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Betriebssport: Gesetzlicher Unfallschutz mit Grenzen

Arbeitnehmer sind nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) beim Betriebssport und auf dem Weg dorthin und zurück nach Hause oder zum Arbeitsplatz wie bei der beruflichen Tätigkeit gesetzlich unfallversichert. Allerdings müssen dafür verschiedene Kriterien erfüllt sein.
Nur wenn der Betriebssport als Ausgleich für die Belastungen am Arbeitsplatz dient und regelmäßig stattfindet, besteht nach Angaben der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) ein gesetzlicher Unfallschutz für Unfälle während der Ausübung des Betriebssports. Des Weiteren muss die Organisation der Sportveranstaltungen im Zusammenhang mit dem Arbeitgeber stehen. Dies trifft zum Beispiel dann zu, wenn der Arbeitgeber den Raum zur Verfügung stellt oder feste Zeiten vorgibt.

Weitere Voraussetzungen für den gesetzlichen Unfallschutz
Welche Sportart beim Betriebssport ausgeübt wird, also beispielsweise ob Fußball, Inlineskating, Tennis oder Mountainbiken, spielt für das Bestehen des gesetzlichen Unfallschutzes keine Rolle.

Veranstaltungen, bei denen es schwerpunktmäßig um sportliche Höchstleistungen oder um eine Wettkampfteilnahme geht, fallen nicht unter den gesetzlichen Unfallschutz. Das betrifft zum Beispiel eine Betriebs-Fußballmannschaft, die bei einem Turnier gegen eine Mannschaft einer anderen Firma antritt.

Zudem besteht für sportliche Betätigungen, die als Freizeitgestaltung zu bewerten sind, wie beispielsweise mehrtägige Wanderungen oder eine Skifreizeit ebenfalls keine gesetzliche Unfallversicherung.

Persönliche Absicherung
Für die meisten Lebensbereiche, in denen sich häufig ein Unfall ereignet, wie beispielsweise in der Freizeit, besteht kein gesetzlicher Unfallschutz. Und selbst wenn die gesetzliche Unfallversicherung eintritt, gibt es oftmals finanzielle Einbußen im Vergleich zum bisherigen Einkommen. Damit man im Falle eines Unfalles immer vor finanziellen Problemen aufgrund bleibender gesundheitlicher Schäden geschützt ist, empfiehlt sich eine private Absicherung. Die private Versicherungswirtschaft bietet hierzu diverse Lösungen an.

Eine private Unfallversicherung gilt für Unfälle im Beruf als auch in der Freizeit rund um die Uhr, und das sogar weltweit. Die Höhe der Absicherung kann nach den persönlichen Präferenzen gestaltet werden. Auch andere Lösungen wie eine Erwerbs- oder Berufsunfähigkeits-Police, die nicht nur bei Unfall, sondern auch bei Krankheit das Einkommen absichert, sind möglich.

Übrigens, auch Arbeitgeber können mit einer Gruppenunfall-Police für eine bessere Unfallabsicherung ihrer Mitarbeiter sorgen. Eine solche Absicherung bringt auch für den Arbeitgeber diverse Vorteile. Welche dies im Einzelnen sind, können bei uns nachgefragt werden. 

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