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Corona: FFP2-Masken für Personen mit erhöhtem Risiko gratis

Personen, die über 60 Jahre alt sind sowie Menschen mit bestimmten Vorerkrankungen können sich seit dem 15. Dezember 2020 drei FFP2-Schutzmasken kostenlos in der Apotheke abholen. Ab Januar 2021 sollen diese Personen dann mit weiteren Schutzmasken versorgt werden.

(verpd) Um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu reduzieren und um besonders gefährdete Personengruppen zu schützen, bekommen mehr als 27 Millionen Bundesbürger seit dem 15. Dezember in der Apotheke gut schützende Mund-Nasen-Masken – und das gratis. Das betrifft Menschen, die 60 Jahre und älter sind sowie Personen mit Vorerkrankungen.

In der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ wurde unter anderem festgelegt, wer seit dem 15. Dezember 2020 einen Anspruch auf drei kostenlose FFP2-Masken hat. Dies sind neben ab 60-jährigen Mitbürgern auch Personen mit bestimmten Vorerkrankungen beziehungsweise Menschen, die zu einer Risikogruppe gehören.

Laut Verordnung besteht der Anspruch auf Schutzmasken bei folgenden Erkrankungen oder Risikofaktoren: chronisch obstruktive Lungenerkrankung, Asthma bronchiale, chronische Herzinsuffizienz, chronische Niereninsuffizienz ab Stadium vier, Demenz oder Schlaganfall, Diabetes mellitus Typ 2, aktive, fortschreitende oder metastasierte Krebserkrankung, stattfindende Chemo- oder Radiotherapie, welche die Immunabwehr beeinträchtigen kann, stattgefundene Organ- oder Stammzellen-Transplantation, Trisomie 21, Risikoschwangerschaft.

Schutzmaske ist nicht gleich Schutzmaske

Im Gegensatz zu einer einfachen Mund-Nasen-Bedeckung (Alltagsmaske) bieten FFP-Schutzmasken (FFP steht für „filtering face piece“) einen besseren Schutz. Alltagsmasken bestehen oftmals nur aus handelsüblichen, unterschiedlich eng gewebten Stoffen und dienen lediglich zur Minderung der Tröpfchenfreisetzung (Fremdschutz). Dagegen mindern FFP-Masken nicht nur die Tröpfchenfreisetzung (Fremdschutz), sondern filtern auch Tröpfchen und Aerosole beim Einatmen (Eigenschutz). Es gibt auch bei den FFP-Masken unterschiedliche Schutzklassen.

Masken der Schutzklasse FFP1 filtern mindestens 80 Prozent der sich in der Luft befindlichen Partikel bis zu einer Größe von 0,6 Mikrometern, bei Masken der Schutzklasse FFP2 sind es dagegen mindestens 94 Prozent und bei Masken der Schutzklasse FFP3 sogar mindestens 99 Prozent. Achtung: FFP-Schutzmasken werden auch mit einem Ausatemventil angeboten. Diese Masken bieten allerdings keinerlei Fremdschutz, da sie nicht die Weitergabe von Infektionserregern verhindern. Sie sind deshalb nicht sinnvoll und genügen auch nicht bei einer Maskenpflicht.

Wichtig ist aber nicht nur die Art der verwendeten Schutzmaske, sondern auch wie diese getragen beziehungsweise angewandt wird. Das Robert-Koch-Institut hat hierzu in einer kostenlos herunterladbaren PDF-Datei die wichtigsten Aspekte übersichtlich zusammengefasst. Die Maske muss grundsätzlich immer Mund und Nase bedecken.

Drei Schutzmasken jetzt, zwölf weitere ab Januar per Coupon

Seit dem 15. Dezember 2020 und bis zum 6. Januar 2021 können Anspruchsberechtigte nun drei Schutzmasken in einer Apotheke ihrer Wahl unentgeltlich abholen. Hierzu genügt entweder die Vorlage des Personalausweises, um das Alter nachzuweisen, oder eine nachvollziehbare Eigenauskunft über die Zugehörigkeit zu einer der Risikogruppen. Zudem ist es möglich, Personen zur Abholung zu bevollmächtigen.

Ab Januar 2021 erhalten dann Berechtigte zeitlich versetzt insgesamt zwei Coupons für jeweils sechs Masken von ihrer gesetzlichen Krankenkasse oder dem privaten Krankenversicherer. Diese Coupons können im kommenden Jahr ebenfalls in der Apotheke eingelöst werden, wobei die Anspruchsberechtigten dann pro eingelösten Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro selbst tragen müssen. Insgesamt bekommen gefährdete Personengruppen damit bis zu 15 FFP2-Masken für vier Euro. Zum Vergleich: Eine einzelne FFP2-Maske kann bereits mehr kosten.

Auch wenn die FFP2-Masken einen deutlich höheren Selbstschutz bieten als Alltagsmasken, warnt Bundesgesundheits-Minister Jens Spahn auf den Webseiten des Bundesministeriums für Gesundheit: „Auch FFP2-Masken bieten keinen hundertprozentigen Schutz vor dem Coronavirus. Sie sind kein Freifahrtschein dafür, unachtsam zu sein. Aber sie senken die Gefahr für eine Ansteckung erheblich. Und diejenigen in der Gesellschaft damit zu versorgen, die besonders von dieser Pandemie betroffen sind – das sollte es uns allen Wert sein.“



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