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Bundesregierung empfiehlt private Reise-Krankenversicherung

Vor den finanziellen Risiken im Urlaub, die bei einem Unfall oder einer plötzlich eintretenden Krankheit entstehen, warnt die Patientenbeauftragte der Bundesregierung.

(verpd) Gesetzlich Krankenversicherte sind im Ausland gar nicht oder lückenhaft gegen die Kosten, die bei einer notwendigen medizinischen Behandlung und auch beim Krankentransport entstehen, abgesichert. Die Patientenbeauftragte der Bundesregierung rät daher zur ergänzenden Vorsorge.

Die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten (Patientenbeauftragte) Professorin Dr. Claudia Schmidtke rät anlässlich der Ferienzeit Reisenden: „Bei all der Ferienvorfreude ist schnell vergessen, dass auch im Urlaub etwas passieren kann. Der Krankenversicherungs-Schutz ist jedoch nicht überall im Ausland gegeben. Reisewillige sollten daher im Vorfeld einer Auslandsreise mit ihrer Krankenkasse klären, welcher Versicherungsschutz im jeweiligen Reiseland besteht.“

Bei Reisen in das europäische Ausland sollten gesetzliche Krankenversicherte ihre elektronische Gesundheitskarte nicht vergessen, denn auf der Rückseite sei die Europäische Krankenversicherungs-Karte (EHIC) abgedruckt. Werde diese bei medizinisch notwendigen Behandlungen vorgelegt, könne die Versicherung auch im Ausland in Anspruch genommen werden. Ausgenommen von der Erstattung seien landesübliche Gebühren oder Selbstbeteiligungen.

Von einem geringen bis gar keinen Krankenschutz

Innerhalb der Europäischen Union (EU) und einigen wenigen anderen Ländern, in denen die EHIC anerkannt wird, orientieren sich die Versicherungsleistungen daran, welche Leistungen ein Bürger des jeweiligen Landes von der dort bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) erhalten würde. Diese Leistungen sind häufig jedoch deutlich niedriger als in Deutschland. In einigen dieser Länder sind zum Beispiel hohe Zuzahlungen oder Selbstbeteiligungen für die Arzt- und/oder im Krankenhausbehandlung vorgeschrieben.

In vielen Staaten muss ein Reisender zudem diverse Krankheitskosten zum Beispiel für eine ärztliche oder stationäre Behandlung im Voraus bar bezahlen – und zwar selbst dann, wenn die EHIC dort gilt. Einen Teil davon, und zwar der, der über die EHIC abgedeckt wird, kann der Reisende über die gesetzliche Krankenkasse als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wieder zurückerhalten.

Einige Kosten wie Rettungskosten und Kosten für private medizinische Einrichtungen werden je nach Land gar nicht übernommen. In allen Ländern, auch innerhalb der EU, werden auch die Krankenrücktransport-Kosten aus dem Ausland nach Deutschland in der Regel nicht von den Krankenkassen getragen. Welche Leistungen die GKV für Reisende im Ausland übernimmt und welche nicht, zeigen die kostenlos herunterladbaren „Urlaubermerkblätter“ des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen.

Auch die meisten Schiffsreisen gelten als Ausland

Schiffsreisende geraten mitunter schneller ins versicherungstechnische Ausland, als vermutet. Denn bei einer Kreuzfahrt, bei der das Schiff unter ausländischer Flagge fährt, gilt in der Regel auch die Behandlung an Bord durch den Schiffsarzt als Auslandsbehandlung. Wer zum Beispiel auf einem Schiff unter italienischer Flagge behandelt wird, gilt als in Italien verarztet. Es spielt dabei keine Rolle, ob der ärztliche Einsatz an Bord tatsächlich im Ausland oder noch auf deutschem Gebiet, zum Beispiel im Hafen von Hamburg stattgefunden hat, wie die Actimonda Krankenkasse erklärt.

Umgekehrt gelte für Passagiere auf Schiffen unter deutscher Flagge, dass sie an Bord weltweit nach den Bestimmungen des deutschen Sozialgesetzbuches versichert seien. Erst wenn sie das Schiff in einem ausländischen Hafen verlassen, zum Beispiel für eine Besichtigung, würde das Recht des Reiselandes angewandt.

Nach der Einschätzung der genannten Krankenkasse haben jedoch die Bordärzte auf den Kreuzfahrtschiffen meist keine Zulassung als Kassenarzt und stellen daher Privatrechnungen aus. Bei medizinischen Notfällen würde daher nur das Kassenhonorar erstattet.

Auslandsreisekranken-Versicherung für alle Auslandsreisen

Die Patientenbeauftragte weist ausdrücklich auf die Risiken von Reisen ins fernere Ausland hin: „In fast allen außereuropäischen Ländern gilt jedoch kein Versicherungsschutz. Nur in wenigen Ländern werden in Notfällen die Kosten für medizinische Behandlungen bei Vorlage eines speziellen Urlaubskrankenscheins der deutschen Krankenkasse übernommen.“

Schmidtke empfiehlt: „Bei solchen Reisezielen sollte daher erwogen werden, eine private Auslandsreise-Krankenversicherung abzuschließen. Im Notfall müssen Urlauber Krankheitskosten sonst vollständig selbst bezahlen.“

Insgesamt empfehlen Experten bei Reisen ins Ausland – ganz gleich ob EU oder Nicht-EU – den Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung.



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