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Besonderheit für Eltern, die ihre Kinder in die Schule bringen

Berufstätige Eltern, die ihre Kinder zur Schule bringen und dafür einen Umweg zu ihrer Arbeitsstätte in Kauf nehmen, sind während dieser Zeit gesetzlich unfallversichert. Welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, beschreibt detailliert die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft.
Viele Eltern bringen auf dem Weg zur Arbeit ihre Kinder zur Schule. Ein gesetzlicher Unfallversicherungs-Träger, die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG), weist darauf hin, dass dabei nicht nur der Nachwuchs, sondern auch die berufstätigen Eltern unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung stehen.

Dies gilt auch dann, wenn für die Fahrt zur Schule vom direkten Weg zur Arbeit abgewichen werden muss. Selbst wenn im Rahmen einer Fahrgemeinschaft mit anderen Eltern die Schulkameraden des eigenen Sprösslings mitgenommen werden, steht dies ebenfalls unter dem gesetzlichen Unfallschutz.

Auf dem Weg zur Betreuungsstelle
Auch berufstätige Eltern, die ihren Nachwuchs vor oder nach der Schule auf dem Weg zur Arbeit zu einer Tagesmutter, einem Kinderhort oder einer vergleichbaren Betreuungsstelle bringen und auf dem Nachhauseweg von dort wieder abholen, sind auf diesen Wegstrecken gesetzlich unfallversichert.

Prinzipiell sind der Vater und die Mutter beim gesetzlichen Unfallversicherungs-Träger ihres jeweiligen Arbeitgebers gesetzlich unfallversichert. Für Schüler sind hingegen die Landesunfallkassen beziehungsweise der Gemeinde-Unfallversicherungs-Verband (GUVV) zuständig.

Kein gesetzlicher Rundumschutz
Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die gesetzliche Unfallversicherung in zahlreichen Bereichen keinen Versicherungsschutz bietet. So fallen Fahrten zur Schule und zur Arbeit, bei denen Umwege gemacht werden, um beispielsweise kurz einen Pausensnack für das Kind einzukaufen, nicht unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Auch in der Freizeit besteht kein gesetzlicher Unfallschutz, obwohl sich hier die meisten Unfälle ereignen. Gar keinen Schutz in der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten in der Regel Selbstständige, Hausfrauen und Kleinkinder.

Die private Versicherungswirtschaft bietet jedoch für jedermann zahlreiche Lösungen an, um einen fehlenden oder unzureichenden gesetzlichen Versicherungsschutz abzudecken. Denn auch wenn ein Anspruch auf gesetzliche Leistungen besteht, sind durch Unfall oder Krankheit auftretende Einkommenslücken nicht komplett abgedeckt. Wir beraten Sie, welche privaten Versicherungslösungen individuell passend sind. Zur Auswahl stehen unter anderem eine private Unfall-, eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits- oder auch eine Krankentagegeld-Versicherung. 

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