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Covid-19: Langwierige gesundheitliche und finanzielle Folgen

Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen blickt aufgrund Corona besorgt in die finanzielle Zukunft der gesetzlichen Krankenkassen. Eine Datenanalyse eines Krankenversicherers belegt zudem, dass Corona-Infizierte auch nach Abschluss einer Behandlung oft nicht gesund sind.

(verpd) Eine Datenanalyse eines Krankenversicherers von Corona-Infizierten zeigt, dass trotz einer überstandenen Covid-19-Erkrankung viele Betroffene Folgeleiden haben und weitere Medikamenten und Behandlungen benötigen. Nicht nur diese Kosten für die Krankenversicherer sind mit ein Grund, warum die AOK-Krankenkassen und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vor einer schwierigen Finanzlage in der gesetzlichen Krankenversicherung aufgrund von Corona warnen. Dies wird voraussichtlich auch zu einer teils höheren Beitragslast für gesetzlich Krankenversicherte und ihre Arbeitgeber führen.

Eine erste Untersuchung der Kosten, die infolge einer Corona-Infektion entstehen, hat ein privater Krankenversicherer durchgeführt. Ausgewertet wurden Daten von 10.000 Covid-19-Erkrankten, die bei diesem Krankenversicherer eine Krankenvoll- oder Krankenzusatz-Versicherung haben. Demnach sind Corona-Patienten auch nach Abschluss der stationären Behandlung noch lange nicht gesund, nur weil sie als nicht mehr infektiös gelten.

Das Ergebnis: Trotzdem die Covid-19-Patienten die akute Corona-Erkrankung überstanden haben, haben viele mit Folgeleiden zu kämpfen, die weiterhin behandelt werden müssen. Dadurch sind die durchschnittlichen Ausgaben des Krankenversicherers pro Tag, beispielsweise für Behandlungen und Medikamente, für die in der Datenanalyse berücksichtigten ehemaligen 10.000 Covid-19-Patienten in der Summe um mehr als 50 Prozent gestiegen.

Covid-19 trifft auch Menschen mit guter gesundheitlicher Konstitution

Das Ergebnis der Datenanalyse des Krankenversicherers belegt zum einen, dass die Folgewirkungen einer Corona-Infektion „alles andere als nur ein gesundheitlicher Bagatellschaden“ sind. Zum anderen belaste eine Covid-19-Erkrankung „die Gesundheit weit über die direkte Erkrankung hinaus“, wie ein Vorstandsvorsitzender des Krankenversicherers betont.

Ein schwerer Krankheitsverlauf treffe nicht nur Personen mit Vorerkrankungen wie Herzleiden, Bluthochdruck oder Atemwegserkrankungen, sondern auch Menschen mit einer guten gesundheitlichen Konstitution. So hätten rund 15 Prozent der stationär behandelten Covid-19-Fälle, die beim Krankenversicherer eine Krankenvollversicherung haben, seit 2018 bis zur Infektion keine Krankenversicherungs-Leistungen in Anspruch genommen.

Der Krankenversicherer verzeichnet zudem seit Beginn der zweiten Welle bei den unter 20-Jährigen verhältnismäßig viele Neuinfektionen. Jüngere Patienten, die stationär behandelt werden müssen, bleiben im Schnitt sechs bis acht Tage im Krankenhaus, bei den über 70-Jährigen sind es dagegen zwölf bis 13 Tage.

AOK fürchtet erhebliche finanzielle Turbulenzen

Die in puncto Kosten alarmierende Auswertung des privaten Krankenversicherers bestätigt auch die Befürchtungen des AOK-Bundesverbandes GbR, einer Interessenvertretung der elf verschiedenen AOKs, die wie andere Krankenkassen Träger der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind. Der AOK-Bundesverband warnte jüngst vor einer drohenden Finanzmisere in der GKV und forderte deutlich höhere Coronahilfen des Bundes.

Der zugesagte Zuschuss von einmalig fünf Milliarden Euro reiche bei Weitem nicht aus, um die für das Jahr 2021 vorhergesagte Lücke von mehr als 16 Milliarden Euro zu decken. Es drohe ein Anstieg des durchschnittlichen Zusatzbeitrags von derzeit 1,3 Prozent auf 2,5 Prozent. Auch der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) äußert sich kritisch und sieht größere Ausgaberisiken als der Schätzerkreis der GKV.

Nach Prognose des Schätzerkreises wird das Bundesministerium für Gesundheit den rechnerischen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz für das kommende Jahr auf 1,3 Prozent festlegen – bisher waren es 1,1 Prozent. Generell gilt: Der allgemeine Beitragssatz in der GKV beträgt bereits seit fünf Jahren 14,6 Prozent. Zudem hat jede gesetzliche Krankenkasse das Recht, je nach Finanzlage einen kassenindividuellen Zusatzbeitragssatz zu erheben. Beide GKV-Beitragssätze sind von gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmern und deren Arbeitgebern je zur Hälfte zu tragen

Höhere Beitragslast für gesetzlich Krankenversicherte

Die Verbandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbands Dr. Doris Pfeiffer sieht die Lage jedoch anders als der Schätzerkreis: „Wir erwarten allerdings für das Jahr 2021 um rund 1,7 Milliarden Euro höhere Ausgaben als die Experten aus dem Bundes-Gesundheitsministerium, was etwa einem weiteren Zehntelpunkt Zusatzbeitragssatz entspricht.“

Sie begründet ihre Einschätzung mit dem gesetzlich verpflichtenden Abbau von Finanzreserven bei den Krankenkassen, „weiteren finanziellen Belastungen durch die Corona-Maßnahmen und die ohnehin starke Ausgabendynamik, die auch durch die Reformgesetze der letzten Jahre bedingt ist.“ Pfeiffer befürchtet: „All das führt dazu, dass die Zusatzbeitragssätze im nächsten Jahr wohl deutlich angehoben werden müssen.“

Da bereits laut Schätzerkreis die Zusatzbeiträge voraussichtlich steigen werden, müssen also gesetzlich Krankenversicherte wie auch deren Arbeitgeber mit einer höheren Beitragsbelastung für den gesetzlichen Krankenversicherungs-Schutz rechnen. Bewahrheiten sich die Befürchtungen des GKV-Spitzenverbandes oder sogar die des AOK-Bundesverbandes GbR, wird der Zusatzbeitragssatz sogar deutlich höher liegen, als der GKV-Schätzerkreis prognostiziert.



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