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Bonus für Ledige

Der Lebensunterhalt ist pro Person gerechnet in vielen Bereichen für Singles teuer als für Paare oder Familien. Höhere Preise werden beispielsweise für Lebensmittel in kleinen Mengen oder für ein Einzelzimmer auf Reisen verlangt. Im Gegensatz dazu gibt es bei diversen Versicherungspolicen Prämienvergünstigungen für Singles.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes gab es 2013 rund 16,2 Millionen Einpersonenhaushalte, Tendenz steigend. Viele Versicherer entlasten Singles finanziell durch verbilligte Versicherungspolicen. Der Grund: In der Regel ist der Leistungsumfang für diverse Versicherungsarten wie die Privathaftpflicht-, Rechtsschutz-, Kfz- oder Auslandsreise-Krankenversicherung auf einen Mehrpersonenhaushalt abgestimmt.

Üblicherweise sind bei solchen Policen daher auch die Familienmitglieder, wie der Ehepartner oder die minderjährigen Kinder, die in dem Haushalt des Versicherungsnehmers wohnen, kostenlos mitversichert. Für den Versicherer ist das Risiko eines Schadens bei einem Single, der alleine lebt, jedoch entsprechend kleiner. Daher bieten viele Versicherer Alleinstehenden für diese Versicherungssparten vergünstigte Prämien an.

Eingeschränkter Leistungsumfang möglich

Bei manchen Single-Tarifen ist aufgrund der Vergünstigung auch der Versicherungsumfang ausdrücklich auf den Versicherungsnehmer als versicherte Person begrenzt. Kinder und nicht eheliche Partner sind bei einer solchen Privathaftpflicht- oder Rechtsschutz-Police dann nicht automatisch mitversichert. Alleinerziehenden oder Singles, die mit einem Lebensgefährten zusammenleben, sind diese reinen Single-Tarife nicht zu empfehlen.

Hat ein Single bereits eine Police mit einem vergünstigten Single-Tarif und möchte er mit seinem Partner zusammenziehen und/oder kommt ein Kind, sollte in den Vertragsbedingungen nachgelesen oder beim Versicherer nachgefragt werden, inwieweit Angehörige mitversichert sind. Gegebenenfalls kann der bisherige Single-Tarif gegen einen kleinen Aufpreis entsprechend umgestellt werden, sodass der Partner und/oder das Kind ebenfalls über den Versicherungsvertrag abgesichert sind.



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