Kunde kann dann wählen, ob er statt einer Rentenzahlung eine einmalige Geldsumme haben möchte. Übrigens, stirbt der Versicherte vor dem Rentenbeginn, wird je nach Vereinbarung das angesparte Kapital an die Hinterbliebenen ausgezahlt.

Weitere Vorteile: Je nach Policenvereinbarung bietet eine private Rentenversicherung eine garantierte Verzinsung des anzusparenden Kapitals. Auch eine günstigere Ertragsanteils-Besteuerung als bei Erträgen aus anderen Geldanlagen ist oft möglich. Zudem kann eine private Rentenversicherung meist flexibel an geänderte persönliche Lebenssituationen angepasst werden. Ändern sich die Einkommensverhältnisse, können oft auch die Prämien erhöht, reduziert oder der Vertrag ganz oder zeitweise beitragsfrei gestellt und die Rentenleistungen entsprechend angepasst werden.

Sofortige Rentenzahlung ist möglich

Die am häufigsten abgeschlossene Variante ist die private Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung. Bei einer solchen Police spart der Kunde beziehungsweise Versicherungsnehmer durch regelmäßige Zahlungen ein Kapital an.

Nach Erreichen eines in der Police vereinbarten Ablaufdatums erhält der Versicherte, sofern er auch der Bezugsberechtigte ist, eine lebenslange monatliche Rente ausbezahlt. Diese Rentenversicherungsart ist sinnvoll, wenn man während des Erwerbslebens über längere Zeit etwas für das Rentenalter ansparen und dann lebenslang davon profitieren möchte.

Eine weitere Form ist die Rentenversicherung mit Einmalbeitrag. Hier kann je nach Vereinbarung auch eine lebenslange Rentenzahlung bereits zeitnah, also ohne Wartezeit sofort erfolgen. Interessant ist eine solche Police für alle, die kurz vor oder bereits im Rentenalter sind und ein vorhandenes Kapital, das sie zum Beispiel aus einer ausgezahlten Lebensversicherung oder Erbschaft erhalten haben, so anlegen möchten, dass sie sofort davon profitieren.

Von einer garantierten Verzinsung …

Neben der Zahlweise unterscheiden sich die Rentenpolicen mitunter auch bei der Anlageform. Bei der klassischen Rentenversicherung setzt sich das angesparte Kapital aus den eingezahlten Beiträgen, einer garantierten Verzinsung (Höchstrechnungszins) und den erwirtschafteten Überschüssen des gewählten Versicherers zusammen. Der Garantiezins wird vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) jährlich entsprechend der jeweiligen Finanzmarktentwicklung verbindlich festgelegt und gilt für die gesamte Laufzeit der Police.

Für alle seit 2017 neu abgeschlossenen Rentenversicherungen liegt der Garantiezins aktuell bei 0,9 Prozent. Bei Rentenpolicen, die vor 2017 abgeschlossen wurden, kann der Garantiezins je nach Abschlussjahr bis zu 4,0 Prozent betragen. Wem höhere Renditechancen wichtiger sind als ein sicherer Garantiezins, für den kann eine fondsgebundene Rentenversicherung interessant sein. Bei solchen Policen wird der Sparanteil zum Beispiel in einem oder mehreren Investmentfonds angelegt, welche, je nach Vertragsvereinbarung, auch vom Kunden selbst ausgewählt werden können.

Außerdem gibt es auch diverse Mischformen wie eine Rentenversicherungs-Police mit reduziertem Garantiezins sowie unterschiedlichen Anlageformen und damit höheren Renditechancen im Vergleich zur klassischen Rentenpolice. Angeboten werden zudem fondsgebundene Rentenpolicen mit garantiertem Erhalt der eingezahlten Beiträge oder auch ohne Garantien, dafür aber ebenfalls mit höheren Renditechancen.

… bis hin zu staatlich geförderten Rentenverträgen

Eine weitere, bereits erwähnte Rentenversicherungs-Variante ist die staatlich geförderte Altersvorsorge in Form eines Riester- oder eines Basis-(Rürup-)Rentenvertrages. Je nach Vertragsart wird hier der Versicherungsnehmer während der Ansparphase durch staatliche Geldzulagen und/oder steuerliche Vergünstigungen unterstützt, eine Altersvorsorge aufzubauen. Eine solche staatlich geförderte Rentenversicherung kann für Arbeitnehmer, aber auch für Selbstständige sinnvoll sein.

Als Zusatzbaustein kann in vielen Rentenversicherungs-Policen vereinbart werden, dass der Versicherte bei einer eingetretenen Berufsunfähigkeit eine Berufsunfähigkeits-Rente erhält. Auch eine Hinterbliebenenvorsorge ist mit einer solchen Police möglich. Wird eine Rentengarantiezeit vereinbart, wird die Rente über den Tod des Versicherten bis zu einem festgelegten Zeitpunkt an die Hinterbliebenen ausbezahlt. Auch eine lebenslange Rente für einen Hinterbliebenen kann in manchen Policen vereinbart werden.

Welche Vorsorgestrategien und Lösungen der privaten Altersvorsorge, eventuell auch mit staatlicher Förderung, für den Einzelnen entsprechend seinem Bedarf und seiner individuellen Ansprüche am sinnvollsten sind, lässt sich bei einem Beratungsgespräch mit einem Versicherungsfachmann klären. Grundsätzlich gilt, je früher man für das Alter vorsorgt, desto niedriger sind aufgrund des Zinseszinseffekts die monatlichen Belastungen, um das gewünschte Alterseinkommen zu erreichen.



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