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Berufsunfähigkeit frisst Rücklagen

Beim Ausfall des eigenen Einkommens würde vielen der finanzielle Atem ausgehen. Dennoch hat die Mehrheit der Berufstätigen keine entsprechende Vorsorge, wie eine Umfrage zeigt.

(verpd) Eine Absicherung der eigenen Arbeitskraft im Falle einer Berufsunfähigkeit über eine entsprechende Versicherungspolice hat nur jeder vierte Beschäftigte. Die Mehrheit hat für einen Einkommensausfall keine Vorsorge getroffen. Und das, obwohl die Rücklagen bei den meisten Verbrauchern gerade mal sechs Monate reichen würden. Zudem gibt es für die meisten Beschäftigten keinen gesetzlichen Einkommensschutz im Falle einer Berufsunfähigkeit.

Wird man krank und kann nicht mehr arbeiten, sind Ersparnisse schnell aufgezehrt und das eigene Leben gerät aus den Fugen. Dennoch sichert nur eine Minderheit der Bürger hierzulande die eigene Arbeitskraft ab. Das zeigt eine aktuelle Studie eines Versicherers zum Thema Einkommensschutz.

Grundlage der Studie war eine Befragung der Marktforscher von Yougov GmbH Anfang Juni dieses Jahres unter 2.070 Personen ab 18 Jahren. Ein Ergebnis war, dass nur 26 Prozent der Beschäftigten in Deutschland eine private Berufsunfähigkeits-Versicherung haben.

Frauen sind schlechter als Männer abgesichert

Generell sind Frauen immer noch deutlich schlechter abgesichert als Männer, wie die aktuelle Umfrage zeigt. Über ein Drittel der Männer besitzen zumindest eine Lebensversicherung, bei den Frauen sind es nur 27 Prozent.

Dieses Bild der unterschiedlichen Absicherung der Geschlechter lässt sich auf die Berufsunfähigkeits-Versicherung übertragen. 31 Prozent der erwerbstätigen Männer hat eine Berufsunfähigkeits-Police, bei den beschäftigten Frauen sind es gerade mal 22 Prozent.

48 Prozent könnten höchstens sechs Monate finanziell überbrücken

Auf die Frage, wie lange man bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit mit den verbleibenden finanziellen Mitteln über die Runden kommen könnte, antworteten 48 Prozent der Umfrageteilnehmer, bis zu sechs Monate. Bei 19 Prozent würden die Rücklagen knapp zwei Jahre reichen und bei 16 Prozent über 24 Monate.

Zudem erklärten 48 Prozent der Befragten, dass sie mehr Aufklärung zum Thema Einkommensschutz begrüßen würden. In der Gruppe der jungen Berufseinsteiger zwischen 18 und 29 Jahren waren es sogar 66 Prozent.

Was für eine passende Absicherung wichtig ist

Prinzipiell ist es hinsichtlich einer individuell passenden Absicherung wichtig zu wissen, was einem bei Eintreten einer Berufsunfähigkeit letztendlich zum Leben bleibt. Zudem sollte man auch die Vorsorgevarianten kennen, um sich bedarfsgerecht absichern zu können. Das können neben einer privaten Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Police unter anderem auch eine private Grundfähigkeits-, Dread-Disease- oder Multi-Risk-Versicherung sein.

Laut Umfrage haben die drei zuletzt genannten Vorsorgeformen nur ein Prozent der Erwerbstätigen ausgewählt, um sich finanziell gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Das liegt auch daran, dass die aufgezählten Varianten bei vielen Bürgern kaum bekannt sind, wie eine vorherige Befragung des Umfrageauftraggebers belegt. So wussten nur sieben Prozent der Verbraucher, was eine Grundfähigkeits-Versicherung ist. Bezüglich einer Dread-Disease-Versicherung waren es nur vier Prozent.

Gesetzliche Absicherungslücken bei einer Berufsunfähigkeit …

Zum Thema Berufsunfähigkeit ist es wichtig zu wissen, dass die gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente für Personen, die nach dem 1. Januar 1961 geboren sind, 2001 abgeschafft wurde. Nur wer aus gesundheitlichen Gründen weniger als sechs Stunden am Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen kann – der bisher erlernte oder ausgeübte Beruf spielt dabei keine Rolle –, hat Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente.

Doch dies gilt nur, sofern der Betroffene bis auf wenige Ausnahmen vor Eintritt der Erwerbsminderung eine fünfjährige Wartezeit in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) hat und in den letzten fünf Jahren mindestens für drei Jahre Zeiten mit GRV-Pflichtversicherungs-Beiträgen nachweisen kann. Die meisten Selbstständigen, Hausfrauen und -männer sowie Kinder haben bis auf wenige Ausnahmen daher keinen Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente, weil sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen.

… und bei einer Erwerbsminderung

Doch selbst die Höhe einer gesetzlichen Erwerbsminderungsrente ersetzt ein weggefallenes Einkommen bei Weitem nicht. Kann man keiner oder weniger als drei Stunden täglich irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen und erhält deswegen eine volle gesetzliche Erwerbsminderungsrente, liegt die Rentenhöhe in der Regel unter der Hälfte des bisherigen Einkommens.

Nicht zuletzt deshalb ist es sinnvoll, sich um eine ausreichende Absicherung zu kümmern. Ein Versicherungsvermittler informiert auf Wunsch, mit welcher Einkommenslücke man bei einer Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit rechnen muss, aber auch welche Vorsorgeformen individuell passend sind.



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