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Bessere Konditionen durch Verjüngung auf dem Papier

Neben dem gewünschten Versicherungsumfang sowie dem Gesundheitszustand einer versicherten Person ist der Versicherungsbeitrag einer Kranken- und einer Lebensversicherung auch vom Alter des Versicherten bei Vertragsbeginn abhängig. Mit einer möglichen Rückdatierung oder auch einer sogenannten Anwartschafts-Versicherung lassen sich das Eintrittsalter und damit die Prämie herabsetzen.

Bei manchen Versicherungstarifen weicht das für die Beitragshöhe maßgebliche tarifliche Eintrittsalter vom tatsächlichen Lebensalter ab. So beginnt bei zahlreichen Lebensversicherern das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem Geburtstag. Diverse Krankenversicherungs-Gesellschaften rechnen einfach das Jahr des Versicherungsbeginns minus Geburtsjahr.

Nachfragen und Prämien sparen

Es kann daher günstiger sein, bei Neuabschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ein paar Monate rückwirkend zu bezahlen, um dafür jünger eingestuft zu werden und eine entsprechend günstigere Prämie zu erhalten. Wer ein Angebot einholt, sollte am besten gleich beim Versicherungsexperten fragen, ob sich eine solche Rückdatierung für ihn lohnt.

In der Krankenversicherung kann es unter Umständen günstiger sein, eine preiswerte Anwartschafts-Versicherung vor dem eigentlichen Versicherungsbeginn abzuschließen. Mit einer Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie diese bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären. So gelangt man manchmal in eine billigere tarifliche Altersgruppe.

Konditionen der Vergangenheit

Die Anwartschaft konserviert zumindest versicherungstechnisch das Eintrittsalter und den Gesundheitszustand des Versicherten. Das heißt, der spätere Versicherungstarif berechnet sich nach dem Alter und dem Gesundheitszustand, wie sie zu Beginn der Anwartschaft waren.

Besonders sinnvoll ist diese vorgeschaltete Versicherung dann, wenn die private Krankenversicherung erst später benötigt wird, zum Beispiel bei Beamten oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf freie Heilfürsorge. Für diesen Personenkreis wird außerdem die sogenannte kleine Anwartschaft angeboten. Sie erspart eine spätere Gesundheitsprüfung, während das tatsächlich erreichte Alter zu Beginn des Versicherungsschutzes berücksichtigt wird.



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