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Betriebsferien: Worauf Unternehmer achten sollten

Eine Firma ist während der Betriebsferien weniger produktions- und/oder geschäftsbezogenen Risiken ausgesetzt als im Normalbetrieb. Dafür gibt es jedoch andere Gefahren, die gerade in diese Zeit besonders hoch und ohne eine entsprechende Absicherung sogar existenzgefährdend sein können.

(verpd) Während der Betriebsferien stehen viele Produktionen und Geschäftstätigkeiten still, das heißt aber auch, dass in dieser Zeit zum Beispiel die Gefahr von Arbeitsunfällen und Anlagenausfällen gering ist. Ein Unternehmer sollte jedoch daran denken, dass die Eintritts-Wahrscheinlichkeit anderer Risiken wie der Gefahr eines Einbruchs oder einer Brandstiftung aufgrund der verringerten Mitarbeiterzahl höher ist, und entsprechende Maßnahmen treffen.

Wer nicht arbeitet, macht keine Fehler – das gilt natürlich auch in den Betriebsferien. Das heißt, das betriebliche Risiko, das Mitarbeiter und/oder Produktionsanlagen Fehler verursachen, ist in der Zeit, in der im Unternehmen nicht oder nur in wenigen Bereichen gearbeitet wird, erheblich kleiner als bei einem Normalbetrieb.

Bei anderen Gefahren steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass sie aufgrund der wenigen oder fehlenden Mitarbeiter im Betrieb eintreten können.

Erhöhtes Schadenrisiko durch menschenleere Räume

Beispielsweise kann sich in menschenleeren Firmenräumen und -hallen unbemerkt ein Brand ausbreiten, sofern keine technischen Einrichtungen vorhanden sind, die Alarm schlagen. Auch eine undichte oder geborstene Leitungswasserleitung richtet, wenn dies mehrere Tage oder sogar Wochen unbemerkt bleibt, einen erheblich höheren Schaden an, als wenn dies von Mitarbeitern bereits am nächsten Tag bemerkt wird.

Des Weiteren ist es für Kriminelle einfacher, in ein unbewachtes Betriebsgelände oder -gebäude zu gelangen und Firmeneigentum zu stehlen oder zu zerstören, als wenn Mitarbeiter vor Ort sind.

Damit der Betrieb nicht unbewacht ist

Grundsätzlich sollte daher ein Betrieb auch während der Betriebsferien nicht gänzlich unbewacht bleiben. Abhilfe für dieses Problem bieten zum Beispiel technische Sicherheits-Einrichtungen wie Feuermelder, Überwachungs-Alarmanlagen und Wassermelder. Wenn diese vorhanden sind, sollte man auch vor Beginn der Betriebsferien sicherstellen, dass sie einwandfrei funktionieren.

Um einen Betrieb nicht vollkommen leer stehen zu lassen, kann man auch einen Sicherheitsdienst zum Objektschutz einsetzen. Das schreckt so manchen Einbrecher ab. Je nachdem ist es aber auch sinnvoll, während der Betriebsferien fällige Wartungsarbeiten und Prüfungen der technischen Betriebssysteme und der Produktionsanlagen durchführen zu lassen. Selbst wenn diese Tätigkeiten von externen Dienstleistern übernommen werden, sind dann allerdings oft ein paar eigene Mitarbeiter notwendig, die vor Ort sind.

Wichtige Arbeiten unmittelbar vor den Betriebsferien

Prinzipiell sollte ein Unternehmer darauf achten, dass stets alle mechanischen Schutzvorrichtungen wie Schlösser, Türen, Tore oder Fenster in einem einwandfreien Zustand sind. Festgestellte Mängel sind umgehend zu beseitigen. Bevor man in die Betriebsferien geht, ist es zudem wichtig, dass alle Räume, Maschinen und Anlagen gründlich gereinigt sowie Abfälle aus den Firmenräumen entfernt werden. So wird die Brandgefahr durch das Minimieren möglicher Brandlasten reduziert.

Der Webauftritt der VdS Schadenverhütung GmbH enthält diverse Tipps, wie sich Betriebe verschiedenster Arten grundsätzlich gegen Einbruch, Brand, Blitzschlag, Sturm und sonstige Naturgefahren wie Überschwemmung schützen lassen.

Damit der Versicherungsschutz auch in den Ferien gilt

Da trotz aller Vorsichtsmaßnahmen immer etwas passieren kann, ist es sinnvoll, zumindest die finanziellen Folgen möglicher Schäden abzusichern. Die Versicherungswirtschaft bietet hierzu passende Lösungen an. Zu nennen sind hier unter anderem eine Inhalts- oder Geschäftsversicherung, eine Elektronik- und/oder Maschinenversicherung, eine Gebäudeversicherung und eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung.

Damit der Versicherungsschutz nicht während der Betriebsferien oder der saisonalen Betriebsunterbrechung gefährdet ist, sollten alle Versicherer, bei denen ein Versicherungsschutz für das Unternehmen besteht, vorher rechtzeitig informiert werden. So ist gewährleistet, dass die Versicherer eine eventuell notwendige Gefährdungseinschätzung durchführen und gegebenenfalls den Versicherungsschutz an das geänderte Risiko anpassen können, damit der Unternehmer im Schadenfall ausreichend abgesichert ist.



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