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Damit das letzte Geleit die Erben nicht finanziell belastet

Die Kosten für eine Beerdigung sind für die trauernden Angehörigen nicht selten eine zusätzliche finanzielle Bürde. Wer seine Hinterbliebenen davor bewahren will, kann jedoch bereits zu Lebzeiten vorsorgen.

(verpd) Selbst eine normale Beerdigung kann je nach Bestattungsart schnell mehrere Tausend Euro kosten. Um seine Angehörigen neben der Trauer nicht auch noch mit den Beerdigungskosten zu belasten, kann man mit einer Sterbegeld-Versicherung bereits zu Lebzeiten entsprechend vorsorgen.

Bereits in 2013 kostete nach einer Studie der Stiftung Warentest eine normale Feuer- oder Seebestattung im Schnitt zwischen 2.000 und 7.000 Euro und eine Erdbestattung zwischen 4.000 und über 12.000 Euro – nach oben gibt es so gut wie keine Grenze. Die Ausgabenposten einer Beerdigung sind vielfältig: von den Grabgebühren über die Kosten für eine Überführung, einen Sarg, eine Urne und/oder den Grabstein bis hin zu den Ausgaben für Blumenschmuck, Traueranzeigen und eine Trauerfeier.

Wer zudem festlegen will, dass auch die Grabpflege für einige Jahre im Voraus gesichert ist und beispielsweise von einem Gärtner übernommen wird, muss noch einmal einige Hundert oder Tausend Euro hinzurechnen. Mit dem Abschluss einer Sterbegeld-Versicherung zu Lebzeiten kann man jedoch verhindern, dass man im Falle des eigenen Ablebens die Angehörigen mit diesen Kosten belastet.

Die Sterbegeldversicherung

Viele Lebensversicherer bieten eine solche Sterbegeld-Versicherung an. Für den Abschluss einer solchen Police müssen im Gegensatz zu einer normalen Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung vom Versicherten in der Regel nur wenige oder gar keine Gesundheitsfragen beantwortet werden. Eine solche Sterbegeld-Versicherung, wie sie in der Regel von vielen Lebensversicherern angeboten wird, zahlt nach dem Ableben des Versicherten die vereinbarte Versicherungssumme an den in der Police vom Versicherungskunden festgelegten Begünstigten.

Ist kein Begünstigter im Vertrag festgelegt, erfolgt die Auszahlung an den gesetzlichen oder vom Versicherungskunden bestimmten Erben. In manchen Sterbegeld-Policen kann auch vereinbart werden, dass der Versicherer beim Ableben des Versicherten direkt ein bestimmtes Bestattungsinstitut mit der Beerdigung beauftragt und die Versicherungssumme auch an dieses Unternehmen auszahlt.

Im Gegensatz zu einer normalen Risiko- oder Kapitallebens-Versicherung sind bei einer Beantragung einer Sterbegeld-Versicherung meist nur wenige oder gar keine Gesundheitsfragen zu beantworten. Die Beiträge für eine solche Police sind bis zum Ende einer vereinbarten Einzahlungsdauer oder maximal bis zu einem bestimmten Höchstalter, in der Regel bis zum 85. Lebensjahr des Versicherten zu zahlen. Manche Versicherer bieten auch statt einer kontinuierlichen Zahlweise eine Einmalzahlung an.

Versicherungsschutz bis zum Tod

Bereits während und auch nach der Einzahlphase wird nach einer sogenannten Wartezeit – die Wartezeit kann je Policenvereinbarung zwischen sechs und 48 Monaten ab Vertragsbeginn betragen – beim Ableben des Versicherten die volle Versicherungssumme ausbezahlt. Stirbt der Versicherte innerhalb der Wartezeit, wird ein in den Vertragsbedingungen festgelegter Teil der vereinbarten Summe ausgezahlt. In vielen Policen kann aber auch vereinbart werden, dass im Falle eines Unfalltodes während der Wartezeit die volle Versicherungssumme ausbezahlt wird.

Die Beitragshöhe einer Sterbegeldversicherung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme und dem Eintrittsalter des Versicherten bei Vertragsabschluss ab. Es gilt: Je jünger der Versicherte bei Vertragsabschluss ist, desto niedriger ist der Beitrag.

Wer Wert darauf legt, dass die Bestattung und die Trauerfeierlichkeiten der eigenen Beerdigung eine bestimmte Form haben, sollte dies mit den Angehörigen zu Lebzeiten besprechen. Er kann zudem eine sogenannte Bestattungsverfügung erstellen und diese bei einem Angehörigen, beim Pfarramt, beim Hausarzt oder beim gewünschten Bestattungsunternehmen hinterlegen.



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