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Bessere Konditionen durch zulässige Rückdatierung

Je jünger man beim Abschluss einer Lebens- oder Krankenversicherung ist, umso günstiger sind die Versicherungsprämien. Es gibt aber auch eine legale Möglichkeit, sich versicherungstechnisch zu verjüngen, mit der Folge, dass sich der Versicherungsbeitrag verringert.

(verpd) In der Kranken- und in der Lebensversicherung hängt die Höhe des Versicherungsbeitrages mitunter auch davon ab, wie alt die versicherte Person bei Vertragsbeginn war. Es ist allerdings auch in einem gewissen Maße erlaubt, einen Vertragsbeginn zurückzudatieren, sodass man beim Versicherungsbeginn versicherungs-technisch jünger gilt, als man tatsächlich bei Vertragsabschluss ist. Eine weitere Variante, um versicherungs-technisch jünger zu sein, ist eine sogenannte Anwartschafts-Versicherung. In beiden Fällen reduziert sich in der Regel die Beitragshöhe.

Nicht nur der Gesundheitszustand, auch das Alter der versicherten Person spielt beim Abschluss einer Lebens- und Krankenversicherung eine wichtige Rolle. Denn in der Regel gilt, je jünger man bei Vertragsbeginn ist, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag.

Allerdings kann das Alter bei Vertragsabschluss, also vom Zeitpunkt, an dem man den Versicherungsvertrag unterschrieben hat, vom Alter des Vertragsbeginns, nach dem sich der Versicherungsbetrag berechnet, abweichen. Dies liegt an der Art, wie Versicherer das Eintrittsalter, also das Alter bei Versicherungsbeginn festlegen.

Das Eintrittsalter und die legale Rückdatierung

So beginnt bei einigen Lebensversicherern das neue Lebensjahr bereits sechs Monate vor dem eigentlichen Geburtstag der versicherten Person. Manche Krankenversicherer ermitteln das Eintrittsalter, indem sie einfach vom Jahr des Versicherungsbeginns das Geburtsjahr subtrahieren.

Allerdings ist es bei den meisten Lebens- und Krankenversicherungen erlaubt, den Versicherungsbeginn vorzuverlegen, also vor den Vertragsabschluss zu setzen. Das wiederum führt zu einer Verjüngung des Eintrittsalters und damit in der Regel auch zu einer Reduzierung des Versicherungsbeitrages.

Beispiele zur Ermittlung des Eintrittsalters und einer Rückdatierung:

  • Krankenversicherung: Bei manchen Krankenversicherern wäre ein 1991 Geborener bei einem Vertragsbeginn, der zwischen dem 1. Januar 2020 und dem 31. Dezember 2021 liegt, 30 Jahre alt, nämlich 2021 minus 1991. Würde man den Vertragsbeginn statt wie geplant nun zum Beispiel nicht auf den 1. April 2021 setzen, sondern auf den 1. Dezember 2020 vorverlegen, berechnet sich die Prämie nach dem 29. Lebensjahr (2020 minus 1991).
  • Lebensversicherung: Wer am 01.04.2021 eine Lebensversicherung beantragt und zum Beispiel am 01.06.1990 geboren ist, hat bei einigen Versicherern ein versicherungs-technisches Eintrittsalter bei Vertragsabschluss, wenn dies gleichzeitig der Versicherungsbeginn ist, von 31 Jahren. Wird der Versicherungsbeginn jedoch im Beispiel auf den 01.11.2020 rückdatiert, ist das Eintrittsalter 30 Jahre. Die Prämie für die gesamte Laufzeit des Vertrages würde sich dann für einen 30-Jährigen berechnen und ist meist für die gesamte Vertragslaufzeit günstiger als mit dem Eintrittsalter von 31 Jahren.

Wer mit dieser legalen Verjüngung auf Dauer Geld sparen möchte, sollte prüfen, was günstiger ist: Wenn der Versicherungsbeginn in der Vergangenheit liegt, man dafür aber ein paar Monate länger – nämlich rückwirkend ab Versicherungsbeginn – eine reduzierte Prämie zahlt oder aber eine teurere Prämie bei einem späteren Versicherungsbeginn, also ab oder nach dem Vertragsabschluss hat. Ob sich eine Rückdatierung lohnt, kann man auch vorab beim Versicherungsvermittler erfragen.

Alter und Gesundheitszustand konservieren

Bei einer Krankenversicherung gibt es neben der Rückdatierung auch eine andere Alternative, die Versicherungsprämie zu reduzieren, nämlich die sogenannte Anwartschafts-Versicherung. Sie hat im Vergleich zu einer Rückdatierung des Versicherungsbeginns noch einen weiteren Vorteil. Bei einer Anwartschaft erwirbt man das Recht, sich zu einem späteren Zeitpunkt zu den gleichen Konditionen zu versichern, wie sie bei Beginn der Anwartschaft gewesen wären – dies gilt für das Alter und auch für den Gesundheitszustand.

Mit einer Anwartschaft „konserviert“ man faktisch seine Gesundheit und, sofern vereinbart, auch das Eintrittsalter; beides wichtige Kriterien, die sich auf die Höhe der Versicherungsprämie auswirken können. In der Regel wird zudem auf eine erneute Gesundheitsprüfung beim tatsächlichen Versicherungsbeginn verzichtet. Das hat zur Folge, dass während der Zeit der Anwartschaft eingetretene Krankheiten nicht zu einer höheren Prämie und/oder auch nicht zu Risikoausschlüssen führen.

Bei der Anwartschaftspolice handelt es um eine vorgeschaltete Versicherung, die dann von Vorteil ist, wenn die private Krankenversicherung erst später (wieder) greifen soll. Dies kann beispielsweise sinnvoll sein

  • für Beamte oder Soldaten mit befristetem Anspruch auf eine freie Heilfürsorge
  • für privat krankenversicherte Arbeitnehmer, die arbeitslos werden oder aus sonstigen Gründen vorübergehend die Versicherungspflicht-Grenze für eine private Krankenversicherung unterschreiten und sich damit bei einer gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich krankenversichern müssen
  • für privat krankenversicherte Selbstständige, die nur vorübergehend einer sozialversicherungs-pflichtigen Beschäftigung nachgehen und in dieser Zeit bei einer gesetzlichen Krankenkasse gesetzlich krankenversichert sein müssen, oder auch
  • für privat Krankenversicherte, die nur zeitweise im Ausland leben und dort krankenversichert sind, und dann wieder nach Deutschland zurückkommen.


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