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Bereits jeder fünfte Bürger „riestert“

2012 stieg seit Einführung der Riester-Rente im Jahre 2001 die Gesamtzahl der abgeschlossenen Verträge weiter an. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gab jüngst bekannt, dass alleine letztes Jahr 370.000 neue Riester-Verträge abgeschlossen wurden. Damit belief sich Ende 2012 der Gesamtbestand auf rund 15,7 Millionen Verträge, was einen Anstieg zu 2011 um 2,4 Prozent bedeutet. Zwei Riester-Varianten erfreuen sich besonderer Beliebtheit.
In 2012 wurden laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) 229.000 Wohn-Riester-Verträge, 74.000 Riester-Versicherungsverträge sowie jeweils 36.000 Riester-Investmentfondsverträge und 31.000 Riester-Banksparpläne, also insgesamt 370.000 Riester-Verträge neu abgeschlossen.

Allein im vierten Quartal 2012 hat sich die Anzahl der bestehenden Riester-Verträge im Vergleich zum dritten Quartal um 106.000 Verträge erhöht. Insgesamt lag damit die Zahl der bestehenden Riester-Verträge Ende 2012 bei über 15,68 Millionen Verträgen.

Fast 70 Prozent der Riester-Sparer wählten die Versicherungsvariante
Insgesamt haben die meisten Riester-Sparer nach den vorliegenden Zahlen der BMAS eine Riester-Rentenversicherung abgeschlossen. Von den bestehenden 15,68 Millionen Riester-Verträgen entfallen rund 10,96 Millionen Policen auf diese Riester-Variante. Das sind fast 70 Prozent aller bestehenden Riester-Verträge.

An zweiter Stelle liegen die Riester-Fondssparpläne mit insgesamt knapp 2,99 Millionen Verträgen, das entspricht einem Anteil von 19 Prozent aller Riester-Verträge.

Danach folgt die Wohn-Riester-Variante mit etwas über sechs Prozent (953.000 Verträge). Der Zuwachs an Wohn-Riester-Verträgen liegt jedoch deutlich über denen der anderen Varianten. An vierter Stelle stehen Banksparverträge mit einem Anteil von knapp fünf Prozent (784.000 Verträge).

Welche Förderung es bei einem Riester-Vertrag gibt
Durch den Abschluss eines Riester-Rentenvertrages beteiligt sich der Staat an der Altersvorsorge. Anspruch auf eine Förderung haben unter anderem in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Arbeitnehmer, rentenversicherungs-pflichtige Selbstständige, wie Künstler oder freiberufliche Hebammen, aber auch Beamte.

Der Ehegatte eines Förderberechtigten hat unabhängig von seiner beruflichen Tätigkeit ebenfalls einen Anspruch auf die staatliche Förderung, wenn er mindestens 60 Euro pro Kalenderjahr in den Vertrag einzahlt. Je Riester-Vertrag gibt es jährlich eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro. Für jedes Kind, für das der Förderberechtigte oder sein Ehegatte Kindergeld bekommt, werden noch einmal 185 Euro pro Jahr dem Vertrag gutgeschrieben. Für Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, gibt es sogar 300 Euro.

Bis zu 2.100 Euro der eingezahlten Prämien können jährlich steuerlich abgesetzt werden. Die volle Förderung gibt es nur, wenn der Sparer mindestens vier Prozent des Vorjahres-Bruttoeinkommens in den Vertrag einzahlt. Als kleinstmöglicher Eigenbeitrag ist eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr beziehungsweise fünf Euro im Monat festgelegt. Der Zulagenantrag muss im Gegensatz zu früheren Regelungen nur noch einmal gestellt werden. Bei Fragen zur staatlichen Förderung und der Auswahl des individuell richtigen Riester-Vertrages hilft Ihnen ARNOLD & PARTNER gern weiter. Sprechen Sie uns an!

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